Fall 8: Spenden und Beiträge
Fall 8: Spenden und Beiträge
Fall 8: Spenden und Beiträge
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114 <strong>Fall</strong> 8: <strong>Spenden</strong> <strong>und</strong> <strong>Beiträge</strong>
<strong>Fall</strong> 9: Kinder in der Berufsausbildung<br />
<strong>Fall</strong> 9: Kinder in der Berufsausbildung<br />
Situation:<br />
Ihre neuen Mandanten, Petra <strong>und</strong> Michael Mahler, bitten Sie, mit Hilfe der beigefügten<br />
Unterlagen die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2005 zu erstellen.<br />
Sie möchten wissen, inwiefern für ihre beiden Kinder Andrea <strong>und</strong> Bernd, die sich<br />
beide in der Ausbildung befinden, Freibeträge für die Abgeltung des Sonderbedarfs<br />
eines sich in der Berufsausbildung befindenden Kindes gewährt werden.<br />
Zu diesem Zweck erhalten Sie die beigefügten Bescheinigungen <strong>und</strong> Belege sowie<br />
die folgende Zusatzinformationen, die Herr Mahler zusammengestellt hat:<br />
Zusatzinformationen:<br />
q Die Eheleute (verh. seit dem 28.05.1980) werden zusammen veranlagt.<br />
q Steuernummer: 346/5894/1549<br />
q Bankverbindung: Kto.Nr. 144 545 954, bei Sparkasse Münsterland Ost<br />
(BLZ 400 501 50)<br />
q Im Jahr 2000 ist die Familie aus der Kirche ausgetreten.<br />
q Petra ist Erzieherin in Warendorf (im Kindergarten der AWO). Sie fuhr im Veranlagungszeitraum<br />
2005 an 220 Tagen mit dem Fahrrad zu ihrer Arbeitsstätte<br />
in Warendorf (einfache Entfernung 4,2 km).<br />
q Michael ist Geschäftsführer einer Landmaschinenfabrik in Warendorf. Er fuhr im<br />
Veranlagungszeitraum 2005 an 180 Tagen mit dem Firmen-PKW zur Arbeitsstätte<br />
in Warendorf (einfache Entfernung 5,5 km).<br />
q Kind Andrea: geboren am 03.03.1983, studiert in Münster Anglistik <strong>und</strong> Philosophie.<br />
Sie wohnte das ganze Jahr über in 48161 Münster, Geister Landweg<br />
179.<br />
q Kind Bernd: geboren am 04.04.1985, ging im Jahr 2005 zunächst zur Schule<br />
<strong>und</strong> befindet sich seit dem 01.09. in einer Ausbildung als Steuerfachangestellter<br />
in Everswinkel. Zwischenzeitlich arbeitete er beim Arbeitgeber seines Vaters. Er<br />
wohnt seit dem 01.09.2005 in 48231 Freckenhorst, Warendorferstr. 12. Die einfache<br />
Entfernung von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 9 km.<br />
q Für beide Kinder sind im Veranlagungszeitraum 2005 je 1.848,00 € Kindergeld<br />
von der Familienkasse ausgezahlt worden.<br />
q Andere als die angegeben Aufwendungen werden nicht geltend gemacht.<br />
Aufgabe<br />
1. Stellen Sie begründet fest, ob <strong>und</strong> ggf. in welcher Höhe für Andrea <strong>und</strong><br />
Bernd Freibeträge nach § 33 a Abs. 2 EStG gewährt werden können!<br />
2. Füllen Sie die Anlage Kind jeweils für Andrea <strong>und</strong> Bernd aus!<br />
115
Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2005<br />
Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen<br />
P 48231 Warendorf<br />
Herr<br />
Michael Mahler<br />
Am Birkenhain 6<br />
48231 Warendorf<br />
ETIN MHLEMCHL52K10J<br />
Personalnummer: 89-54321<br />
Geburtsdatum: 14.10.1952<br />
Dem Lohnsteuerabzug wurden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />
Steuerklasse 3<br />
Zahl der<br />
Kinderfreibeträge 2,0<br />
Steuerfreier<br />
Jahresbetrag €<br />
Hinzurechnungsbetrag<br />
(Jahresbetrag) €<br />
Anwendung Tabelle A<br />
Kirchensteuermerkmale vom - bis<br />
-- / 01.01.-31.12.<br />
Vorgelegen hat<br />
Lohnsteuerkarte 2005 , ausgestellt von der<br />
Gemeinde im Bezirk des Finanzamts/<br />
Bescheinigung des Finanzamts<br />
Warendorf<br />
Arbeitgeber<br />
Landmaschinenfabrik Nolte GmbH<br />
Industriestr. 90<br />
48231 Warendorf<br />
1. Dauer des Dienstverhältnisses<br />
Beleg 1<br />
Warendorf, 27.01.2006<br />
Telefon<br />
02581/21345-0<br />
vom - bis<br />
01.01.-31.12.<br />
2. Zeiträume ohne Anspruch auf<br />
Arbeitslohn Anzahl „U“:<br />
€ Cent<br />
3. Bruttoarbeitslohn einschl.<br />
Sachbezüge ohne 9. <strong>und</strong> 10. 72.089 00<br />
4. Einbehaltene Lohnsteuer<br />
