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IPPC-ISPM15-Richtlinie - Endter Verpackung GmbH

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Leitlinie ISPM Nr. 15 in Deutschland51 Ziel der LeitlinieDas vorliegende Dokument ist eine Leitlinie für die Verfahrensweise zur Umsetzungdes im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommnes (<strong>IPPC</strong>) der FAOverabschiedeten „Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen“(ISPM) Nr. 15 für <strong>Verpackung</strong>sholz im internationalen Handel. Das Dokumentbeschreibt das in Deutschland angewendete Verfahren zur Umsetzung der Anforderungendes ISPM Nr. 15 bei der Herstellung von Holzverpackungen, um als Leitliniefür die Praxis in Deutschland zu dienen und um anderen Staaten die gewünschteTransparenz hierbei zu gewährleisten. Die Leitlinie richtet sich in erster Linie an diePflanzenschutzdienste der Bundesländer.2 Grundlagendokumente• FAO, 2003: Guidlines for regulating wood packaging material in internationaltrade, ISPM No. 15, FAO Rome: 17 S. mit den Ergänzungen aus dem Jahr2006.Englische Textfassung: https://www.ippc.int/IPP/En/default.jspDeutsche Textfassung:http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_1030794/DE/Home/pflanzengesundheit/regelungenStandards/ippc/ispm15__de.html• BGBl, 2004: Pflanzenbeschauverordnung zuletzt geändert durch elfte Verordnungzur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung vom 09. August 2004(BGBl. I Nr. 43, S. 2110).• BGBl, 1998: Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen, BGBl. I, 971 ff. In der jeweilsgültigen Lesefassung eingestellt unter:http://bundesrecht.juris.de/pflschg_1986/index.html.3 DefinitionenGrundlegend gelten die Definitionen des ISPM Nr. 15, die in der deutschen Fassungübersetzt sind (Anhang 9). Nachfolgende zusätzliche Definitionen ergeben sich insbesondereaus der Anwendung des Standards bezüglich der Registrierung und Anerkennungvon Betrieben in Deutschland.Behörde (zuständige)Zuständige Behörden, die gemäß des ISPM Nr. 15 für dessen Umsetzung verantwortlichsind, sind die Pflanzenschutzdienste des jeweiligen Bundeslandes, in dem sichder entsprechende <strong>Verpackung</strong>sholz herstellende oder verarbeitende Betrieb oderder Behandlungsbetrieb von Holz / Holzverpackungen befindet. Die Adressen der zuständigenBehörden sind unterhttp://www.jki.bund.de/cln_044/nn_807144/SharedDocs/07__AG/Publikationen/national/kontakt__dtld.html__nnn=truezu finden.JKI - AG 2009/01

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