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Rechtskunde B

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Leistungsziele<strong>Rechtskunde</strong>E-ProfilVersion vom 14.08.2008Leistungsziele und Stoffplan W&G Recht Seite 1 E-Profil


Leistungsziele und Stoffplan <strong>Rechtskunde</strong> E-Profil1 Lektion je Woche während drei LehrjahrenLehrmittel <strong>Rechtskunde</strong>, Praxisorientierte Einführung für Wirtschaftsschulen (Verlag Stadlin)OR und ZGBIndividuelle LehrerunterlagenLeitidee 3.5 Kaufleute wissen um die Wechselwirkung gesellschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicherSachverhalte. Damit sie sich in diesem Umfeld zurechtfinden, verfügen sie über das notwendige Grundlagenwissen.Dispositionsziel 3.5.1 Kaufleute können im betrieblichen wie persönlichen Alltag einfache rechtliche Problemstellungen erkennen.Mit Hilfe des Obligationenrechts (OR) und des Zivilgesetzbuches (ZGB) zeigen sie für solcheProblemstellungen einen Handlungsvorschlag auf.Dispositionsziel 3.5.2 Kaufleute kennen die häufigsten Rechtsformen von Unternehmungen. Sie sind fähig, in vorgegebenenSituationen eine geeignete Rechtsform vorzuschlagen.Dispositionsziel 3.5.3 (intern) Kaufleute kennen die Grundzüge des schweizerischen Familien- und ErbrechtesLeistungsziele und Stoffplan W&G Recht Seite 2 E-Profil


Leistungsziele und Stoffplan <strong>Rechtskunde</strong> E-Profil1. Lehrjahr, 1. Semester, 1 Lektion je Woche Prüfungen und Reserve: 4 LektionenStoffplanKapitelSeiteRechtsordnung und Grundbegriffe 1 11-36 8PersonenrechtEntstehung einer Obligation10 203-2044Rechtsfall84-87Formen der Verträge 4 90-91 2Lekt.ca.Leistungsziel MK SK3.5.1.1. (B) K2Aufgrund von einfachen Fallbeispielen nennen Kaufleute die Quellenund Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung3.5.1.8 (intern) (B) K4Kaufleute können aus einfachen Sachverhaltsumschreibungen dierechtlich relevanten Aspekte herausschälen und dem Privatrecht oderöffentlichen Recht zuordnen. Sie sind auch in der Lage die betroffenenRechtsgebiete zu benennen.3.5.1.10 (intern) K2Kaufleute kennen den Aufbau von OR und ZGB und sind in der Lage,den Inhalt der einzelnen Abteilungen des OR bzw. der einzelnen Teiledes ZGB grob zu umschreiben.3.5.1.17 (intern) K22 Kaufleute kennen die Voraussetzungen der Vertragsfähigkeit undsind in der Lage, diese bei einfachen Fallbeispielen anzuwenden.3.5.1.2 K22 Kaufleute können die Entstehungsgründe der Obligation anhand einesBeispiels erklären.3.5.1.3 K3Kaufleute beurteilen Verträge für einfache Problemstellungen aufEntstehung, Erfüllung und Verjährung2.62.12.112.12.21.61.61.131.61.132.6 1.62.12.22.12.21.131.131. Lehrjahr, 2. Semester, 1 Lektion je Woche Prüfungen und Reserve: 4 LektionenLehrmittelStoffplanLekt.Leistungsziel MK SKKap. Seite (ca.)GeschäftsfirmenHandelsregisterVollmachtenUnternehmensformen2 und 3 37 - 81 163.5.2.1 (teilweise intern) K2Kaufleute unterscheiden anhand der wichtigsten Kriterien Einzelunternehmung,Kollektivgesellschaft, GmbH, Aktiengesellschaft undGenossenschaft.3.5.2.2 K3Anhand einfacher Beispiele machen Kaufleute anlässlich der Gründungeiner Unternehmung mit Hilfe des Obligationenrechts einenVorschlag für eine geeignete Rechtsform. Sie begründen ihre Wahl.3.5.2.3 (intern) K3Kaufleute können die Funktion und Wirkung des Handelsregisters erklärenund typische Handelsregistereinträge von verschiedenen Unternehmungenund Institutionen interpretieren. Sie haben mindestensdrei Auszüge gelesen.Leistungsziele und Stoffplan W&G Recht Seite 3 E-Profil2.12.22.32.71.61.121.13


