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Historische Tatsachen - Nr. 38 - Udo Walendy - Endloesung fuer ...

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ich nach eingehender Prüfung vom wissenschaftlichenwie vom moralischen Gesichtspunkt aus für beschämend.Mit rechtsstaatlichen Empfehlungen<strong>Udo</strong> <strong>Walendy</strong>An dasVerwaltungsgerichtAppellhofplatz Vlotho 20.9.19885000 KölnBetr.: Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstellefür jugendgefährdende Schriften, Am Michaelshof 8,5300 Bad Godesberg vom 14.4.1988 gegen das Heft"Massentötungen oder Desinformation? " aus der Schriftenreihe<strong>Historische</strong> <strong>Tatsachen</strong> <strong>Nr</strong>. 24.Sehr geehrte Herren!Heute habe ich die Begründung zur o.g. Entscheidungder Bundesprüfstelle erhalten und werde darüber belehrt,daß "vorherige Einlegung eines Widerspruches entfällt".Daher beantrage ich die Klage erneut und beantragegleichzeitig, wie auch schon im vorherigen Verfahrengegen das Heft <strong>Nr</strong>. 23 der <strong>Historische</strong>n <strong>Tatsachen</strong> "Zigeunerbewältigen eine halbe Million" die Aussetzungdes Verfahrens solange, bis meine Verfassungsbeschwerdegegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom3.3.1987 (AZ: BVerwG 1 C 39.84) - AZ: 1 BvR434/87 — entschieden ist. Obgleich meine Verfassungsbeschwerdeschon am 8.4.1987 eingereicht worden war,ist in den vergangenen eineinhalb Jahren nichts entschiedenworden. Die dort praktizierte Zeitverzögerung kannnicht zu meinen Lasten angerechnet werden. Das Gesamtverfahrenläuft bereits seit 10 Jahren!Den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zurVG-Entscheidung habe ich im Verfahren der <strong>Nr</strong>. 23bereits eingehend begründet. Ich lege diese Begründunghier bei und bitte, sie für den vorliegenden Fall inhaltlichzu berücksichtigen. 47)In der 5-seitigen Begründung der Bundesprüfstellewerden 3 1 /2 Seiten anderweitige Indizierungsfälle undBefragungsergebnisse über Mentalitäten von Personenabgehandelt, die weder etwas mit Heft <strong>Nr</strong>. 24, noch mitVerfasser oder Verleger zu tun haben, sondern ausschließlichauf Diffamierung abgestellt sind.Besonders infam hierbei ist das Beispiel vom "Würfelspiel— Jude ärgere Dich nicht" mit Einzelheiten für den"Spiel-Ablauf". Es ist unglaublich, was sich hier BehördenvertreterStefen anmaßt, mich als Verleger, Wissenschaftlerund Autoren mit Derartigem zu identifizierenund Heft <strong>Nr</strong>. 24 damit gleichzusetzen. Sollte es gegensolche Diffamierung für einen Bürger wirklich keinenSchutz geben?47) Vgl. <strong>Historische</strong> <strong>Tatsachen</strong> <strong>Nr</strong>. 34, S. 9 + S. 5.Dieses Beispiel ist jedoch ein so krasser Fall vonUnverschämtheit und sachwidriger Argumentation, derdeutlich macht, daß sich die Bundesprüfstelle und auchihr Entscheidungsgremium nicht die geringsten, zumindestdem Anstand gebotenen, Hemmungen zur Diffamierungder Angeschuldigten auferlegen, und natürlichschon gar nicht den Maßstäben für wissenschaftlichesDenken und Argumentieren unterziehen.So diffamieren sie auch in sämtlichen übrigen Formulierungen,ohne auch nur in einem einzigen Fall diewissenschaftlich vorgetragenen Sachverhalte sachlich zuanalysieren und zu widerlegen!Zu den in der Sachverhaltsdarstellung der Bundesprüfstelleausführlich wiedergegebenen Argumenten desHerrn Aperdannier vom Jugendamt Hamm sowie zum"Kurzform-Gutachten" des Herrn Auerbach vom Institutfür Zeitgeschichte in München habe ich bereits inmeinem Schriftsatz vom 29.3.1988 eingehend Stellunggenommen. (Vgl. S. <strong>38</strong>) Ich füge diese Stellungnahmebei und bitte sie inhaltlich zu verwerten. Bezeichnendfür die Sachverhaltsdarstellung des Herrn Stefen von derBundesprüfstelle dürfte sein, daß er von meiner Entgegnungauf die Herren Aperdannier und Auerbach, die er— wie gesagt — ausführlich zitiert, nicht ein einzigesWort erwähnt, von würdigen oder auch nur berücksichtigenschon gar nicht erst zu reden. Um es in Zeilenauszudrücken: Für Herrn Aperdannier werden 78 Zeilen,für Herrn Auerbach 23 Zeilen zur Verfügung gestellt,insgesamt also 101 Zeilen = 2 1 /2 Seiten. Demgegenüberhat er von <strong>Walendy</strong> nur 3 Zeilen berichtet und von FrauWeckert 7 Zeilen. Berücksichtigt man außerdem diegesamten übrigen Seiten, die total sachfremde Indizierungsentscheidungenaufzählen und Geschichten darbieten— bis hin zum 10jährigen Jungen, der "einen kleinenHitler für ein bis zwei Jahre" wiederhaben möchte —,"und die bis hin zu einem — wie anders als "auszurottenden"?— "noch immer grassierenden NS-Bazillus" vorstoßen,so erkennt man in der Gesamtbegründung eineMethode zur Ausschaltung von Literatur, mit derenwissenschaftlichen Argumenten man sich nicht sachlichauseinandersetzen kann, weil die Beweislage das nichtzuläßt.Dies alles wird dann gekrönt mit dem oben erwähntenSpruch des Bundesverwaltungsgerichts, der einfachalles, was erwünscht ist, zu "offenkundigen <strong>Tatsachen</strong>,die keines Beweises bedürfen", erklärt, und alles wasunerwünscht ist, als unwissenschaftlich und jugendgefährdendbezeichnet. Demokratie, Freiheit der Meinung,Freiheit der Wissenschaft und Forschung, Informationsfreiheit,alles das ist mit einer solchen Behördenwillkürzu Grabe getragen.Bleibt also das Urteil des Bundesverfassungsgerichtsin Sachen "Wahrheit für Deutschland" abzuwarten.Mit rechtsstaatlichen Empfehlungen<strong>Udo</strong> <strong>Walendy</strong>40

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