(7,21 MB) - .PDF - Gemeinde Traboch
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Haftungsübernahme rüsthausbau<br />
Die Siedlungsgenossenschaft Rottenmann wurde beauftragt,<br />
bei der BAWAG PSK ein Darlehen für die Finanzierung<br />
des Rüsthauses in Höhe von € 1,000.000,-- aufzunehmen.<br />
Weiters wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen,<br />
für dieses Darlehen die Haftung zu übernehmen.<br />
rechnungsabschluss 2010<br />
Der Rechnungsabschluss 2010 wurde nach eingehender<br />
Überprüfung ebenfalls beschlossen und dem Bürgermeister<br />
sowie <strong>Gemeinde</strong>kassier die Entlastung erteilt.<br />
Im groben Überblick sieht das Rechenwerk wie folgt aus:<br />
Vom ordentlichen Haushalt konnten an den außerordentlichen<br />
Haushalt ein Betrag in Höhe von € 54.935,98<br />
zugeführt werden.<br />
auS Dem gemeinDerat<br />
EINNAHMEN<br />
Anfänglicher Kassenbestand 38.480,53<br />
Summe der ordentliche Einnahmen 2.313.002,66<br />
Summe der außerordentlichen Einnahmen 643.252,47<br />
Summe der voranschlagsunwirksamen Einnahmen 585.551,52<br />
GESAMTSUMME EINNAHMEN 3.580.287,18<br />
AUSGABEN<br />
Summe der ordentlichen Ausgaben 2.273.509,11<br />
Summer der außerordentlichen Ausgaben 636.274,46<br />
Summe der voranschlagsunwirksamen Ausgaben 566.890,74<br />
Schließlicher Kassenbestand 103.612,87<br />
GESAMTSUMME AUSGABEN 3.580.287,18<br />
TRABOCHER<br />
Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurden in seiner Sitzung Ende März folgende Beschlüsse gefasst:<br />
übertragungsverordnung an den<br />
gemeinderat<br />
Aufgrund von Änderungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist es<br />
nun möglich, bestimmte Entscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand zu übertragen. Dies<br />
wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat im Vorjahr auch in dieser Form<br />
beschlossen. Zusätzlich erfolgte jedoch der Beschluss,<br />
dass der Vorstand ermächtigt wird, Mietverträge – nach<br />
Rücksprache mit dem Wohnungsausschuss – abzuschließen.<br />
Seitens der zuständigen Fachabteilung des<br />
Landes Steiermark wurde mitgeteilt, dass der Zusatz<br />
„nach Rücksprache mit dem Wohnungsausschuss“ gesetzeswidrig<br />
ist. Es musste daher ein neuerlicher Beschluss<br />
gefasst werden.<br />
Frohe Ostern!