18. Zustandekommen eines Kaufvertrags
18. Zustandekommen eines Kaufvertrags
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Fall 18: <strong>Zustandekommen</strong> <strong>eines</strong> <strong>Kaufvertrags</strong><br />
10. Der Zahlungsschuldner hat das geschuldete Geld im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger<br />
an dessen Wohn- und Geschäftssitz zu übermitteln. Diese Sonderregelung ergibt sich aus § 270 (1),<br />
(2) BGB, wonach Geldschulden Schickschulden sind. Diese Verpflichtung gilt jedoch beispielsweise bereits<br />
als erfüllt, wenn der Geldschuldner einen Überweisungsauftrag rechtzeitig seinem Geldinstitut übergeben<br />
hat. Bei Zahlungsterminen gilt der Eingangsstempel der Überweisung. Die Geldschuld gilt jedoch erst dann<br />
als endgültig erfüllt, wenn der Gläubiger den angewiesenen Betrag auch erhalten hat. Bei<br />
inkassoberechtigten Transporteuren kann die Geldschuld durch Barzahlung bei Lieferung beispielswiese<br />
ausgeglichen werden.<br />
Die Geldschuld ist rechtzeitig erfüllt, wenn der<br />
Käufer das Geld fristgerecht auf den Weg gebracht<br />
hat.<br />
Es gilt: „Geldschulden<br />
sind Schickschulden“<br />
Geldschulden<br />
Erfüllungsort: Wohn-/Geschäftssitz des Käufers<br />
Das Geld wird auf Kosten und Gefahr des<br />
Käufers übermittelt. Die Geldschuld gilt als<br />
erbracht, wenn sie dem Verkäufer zugegangen<br />
ist.<br />
Es gilt: „Geldschulden<br />
sind Bringschulden“<br />
11. Die Office AG wird Eigentümer an den bestellten Computern, sobald diese geliefert werden. Die Einigung<br />
über die Eigentumsübertragung erfolgte bereits bei Vertragsabschluss. Das Eigentum kann jedoch nur vom<br />
bisherigen Eigentümer übertragen werden. Eine Ausnahme bildet der gutgläubige Erwerb (Kauf von einem<br />
Besitzer, der nicht Eigentümer ist).<br />
12. 12.1 Da die Anfrage keine Grundlage für einen Kaufvertrag ist, übersendet die Computer 2000 AG die<br />
Ware ohne rechtliche Grundlage. Es handelt sich also um die Versendung unbestellter Ware. In einem<br />
solchen Fall stellt die Lieferung rechtlich ein verbindliches Angebot (also einen Antrag) an den<br />
Warenempfänger dar. Ein Kaufvertrag kommt nur dann zu Stande, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt<br />
oder die unbestellte Ware verbraucht, bearbeitet oder in Gebrauch nimmt („schlüssiges Handeln“).<br />
Im vorliegenden Fall würde ein Schweigen Ablehnung bedeuten. Die Office GmbH dürfte die Computer<br />
jedoch nicht verwenden oder weiterverkaufen. In der Praxis würde der Computer 2000 AG der Sachverhalt<br />
schriftlich mitgeteilt und die Abholung der unbestellt zugesandten Ware angeboten. Würde hingegen das<br />
Angebot als günstig empfunden, so könnten die Computer genutzt oder weiterverkauft werden. Diese<br />
Reaktion käme einer Annahme gleich und ein Kaufvertrag wäre abgeschlossen.<br />
12.2 Der Grundsatz, dass Schweigen auf einen Antrag grundsätzlich als Ablehnung zu werten ist, wird in<br />
diesem Fall durchbrochen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass eine bestehende Geschäftsbeziehung<br />
zwischen beiden Partnern vorliegt. Die Office GmbH müsste also innerhalb einer angemessenen Frist die<br />
Ablehnung des Antrags kundtun. Unterlässt sie dies, kommt auch durch Stillschweigen ein Kaufvertrag zu<br />
Stande.