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REKO/WEF Beschwerdeentscheid - REKO/EVD+WEF

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<strong>REKO</strong>/<strong>WEF</strong><br />

3202 Frauenkappelen<br />

das Angebotsspektrum an Titeln für besondere Interessentengruppen. Dies sei<br />

mittels eines Vergleichs der Titelvielfalt in Ländern mit und ohne Preisbindung<br />

empirisch belegbar. Der Sammelrevers erleichtere die verlegerische<br />

Mischkalkulation und beuge gleichzeitig einer übermässigen Konzentration auf<br />

Verlagsebene vor. Die Existenz einer grossen Anzahl kleiner und grosser<br />

Verlage fördere zwangsläufig die Vielfalt des Titelangebots. Damit stehe fest,<br />

dass jedenfalls der Effizienzgrund der Produkteverbesserung vorliege und der<br />

Sammelrevers somit schon unter diesem Aspekt gerechtfertigt sei.<br />

Die Wettbewerbskommission hat sich mit dem Argument der Erhöhung der<br />

Titelvielfalt anhand von Erfahrungen und Quervergleichen aus dem Ausland<br />

sowie den französisch- und italienischsprachigen Landesteilen der Schweiz<br />

befasst und ist zum Schluss gekommen, dass der Sammelrevers nicht mit<br />

überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer grösseren Titelvielfalt führe. Die<br />

Ausführungen der Wettbewerbskommission stützen sich grösstenteils auf den<br />

Prognos-Bericht (Felix Neiger / Josef Trappel, Buchmarkt und<br />

Buchpreisbindung in der Schweiz, Gutachten der Prognos AG für das<br />

Bundesamt für Kultur, Bern, 2002 - in Buchform -; sowie Schlussbericht<br />

Buchmarkt und Buchpreisbindung in der Schweiz für das Bundesamt für Kultur,<br />

Bern 2001 - in Skriptform - ), auf das Gutachten der Monopolkommission<br />

(Hauptgutachten der Monopolkommission XIII, 1998 / 1999, Wettbewerbspolitik<br />

in Netzstrukturen, S. 376 ff.) und auf den OECD Roundtable on Resale Price<br />

Maintenance (1997).<br />

9.1.1. Allerdings meldet die Wettbewerbskommission vorweg Zweifel an, ob die<br />

Vergrösserung der Titelzahl an sich in jedem Fall als wirtschaftlich effizient<br />

anzusehen sei (Tz. 151 letzter Satz mit Literaturverweisen). Eine grössere<br />

Zahl von Titeln, die ein und dasselbe Bedürfnis befriedigen, z.B. Reiseführer<br />

für die Stadt Rom, zeugt nicht unbedingt von einem optimalen<br />

Ressourceneinsatz, sondern kann ebenso sehr eine<br />

Ressourcenverschwendung bedeuten, wenn das Angebot nicht einem<br />

Bedürfnis entspricht, sondern nur dank einer Wettbewerbsbeschränkung<br />

entstanden ist (vgl. Monopolkommission, a. a. O., S. 394, 408).<br />

Die Beschwerdeführer halten dem entgegen, aus dem Entscheid des<br />

Bundesgerichtes folge zwingend, dass eine Erhöhung der Zahl und Vielfalt<br />

der erhältlichen Titel als relevante Produkteverbesserung zu bewerten sei<br />

(Rz. 128-130). Der zitierte Passus lautet: „Sofern es stimmt, dass die<br />

Preisbindung die Zahl und Vielfalt der erhältlichen Titel erhöht (was eine<br />

noch abzuklärende Sachverhaltsfrage ist), könnte dies eine<br />

Produkteverbesserung (Breite und Qualität des Buchsortiments) bilden.“ (E.<br />

10.3.2). Mit dem Verb „könnte“ macht das Bundesgericht jedoch klar, dass<br />

Geschäfts-Nr. FB/2005-4 Seite 32

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