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(7,21 MB) - .PDF - Gemeinde Traboch

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6<br />

Haftungsübernahme rüsthausbau<br />

Die Siedlungsgenossenschaft Rottenmann wurde beauftragt,<br />

bei der BAWAG PSK ein Darlehen für die Finanzierung<br />

des Rüsthauses in Höhe von € 1,000.000,-- aufzunehmen.<br />

Weiters wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen,<br />

für dieses Darlehen die Haftung zu übernehmen.<br />

rechnungsabschluss 2010<br />

Der Rechnungsabschluss 2010 wurde nach eingehender<br />

Überprüfung ebenfalls beschlossen und dem Bürgermeister<br />

sowie <strong>Gemeinde</strong>kassier die Entlastung erteilt.<br />

Im groben Überblick sieht das Rechenwerk wie folgt aus:<br />

Vom ordentlichen Haushalt konnten an den außerordentlichen<br />

Haushalt ein Betrag in Höhe von € 54.935,98<br />

zugeführt werden.<br />

auS Dem gemeinDerat<br />

EINNAHMEN<br />

Anfänglicher Kassenbestand 38.480,53<br />

Summe der ordentliche Einnahmen 2.313.002,66<br />

Summe der außerordentlichen Einnahmen 643.252,47<br />

Summe der voranschlagsunwirksamen Einnahmen 585.551,52<br />

GESAMTSUMME EINNAHMEN 3.580.287,18<br />

AUSGABEN<br />

Summe der ordentlichen Ausgaben 2.273.509,11<br />

Summer der außerordentlichen Ausgaben 636.274,46<br />

Summe der voranschlagsunwirksamen Ausgaben 566.890,74<br />

Schließlicher Kassenbestand 103.612,87<br />

GESAMTSUMME AUSGABEN 3.580.287,18<br />

TRABOCHER<br />

Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurden in seiner Sitzung Ende März folgende Beschlüsse gefasst:<br />

übertragungsverordnung an den<br />

gemeinderat<br />

Aufgrund von Änderungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist es<br />

nun möglich, bestimmte Entscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand zu übertragen. Dies<br />

wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat im Vorjahr auch in dieser Form<br />

beschlossen. Zusätzlich erfolgte jedoch der Beschluss,<br />

dass der Vorstand ermächtigt wird, Mietverträge – nach<br />

Rücksprache mit dem Wohnungsausschuss – abzuschließen.<br />

Seitens der zuständigen Fachabteilung des<br />

Landes Steiermark wurde mitgeteilt, dass der Zusatz<br />

„nach Rücksprache mit dem Wohnungsausschuss“ gesetzeswidrig<br />

ist. Es musste daher ein neuerlicher Beschluss<br />

gefasst werden.<br />

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