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2004. 10. 28 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Punkt 6<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Danereder Franz“ Hitzing –<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 37<br />

„Danereder Franz – Hitzing“ zu ändern. Das Planungsgebiet liegt am Bahnweg<br />

bzw. Haselweg in der Ortschaft Hitzing. Das Planungsgebiet umfasst 6<br />

Einfamilienhausparzellen, wovon bereits 4 bebaut sind.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 12.02.2004 den Grundsatzbeschluss<br />

gefasst, den Bebauungsplan ersatzlos aufzuheben. Im Rahmen des Verfahrens<br />

wurde von einem Grundeigentümer gegen die ersatzlose Aufhebung Einwände<br />

erhoben. Bei einem Gespräch am 29.07.2004 wurde mit den betroffenen<br />

Eigentümern vereinbart, anstelle der ersatzlosen Aufhebung ein Änderungsverfahren<br />

durchzuführen.<br />

Der Ausschuss für Örtliche Raumplanung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich<br />

in seiner Sitzung vom 13.<strong>10.</strong>2004 mit der Angelegenheit beschäftigt und<br />

vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung zu befürworten. Die Änderung wird<br />

auch vom Ortsplaner positiv bewertet.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

A n t r a g ,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 7<br />

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Am Weinberg“ – Mühlbach –<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />

Manfred Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 74 „Am<br />

Weinberg“ ersatzlos aufzuheben. Das Planungsgebiet liegt beidseits der<br />

Siedlungsstraße „Am Weinberg“ in der Ortschaft Mühlbach und umfasst 9<br />

Parzellen, wovon bereits 6 bebaut sind. Die Grundabtretung wurde bereits<br />

durchgeführt. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1975. Die<br />

Baugesetzgebung hat sich in den letzten 29 Jahren massiv geändert, sodass der<br />

Bebauungsplan teilweise kontraproduktiv ist und nicht mehr vollzogen werden<br />

kann. Nach Aufhebung gilt für die Bebauung die OÖ. Bauordnung samt<br />

Nebengesetzen.<br />

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13. Oktober 2004 mit der<br />

Angelegenheit beschäftigt und vorgeschlagen, den Bebauungsplan ersatzlos<br />

aufzuheben.

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