von 3. 15.270 00<br />
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />
von 3. 620 95<br />
6. Einbehaltene Kirchensteuer<br />
des Arbeitnehmers von 3.<br />
7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />
von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />
8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte<br />
Versorgungsbezüge<br />
9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge<br />
für mehrere Kalenderjahre<br />
10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für<br />
mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) <strong>und</strong><br />
ermäßigt besteuerte Entschädigungen<br />
11 Einbehaltene Lohnsteuer<br />
von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />
von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
13. Einbehaltene Kirchensteuer des<br />
Arbeitnehmers von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />
von 9. bis 11. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />
15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,<br />
Verdienstausfallentsch. (Infektionsschutz gesetz),<br />
Aufstockungsbetrag <strong>und</strong> Altersteilzeitzuschlag<br />
16. Steuerfreier<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass<br />
17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten<br />
zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für<br />
Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
19. Steuerpflichtige Entschädigungen <strong>und</strong> Arbeitslohn für<br />
mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert<br />
wurden – in 3. enthalten<br />
20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei<br />
Auswärtstätigkeit<br />
21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei<br />
doppelter Haushaltsführung<br />
22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />
an berufsständische Versorgungseinrichtungen 6.084 00<br />
23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />
an berufsständische Versorgungseinrichtungen<br />
24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen<br />
Krankenversicherung <strong>und</strong> zur Pflegeversicherung<br />
6.084 00<br />
25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />
(ohne 23. <strong>und</strong> 24.) 5.433 15<br />
26. Ausgezahltes Kindergeld<br />
Finanzamt, an das der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat (Name <strong>und</strong> dessen vierstellige Nr.)<br />
Warendorf<br />
5346
Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2005<br />
Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen<br />
P 48231 Warendorf<br />
Frau<br />
Petra Mahler<br />
Am Birkenhain 6<br />
48231 Warendorf<br />
ETIN MHLEPTRE54K12J<br />
Personalnummer: M-95/544<br />
Geburtsdatum: 19.12.1954<br />
Dem Lohnsteuerabzug wurden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />
Steuerklasse 5<br />
Zahl der<br />
Kinderfreibeträge 00,0<br />
Steuerfreier<br />
Jahresbetrag €<br />
Hinzurechnungsbetrag<br />
(Jahresbetrag) €<br />
Anwendung Tabelle A<br />
Kirchensteuermerkmale vom - bis<br />
-- / 01.01.-31.12.<br />
Vorgelegen hat<br />
Lohnsteuerkarte 2005 , ausgestellt von der<br />
Gemeinde im Bezirk des Finanzamts/<br />
Bescheinigung des Finanzamts<br />
Warendorf<br />
Arbeitgeber<br />
AWO Warendorf<br />
Kerner Str. 15<br />
48231 Warendorf<br />
1. Dauer des Dienstverhältnisses<br />
Beleg 2<br />
Warendorf, 26.01.2006<br />
Telefon<br />
02581/67454-0<br />
vom - bis<br />
01.01.-31.12.<br />
2. Zeiträume ohne Anspruch auf<br />
Arbeitslohn Anzahl „U“:<br />
€ Cent<br />
3. Bruttoarbeitslohn einschl.<br />
Sachbezüge ohne 9. <strong>und</strong> 10. 14.885 00<br />
4. Einbehaltene Lohnsteuer<br />
von 3. 3.494 00<br />
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />
von 3. 192 17<br />
6. Einbehaltene Kirchensteuer<br />
des Arbeitnehmers von 3.<br />
7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />
von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />
8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte<br />
Versorgungsbezüge<br />
9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge<br />
