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IPPC-ISPM15-Richtlinie - Endter Verpackung GmbH

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Leitlinie ISPM Nr. 15 in Deutschland265.3.2.3 Anforderungen an die MesssensorikDie Messsensorik der Kammer muss sich während des Routinebetriebes in einem einwandfreienZustand befinden. Dazu gehört, dass die Sensoren, Hülsen oder die Leitungenund Steckverbindungen nicht beschädigt sein dürfen. Die Kontakte müssen inordnungsgemäßem Zustand sein, da sonst unterschiedliche Widerstände das Messergebnisverfälschen können. Die Messfühler an sich müssen folgende Kriterien erfüllen:• Elektronische Sensoren, keine flüssigkeitsgefüllten Thermometer• Möglichst kleiner Durchmesser, optimal sind 3 - 6 mm. Dünnere Sensoren sindin der Handhabung schwieriger• Nur Widerstandsthermometer oder Thermoelemente• Keine berührungslose Temperaturmessung (Pyrometer)• Messfühler in rechteckiger Form sind nicht zulässig• Einsteckfühler, deren Bauart bei größeren Holzquerschnitten ein Einbringen biszur Mitte des Holzes nicht ermöglichen, sind nicht zulässig• Messkanäle sind vorzubohren und abzuschotten• Die verwendeten Sensoren müssen die Messelemente an der Spitze haben• Die Sensorhülse muss isoliert sein, um eine Beeinflussung des Messelementesdurch die Hülse zu verhindern.• Mechanisch beschädigte Hülsen führen zum Versagen des Messfühlers, derdaher in diesen Fällen auszutauschen ist.Anzahl der Messfühler im Routinebetrieb (Minimalanforderung):• Reine phytosanitäre Behandlung:• Je 2 Kernholztemperaturmesser auf luftabgewandter Seite• Zzgl. Installation von jeweils 2 Messfühlern für die Kammertemperaturjeweils auf der luftabgewandten Seite bei Steuerung der Kammer überdie Kammertemperatur.• ISPM Nr. 15 Behandlung im Rahmen der technischen Holztrocknung• Kammer mit konstanter Luftrichtung: 2 Messfühler für die Kammertemperaturauf der luftabgewandten Seite; alternativ 2 Kernholztemperaturmesserauf luftabgewandter Seite• Kammer mit Reversierbetrieb: jeweils 2 Messfühler für die Kammertemperaturauf der luftabgewandten Seite oder in Abhängigkeit der Reversierintervalleim kältesten Bereich innerhalb des Stapels; alternativentsprechende Kernholztemperaturmesser.Hinweis: für die Positionierung der Messsensoren sind die Anmerkungen bezüglichdes kälteren Bereiches während einer Behandlung aus den Kapiteln 5.3 und 5.3.2.2zu beachten.JKI - AG 2009/01

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