2004. 10. 28 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Punkt 6<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Danereder Franz“ Hitzing –<br />
Grundsatzbeschluss<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 37<br />
„Danereder Franz – Hitzing“ zu ändern. Das Planungsgebiet liegt am Bahnweg<br />
bzw. Haselweg in der Ortschaft Hitzing. Das Planungsgebiet umfasst 6<br />
Einfamilienhausparzellen, wovon bereits 4 bebaut sind.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 12.02.2004 den Grundsatzbeschluss<br />
gefasst, den Bebauungsplan ersatzlos aufzuheben. Im Rahmen des Verfahrens<br />
wurde von einem Grundeigentümer gegen die ersatzlose Aufhebung Einwände<br />
erhoben. Bei einem Gespräch am 29.07.2004 wurde mit den betroffenen<br />
Eigentümern vereinbart, anstelle der ersatzlosen Aufhebung ein Änderungsverfahren<br />
durchzuführen.<br />
Der Ausschuss für Örtliche Raumplanung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich<br />
in seiner Sitzung vom 13.<strong>10.</strong>2004 mit der Angelegenheit beschäftigt und<br />
vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung zu befürworten. Die Änderung wird<br />
auch vom Ortsplaner positiv bewertet.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 7<br />
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Am Weinberg“ – Mühlbach –<br />
Grundsatzbeschluss<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />
Manfred Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 74 „Am<br />
Weinberg“ ersatzlos aufzuheben. Das Planungsgebiet liegt beidseits der<br />
Siedlungsstraße „Am Weinberg“ in der Ortschaft Mühlbach und umfasst 9<br />
Parzellen, wovon bereits 6 bebaut sind. Die Grundabtretung wurde bereits<br />
durchgeführt. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1975. Die<br />
Baugesetzgebung hat sich in den letzten 29 Jahren massiv geändert, sodass der<br />
Bebauungsplan teilweise kontraproduktiv ist und nicht mehr vollzogen werden<br />
kann. Nach Aufhebung gilt für die Bebauung die OÖ. Bauordnung samt<br />
Nebengesetzen.<br />
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13. Oktober 2004 mit der<br />
Angelegenheit beschäftigt und vorgeschlagen, den Bebauungsplan ersatzlos<br />
aufzuheben.