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SCHLAGANFALL - Klinikum Saarbrücken

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Arbeitsamt<br />

Das Arbeitsamt fördert unter anderem die beruflliche Wiedereingliederung durch Umschulungsmaßnahmen<br />

und Zuschüsse bei der Einstellung von Behinderten.<br />

Zuständig für den Bereich <strong>Saarbrücken</strong> ist das<br />

• Arbeitsamt <strong>Saarbrücken</strong><br />

Reha-Abteilung<br />

Hafenstraße 18<br />

66111 <strong>Saarbrücken</strong><br />

Tel.: 0681/944-0<br />

Arbeitsplatz<br />

Die Sicherung des Arbeitsplatzes ist das zentrale Anliegen des Schwerbehindertengesetzes<br />

(seit 2001: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)).<br />

• Behinderte haben eine besondere Rechtsposition z. B. in Bezug auf die Aus-<br />

wahl und Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes, Leistungsanforderungen, beruf-<br />

liche Förderung usw.<br />

• Der Bestand des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten ist besonders<br />

geschützt durch den Kündigungsschutz, wobei dieser erst nach einer mindes-<br />

tens 6monatigen Beschäftstigungszeit wirksam wird. Der Arbeitgeber bedarf<br />

der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle, wenn er einem Schwer-<br />

behinderten kündigen will.<br />

• Innerbetrieblich vertritt eine Vertrauensperson die Interessen der schwerbehinderten<br />

Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.<br />

nArbeitsamt<br />

Behindertenbeauftragte<br />

Berufliche Widereingliederung<br />

Berufsunfähigkeit<br />

Krankenhaussozialdienst<br />

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