REKO/WEF Beschwerdeentscheid - REKO/EVD+WEF
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<strong>REKO</strong>/<strong>WEF</strong><br />
3202 Frauenkappelen<br />
das Angebotsspektrum an Titeln für besondere Interessentengruppen. Dies sei<br />
mittels eines Vergleichs der Titelvielfalt in Ländern mit und ohne Preisbindung<br />
empirisch belegbar. Der Sammelrevers erleichtere die verlegerische<br />
Mischkalkulation und beuge gleichzeitig einer übermässigen Konzentration auf<br />
Verlagsebene vor. Die Existenz einer grossen Anzahl kleiner und grosser<br />
Verlage fördere zwangsläufig die Vielfalt des Titelangebots. Damit stehe fest,<br />
dass jedenfalls der Effizienzgrund der Produkteverbesserung vorliege und der<br />
Sammelrevers somit schon unter diesem Aspekt gerechtfertigt sei.<br />
Die Wettbewerbskommission hat sich mit dem Argument der Erhöhung der<br />
Titelvielfalt anhand von Erfahrungen und Quervergleichen aus dem Ausland<br />
sowie den französisch- und italienischsprachigen Landesteilen der Schweiz<br />
befasst und ist zum Schluss gekommen, dass der Sammelrevers nicht mit<br />
überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer grösseren Titelvielfalt führe. Die<br />
Ausführungen der Wettbewerbskommission stützen sich grösstenteils auf den<br />
Prognos-Bericht (Felix Neiger / Josef Trappel, Buchmarkt und<br />
Buchpreisbindung in der Schweiz, Gutachten der Prognos AG für das<br />
Bundesamt für Kultur, Bern, 2002 - in Buchform -; sowie Schlussbericht<br />
Buchmarkt und Buchpreisbindung in der Schweiz für das Bundesamt für Kultur,<br />
Bern 2001 - in Skriptform - ), auf das Gutachten der Monopolkommission<br />
(Hauptgutachten der Monopolkommission XIII, 1998 / 1999, Wettbewerbspolitik<br />
in Netzstrukturen, S. 376 ff.) und auf den OECD Roundtable on Resale Price<br />
Maintenance (1997).<br />
9.1.1. Allerdings meldet die Wettbewerbskommission vorweg Zweifel an, ob die<br />
Vergrösserung der Titelzahl an sich in jedem Fall als wirtschaftlich effizient<br />
anzusehen sei (Tz. 151 letzter Satz mit Literaturverweisen). Eine grössere<br />
Zahl von Titeln, die ein und dasselbe Bedürfnis befriedigen, z.B. Reiseführer<br />
für die Stadt Rom, zeugt nicht unbedingt von einem optimalen<br />
Ressourceneinsatz, sondern kann ebenso sehr eine<br />
Ressourcenverschwendung bedeuten, wenn das Angebot nicht einem<br />
Bedürfnis entspricht, sondern nur dank einer Wettbewerbsbeschränkung<br />
entstanden ist (vgl. Monopolkommission, a. a. O., S. 394, 408).<br />
Die Beschwerdeführer halten dem entgegen, aus dem Entscheid des<br />
Bundesgerichtes folge zwingend, dass eine Erhöhung der Zahl und Vielfalt<br />
der erhältlichen Titel als relevante Produkteverbesserung zu bewerten sei<br />
(Rz. 128-130). Der zitierte Passus lautet: „Sofern es stimmt, dass die<br />
Preisbindung die Zahl und Vielfalt der erhältlichen Titel erhöht (was eine<br />
noch abzuklärende Sachverhaltsfrage ist), könnte dies eine<br />
Produkteverbesserung (Breite und Qualität des Buchsortiments) bilden.“ (E.<br />
10.3.2). Mit dem Verb „könnte“ macht das Bundesgericht jedoch klar, dass<br />
Geschäfts-Nr. FB/2005-4 Seite 32