SCHLAGANFALL - Klinikum Saarbrücken
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Arbeitsamt<br />
Das Arbeitsamt fördert unter anderem die beruflliche Wiedereingliederung durch Umschulungsmaßnahmen<br />
und Zuschüsse bei der Einstellung von Behinderten.<br />
Zuständig für den Bereich <strong>Saarbrücken</strong> ist das<br />
• Arbeitsamt <strong>Saarbrücken</strong><br />
Reha-Abteilung<br />
Hafenstraße 18<br />
66111 <strong>Saarbrücken</strong><br />
Tel.: 0681/944-0<br />
Arbeitsplatz<br />
Die Sicherung des Arbeitsplatzes ist das zentrale Anliegen des Schwerbehindertengesetzes<br />
(seit 2001: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)).<br />
• Behinderte haben eine besondere Rechtsposition z. B. in Bezug auf die Aus-<br />
wahl und Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes, Leistungsanforderungen, beruf-<br />
liche Förderung usw.<br />
• Der Bestand des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten ist besonders<br />
geschützt durch den Kündigungsschutz, wobei dieser erst nach einer mindes-<br />
tens 6monatigen Beschäftstigungszeit wirksam wird. Der Arbeitgeber bedarf<br />
der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle, wenn er einem Schwer-<br />
behinderten kündigen will.<br />
• Innerbetrieblich vertritt eine Vertrauensperson die Interessen der schwerbehinderten<br />
Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.<br />
nArbeitsamt<br />
Behindertenbeauftragte<br />
Berufliche Widereingliederung<br />
Berufsunfähigkeit<br />
Krankenhaussozialdienst<br />
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