Leistungsziele und Stoffplan <strong>Rechtskunde</strong> E-Profil2. Lehrjahr, 1. Semester, 1 Lektion je Woche Prüfungen und Reserve: 2 LektionenLehrmittelStoffplanLekt.Leistungsziel MK SK(ca.)3.5.1.3 K3Kaufleute beurteilen Verträge für einfache Problemstellungen aufEntstehung, Erfüllung und VerjährungAllgemeine Vertragslehre, Kaufvertrag4 und 5, Seiten 84-133183.5.1.4 K6Anhand von einfachen Fallbeispielen beurteilen Kaufleute, ob einKauf-, Miet- oder Einzelarbeitsvertrag zustande gekommen und gültigist. Falls nicht, begründen sie dies anhand von Merkmalen.3.5.1.11 (Intern) K3Für einfache Beispiele ermitteln Kaufleute das geeignete Sicherungsmittelfür die Vertragserfüllung.2.12.22.32.71.61.123.5.1.12 (intern) K4Kaufleute sind in der Lage Kaufvertrag, Miete, Pacht und Einzelarbeitsvertrag,Werkvertrag und Auftrag gegeneinander abzugrenzen.Sie können einfache Fallbeispiele den einzelnen Vertragsarten korrektzuordnen.2. Lehrjahr, 2. Semester, 1 Lektion je Woche Prüfungen und Reserve: 2 LektionenLehrmittelStoffplanLekt.Leistungsziel MK SKKap. Seite (ca.)Arbeitsvertrag, weitere VerträgeWertpapiere6, 7, 8 136-168 183.5.1.4 K6Anhand von einfachen Fallbeispielen beurteilen Kaufleute, ob einKauf-, Miet- oder Einzelarbeitsvertrag zustande gekommen und gültigist. Falls nicht, begründen sie dies anhand von Merkmalen.3.5.1.5 K4Kaufleute erkennen anhand von Beispielen zu Kauf-, Miet- und Einzelarbeitsverträgendie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.Sie überprüfen, ob diese erfüllt wurden und leiten die entsprechendenRechtsfolgen ab.3.5.1.13 (intern) K4Kaufleute erklären die wichtigsten Merkmale eines Gesamtarbeitsvertrages(GAV). Sie können die Bedeutung des GAV für den schweizerischenArbeitsfrieden aufzeigen.2.12.22.32.71.61.12Leistungsziele und Stoffplan W&G Recht Seite 4 E-Profil


Leistungsziele und Stoffplan <strong>Rechtskunde</strong> E-Profil3. Lehrjahr, 1. Semester, 1 Lektion je Woche Prüfungen und Reserve: 4 LektionenLehrmittelStoffplanLekt.Leistungsziel MK SKKap. Seite (ca.)3.5.1.6 K3 2.1Kaufleute umschreiben die Grundzüge des Zwangsverwertungsverfahrens.Anhand eines einfachen Fallbeispiels bestimmen sie, welche 2.2SchKG8 und 9 169-199 161.12Schritte sie unternehmen müssen.2.133. Lehrjahr, 2. Semester, 1 Lektion je Woche Prüfungen, Reserve, Vorb. auf Lap: 8 LektionenLehrmittelStoffplanLekt.Leistungsziel MK SKKap. Seite (ca.)3.5.1.14 (intern) K2Kaufleute erklären die rechtliche und gesellschaftliche Wirkung vonVerlobung und Eheschliessung mit eigenen Worten.3.5.1.15 (intern) K3Kaufleute können die Vor- und Nachteile des Konkubinats erklären.Sie sind in der Lage, eine schriftliche Vereinbarung der Konkubinatspartnerauf ihre Zweckmässigkeit hin zu überprüfen.ZGBWettbewerbsrecht10 und 11 203-241 123.5.1.16 (intern) K2Kaufleute können das Verfahren bei der Scheidung auf gemeinsamesBegehren grob umschreiben und Wirkungen der Ehescheidung erklären3.5.1.17 (intern) K3Kaufleute sind in der Lage, aufgrund von Vorgaben eine einfache güterrechtlicheAuseinandersetzung nach den Regeln der Errungenschaftsbeteiligungvorzunehmen.2.12.22.32.71.61.121.133.5.1.18 (intern) K3Mit Hilfe des ZGB sind Kaufleute in der Lage, einfachere Erbteilungendurchzuführen. Bei unkorrekten Erbteilungen können sie die Handlungsmöglichkeitender Betroffenen aufzeigen.Leistungsziele und Stoffplan W&G Recht Seite 5 E-Profil

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