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18. Zustandekommen eines Kaufvertrags

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Fall 18: <strong>Zustandekommen</strong> <strong>eines</strong> <strong>Kaufvertrags</strong><br />

10. Der Zahlungsschuldner hat das geschuldete Geld im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger<br />

an dessen Wohn- und Geschäftssitz zu übermitteln. Diese Sonderregelung ergibt sich aus § 270 (1),<br />

(2) BGB, wonach Geldschulden Schickschulden sind. Diese Verpflichtung gilt jedoch beispielsweise bereits<br />

als erfüllt, wenn der Geldschuldner einen Überweisungsauftrag rechtzeitig seinem Geldinstitut übergeben<br />

hat. Bei Zahlungsterminen gilt der Eingangsstempel der Überweisung. Die Geldschuld gilt jedoch erst dann<br />

als endgültig erfüllt, wenn der Gläubiger den angewiesenen Betrag auch erhalten hat. Bei<br />

inkassoberechtigten Transporteuren kann die Geldschuld durch Barzahlung bei Lieferung beispielswiese<br />

ausgeglichen werden.<br />

Die Geldschuld ist rechtzeitig erfüllt, wenn der<br />

Käufer das Geld fristgerecht auf den Weg gebracht<br />

hat.<br />

Es gilt: „Geldschulden<br />

sind Schickschulden“<br />

Geldschulden<br />

Erfüllungsort: Wohn-/Geschäftssitz des Käufers<br />

Das Geld wird auf Kosten und Gefahr des<br />

Käufers übermittelt. Die Geldschuld gilt als<br />

erbracht, wenn sie dem Verkäufer zugegangen<br />

ist.<br />

Es gilt: „Geldschulden<br />

sind Bringschulden“<br />

11. Die Office AG wird Eigentümer an den bestellten Computern, sobald diese geliefert werden. Die Einigung<br />

über die Eigentumsübertragung erfolgte bereits bei Vertragsabschluss. Das Eigentum kann jedoch nur vom<br />

bisherigen Eigentümer übertragen werden. Eine Ausnahme bildet der gutgläubige Erwerb (Kauf von einem<br />

Besitzer, der nicht Eigentümer ist).<br />

12. 12.1 Da die Anfrage keine Grundlage für einen Kaufvertrag ist, übersendet die Computer 2000 AG die<br />

Ware ohne rechtliche Grundlage. Es handelt sich also um die Versendung unbestellter Ware. In einem<br />

solchen Fall stellt die Lieferung rechtlich ein verbindliches Angebot (also einen Antrag) an den<br />

Warenempfänger dar. Ein Kaufvertrag kommt nur dann zu Stande, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt<br />

oder die unbestellte Ware verbraucht, bearbeitet oder in Gebrauch nimmt („schlüssiges Handeln“).<br />

Im vorliegenden Fall würde ein Schweigen Ablehnung bedeuten. Die Office GmbH dürfte die Computer<br />

jedoch nicht verwenden oder weiterverkaufen. In der Praxis würde der Computer 2000 AG der Sachverhalt<br />

schriftlich mitgeteilt und die Abholung der unbestellt zugesandten Ware angeboten. Würde hingegen das<br />

Angebot als günstig empfunden, so könnten die Computer genutzt oder weiterverkauft werden. Diese<br />

Reaktion käme einer Annahme gleich und ein Kaufvertrag wäre abgeschlossen.<br />

12.2 Der Grundsatz, dass Schweigen auf einen Antrag grundsätzlich als Ablehnung zu werten ist, wird in<br />

diesem Fall durchbrochen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass eine bestehende Geschäftsbeziehung<br />

zwischen beiden Partnern vorliegt. Die Office GmbH müsste also innerhalb einer angemessenen Frist die<br />

Ablehnung des Antrags kundtun. Unterlässt sie dies, kommt auch durch Stillschweigen ein Kaufvertrag zu<br />

Stande.

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