• Es gelten <strong>die</strong> jeweiligen Rahmenstu<strong>die</strong>n- und -Prüfungs-Ordnungen der SHB und <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>n- undPrüfungsordnung (SPO B.A. III vom 01.03.2010).f. Stu<strong>die</strong>norte und -termineAktuell stehen <strong>die</strong> Standorte Montabaur, Hannover, Stuttgart oder München als Stu<strong>die</strong>nstandorte zur Verfügung. Umeine Durchführung an einem Stu<strong>die</strong>nort zu gewährleisten, müssen sich mindestens 8 Studenten für <strong>die</strong>sen Standortentscheiden. Sollten sich weniger als 8 Studenten für einen Stu<strong>die</strong>nort entscheiden, wird der Student dem Stu<strong>die</strong>nort,den er mit zweiter Präferenz angegeben hat, zugeordnet.g. Stu<strong>die</strong>nabschluss• <strong>Bachelor</strong> of Arts im Bereich Business Administration§ 7 Kündigung des Vertrages durch den StudentenDer Student kann <strong>die</strong>sen Vertrag erstmals zum Ablauf des ersten Semesters unter Einhaltung einer Frist von sechsWochen und nach Ablauf des ersten Semesters jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gegenüberSHB schriftlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Student beider SHB exmatrikuliert.§ 8 ExmatrikulationDie SHB kann den Studenten aus den nachstehend genannten Gründen exmatrikulieren:1. Nach Maßgabe der RSO, RPO und SPO B.A. III vom 01.03.2010.2. Sofern der Student seine Verpflichtungen nach der RSO, RPO und SPO B.A. III vom 01.03.2010 oder nach<strong>die</strong>sem Immatrikulationsvertrag verletzt und er <strong>die</strong>se Vertragspflichtverletzungen trotz einer entsprechendenschriftlichen Aufforderung der SHB nicht binnen 14 Tagen behebt. Einer solchen Fristsetzung seitens der SHBbedarf es nicht, wenn der SHB durch <strong>die</strong> Vertragspflichtverletzung des Studenten ein weiteres Festhalten an<strong>die</strong>sem Immatrikulationsvertrag unzumutbar ist.3. Sofern der Student gegenüber der SHB im Zusammenhang mit <strong>die</strong>sem Immatrikulationsvertrag und der RPO,RSO und SPO B.A. III vom 01.03.2010 Erklärungen wider besseren Wissens abgegeben hat.4. Der Prüfungsanspruch des Studenten nach der RPO, RSO oder SPO B.A. III vom 01.03.2010 ist erloschen.5. Der Ausbildungsvertrag zwischen dem Studenten und der ADG beendet wird und <strong>die</strong> ADG <strong>die</strong> SHB hiervon inKenntnis setzt.Eine Exmatrikulation erfolgt schriftlich gegenüber dem Studenten. Mit Zugang der Exmatrikulation wird <strong>die</strong>serImmatrikulationsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet.§ 9 Vertraulichkeitserklärung1. Der Teilnehmer ist sich seiner gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten, seiner vertraglichen (z.B. aus seinemAnstellungsvertrag oder Kundenauftrag, Werkvertrag) ebenso wie eventueller besondererVertraulichkeitspflichten bewusst und wird <strong>die</strong>se Vertraulichkeitsobliegenheiten uneingeschränkt auch währendseines Studiums / Lehrgangs wahren.2. Sollten dem Teilnehmer während seiner Ausbildung, gleichgültig auf welchen Wege, vertrauliche Vorgänge oderInformationen Dritter zur Kenntnis gelangen z.B. über persönliche oder berufliche Umstände von Mitstudentenoder deren Arbeit- oder Auftraggeber, so wird er darüber gegenüber jedermann strengstes Stillschweigenbewahren.3. Die SHB garantiert dem Teilnehmer, dass alle Prüfungsleistungen, insbesondere <strong>die</strong>, <strong>die</strong> vertraulicheInformationen enthalten, von den zur Bewertung und Dokumentation beauftragten Dozenten und Mitarbeiternvertraulich behandelt werden und nur von <strong>die</strong>sen eingesehen werden. Vertrauliche Informationen müssen vonden Teilnehmern als vertraulich gekennzeichnet werden.§ 10 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung <strong>die</strong>ses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Wirksamkeit der übrigenBestimmungen nicht.Ort, DatumStudent UnterschriftOrt, DatumSHB UnterschriftSTEINBEIS-HOCHSCHULE BERLIN GMBHGürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin, Fon: +49 (30).29 33 09-232, Fax: +49 (30).29 33 09-240Geschäftsführender Präsident: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Johann LöhnRegistergericht: AG Charlottenburg HRB 69231Seite 3 von 3 Immatrikulationsvertrag B.A.
Liebe BewerberInnen,bitte füllen Sie nachfolgenden Zulassungsbogen vollständig aus, damit der Zulassungsprozessan unserer Hochschule möglichst reibungslos ablaufen kann. Wir helfen Ihnen gerne dabei!Folgende Hinweise haben wir für Sie zusammengefasst:Kranken-, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft- Als Hochschule müssen wir sicherstellen, dass unsere Studenten bei der besonderen Artder Ausbildung kranken- und sozialversichert sind.- Damit <strong>die</strong>s auch dokumentiert und nachvollziehbar ist, sind <strong>die</strong> Angaben unbürokratischim Zulassungsbogen aufgenommen.Schul- und Berufsausbildung (höchste)/Hochschulreife und Berufspraxis- Bitte tragen Sie hier <strong>die</strong> Angaben bzgl. Ihres Abiturs/Fachhochschulreife bzw. alternativder Mittleren Reife und anschließenden Berufsausbildung ein.- Hierunter sind keine Angaben bzgl. eines Weiterbildungsstudiums (wie z.B. BAW,BankColleg usw.) gemeint.Ersteinschreibung in Deutschland- Falls Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch wenn dasStudium nicht abgeschlossen worden ist), geben Sie bitte hier Auskunft darüber.Hochschulabschluss (höchster)- Für Master-Kandidaten relevant- Bitte hier Angaben bzgl. Ihres Erststudiums machenUnterschrift:- Bitte senden Sie uns den Zulassungsbogen unbedingt unterschrieben zurück.Bei Fragen rund um <strong>die</strong> Bewerbungsunterlagen, können Sie gerne auf uns zukommen.IhrTeam der ADG Business School125007-2011-09 1/2