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Historische Tatsachen - Nr. 38 - Udo Walendy - Endloesung fuer ...

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An dieBundesprüfstelle für jugendgefährdende SchriftenSehr geschäftige Herren der BPS!Ihre o.a. Botschaft habe ich erhalten, doch bitte ichSie um Auskunft darüber, was Sie von einer mir zugebilligtenTeilnahme an der Sitzung am 14.4. erwarten. Inder Praxis ist zwar dem Gesetz Genüge getan, dochberücksichtigt ist von dem, was ich dort bisher erfahrenhabe, nie etwas. Nach den bisherigen Entscheidungenkönnen Sie nach oberflächlichem Durchblättern mitHilfe eines Prüfungsgremiums, das nur vermutete Sachkenntniszu haben braucht, und mit eigenmächtigen, ankeine Beweispflicht gebundenen Verfügungen darüber,was "offenkundige <strong>Tatsachen</strong>" sind, Indizierungen jedwederArt beschließen. Eine wissenschaftliche Erörterungoder gar Auseinandersetzung findet nach allenmeinen bisherigen Erfahrungen nicht statt. Es ist dahermüßig, meinerseits noch weitere Beweise, als in denSchriften dargeboten, dafür vorzutragen, daß der Inhaltdes o.g. Heftes in allen Teilen sachlich richtig ist.Sowohl Herr Aperdannier vom Jugendamt Hamm alsauch Herr Auerbach vom Institut für Zeitgeschichtesprechen unter Mißbrauch ihres Amtes der vorgelegtenArbeit ohne jedwede Beweisführung den wissenschaftlichenCharakter ab, bedienen sich diffamierenderSchlagworte gegenüber den Autoren und der o.g. Publikation,was erfahrungsgemäß schon genügt, das UrteilIhres Gremiums vorwegzunehmen. Solcherart Verfahrensweisenhaben bekanntlich weder etwas mit demRecht auf freie Meinung, noch Wissenschaftsfreiheitzu tun und können nicht historische Sachlagen aus derWelt schaffen.Dennoch nehme ich im einzelnen zunächst Stellungzu Herrn Aperdannier:Herr Aperdannier, der bekanntlich schon auf vielfacheZensuraktivitäten gegenüber historisch-wissenschaftlicherLiteratur zurückblicken kann, ohne daßersichtlich ist, daß er für die Beurteilung wissenschaftlicherLiteratur überhaupt die akademischen Voraussetzungenbesitzt, beginnt seinen Antrag typisch mit derFormulierung "Ich beantrage", nicht etwa "Das Jugendamtbeantragt". Schon hier fängt doch der Amtsmißbrauchdieses Herrn an.Seine gesamten Vorhaltungen sind — wie auch beifrüheren Gelegenheiten — in keinem einzigen Fall auchnur mit dem Ansatz eines Beweises untermauert,sondern nur von unsubstantiierten Schlagworten, dieden Text des Heftes sinnentstellen, aus dem Zusammenhangreißen und von dem jeweils konkret untersuchtenSachgegenstand total abheben und in pauschalisierendeDiffamierungen ausufern.<strong>38</strong>So wirft er den Autoren vor, die ns-Massenmorde<strong>Udo</strong> <strong>Walendy</strong>Michaelshof 8 Vlotho, den 29.3.19885300 Bonn 2Betr.: Verhandlung am 14.4.1988, 9.30 Uhr über Indizierung des Heftes <strong>Nr</strong>. 24 <strong>Historische</strong><strong>Tatsachen</strong> von Ingrid Weckert "Massentötungen oder Desinformation? "abzuleugnen, wobei die Autoren sich ausschließlich mitden Aussagen von Kogon-Langbein-Rückerl und Henkysusw. auseinandersetzen und die in jenen Büchern präsentiertenEinzelfälle so analysieren, wie das von jedemKriminalisten gefordert wird, der bestimmte Mordtatenaufzuklären hat. Nachgewiesene Unkorrektheiten (essind nicht nur Druckfehler und Rechenfehler!), Fehler,Übertreibungen oder grundsätzliche unwissenschaftlicheMaßstäbe der so analysierten Schriften pflegt Herr Aperdannier— ohne sich mit Einzelheiten zu befassen — mit"Verunglimpfung international angesehener Wissenschaftlerund Publizisten" gleichzusetzen. Dabei warkeiner der Herren Kogon, Langbein, Rückerl, Henkysoder Klee jemals Wissenschaftler! Seiner Ansicht nachkann also ein solcher Publizist, den er als "internationalangesehen" apostrophiert, den größten Blödsinnschreiben, ohne daß er in der Sache kritisiert und mitsolchen Maßstäben gemessen werden dürfe, wie jederandere auch. Jeder, der ein öffentliches Amt hat — soauch er selbst — darf sich seiner Meinung nach offenbaralles an Desinformation der Öffentlichkeit erlauben, waser will, ohne daß er auf Sachlichkeit und Ehrlichkeitverpflichtet werden dürfe. Eine "schöne Demokratie",die Herr Aperdannier da empfiehlt! Werden solchenLeuten Fehler, ja Unsinnigkeiten nachgewiesen, so istdas für Herrn Aperdannier "Verunglimpfung". Entwederfehlt es diesem Herrn an systematischem Denkvermögenoder er selbst verunglimpft seine Mitmenschen, die nichtseines Geistes sind. Beide Alternativen weisen ihn alstotal ungeeignet für einen Zensurwächter aus. Ich mußteihm schon einmal vorwerfen, daß er das, was er anderenzu Unrecht vorwirft, in Wirklichkeit selbst betreibt.Wenn Herr Aperdannier anprangert, Frau Weckerthabe hinsichtlich des Buches Kogon, Langbein, Rückerlvon der "unglaublichen Unverfrorenheit, mit der hiermanipuliert, sinnentstellt und geirrt wird" etwas Jugendgefährdendesgeäußert, so hätte es doch an ihm gelegen,den Beweis dafür zu erbringen, daß ein solcher Vorwurfsachlich falsch ist und zwar aus diesem oder jenemGrunde. Doch Beweise braucht Herr Aperdannier janicht. Und die Beweisführung von Frau Weckert übergehtder Herr einfach. Auch die nachfolgenden Vorwürfepauschalisiert er kurzerhand, obgleich im Heft konkretRoß und Reiter genannt sind.Besonders unverfroren verfährt Herr Aperdannier —er selbst bedient sich solcher Vokabeln —, wenn ererklärt, "daß die Lügen in vielen dieser Schriften (gemeintsind Veröffentlichungen von Weckert/<strong>Walendy</strong>)längst z.B. in verschiedenen Indizierungsverfahren entlarvtsind". Als ob bei so gehandhabter Praxis, wie wirdas in zahlreichen Indizierungsverfahren erleben

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