für mehrere Kalenderjahre<br />
10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für<br />
mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) <strong>und</strong><br />
ermäßigt besteuerte Entschädigungen<br />
11 Einbehaltene Lohnsteuer<br />
von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />
von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
13. Einbehaltene Kirchensteuer des<br />
Arbeitnehmers von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />
von 9. bis 11. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />
15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,<br />
Verdienstausfallentsch. (Infektionsschutz gesetz),<br />
Aufstockungsbetrag <strong>und</strong> Altersteilzeitzuschlag<br />
16. Steuerfreier<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass<br />
17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten<br />
zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für<br />
Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
19. Steuerpflichtige Entschädigungen <strong>und</strong> Arbeitslohn für<br />
mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert<br />
wurden – in 3. enthalten<br />
20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei<br />
Auswärtstätigkeit<br />
21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei<br />
doppelter Haushaltsführung<br />
22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />
an berufsständische Versorgungseinrichtungen 1.451 29<br />
23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />
an berufsständische Versorgungseinrichtungen<br />
24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen<br />
Krankenversicherung <strong>und</strong> zur Pflegeversicherung<br />
1.451 29<br />
25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />
(ohne 23. <strong>und</strong> 24.) 1.696 89<br />
26. Ausgezahltes Kindergeld<br />
Finanzamt, an das der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat (Name <strong>und</strong> dessen vierstellige Nr.)<br />
Warendorf<br />
5346
Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2005<br />
Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen<br />
P 48231 Warendorf<br />
Herr<br />
Bernd Mahler<br />
Am Birkenhain 6<br />
48231 Warendorf<br />
ETIN MHLEBRND84L04J<br />
Personalnummer: 05-67658<br />
Geburtsdatum: 04.04.1985<br />
Dem Lohnsteuerabzug wurden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />
Steuerklasse 1<br />
Zahl der<br />
Kinderfreibeträge 00,0<br />
Steuerfreier<br />
Jahresbetrag €<br />
Hinzurechnungsbetrag<br />
(Jahresbetrag) €<br />
Anwendung Tabelle A<br />
Kirchensteuermerkmale vom - bis<br />
-- / 15.06.-31.08.<br />
Vorgelegen hat<br />
Lohnsteuerkarte 2005 , ausgestellt von der<br />
Gemeinde im Bezirk des Finanzamts/<br />
Bescheinigung des Finanzamts<br />
Warendorf<br />
Arbeitgeber<br />
Landmaschinenfabrik Nolte GmbH<br />
Industriestr. 90<br />
48231 Warendorf<br />
1. Dauer des Dienstverhältnisses<br />
Telefon<br />
02581/21345-0<br />
Beleg 3<br />
Münster, 26.01.2006<br />
vom - bis<br />
15.06.-31.08.<br />
2. Zeiträume ohne Anspruch auf<br />
Arbeitslohn Anzahl „U“:<br />
€ Cent<br />
3. Bruttoarbeitslohn einschl.<br />
Sachbezüge ohne 9. <strong>und</strong> 10. 2.750 00<br />
4. Einbehaltene Lohnsteuer<br />
von 3. 131 65<br />
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />
von 3. 0 00<br />
6. Einbehaltene Kirchensteuer<br />
des Arbeitnehmers von 3.<br />
7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />
von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />
8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte<br />
Versorgungsbezüge<br />
9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge<br />
für mehrere Kalenderjahre<br />
10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für<br />
mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) <strong>und</strong><br />
ermäßigt besteuerte Entschädigungen<br />
11 Einbehaltene Lohnsteuer<br />
von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />
von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
13. Einbehaltene Kirchensteuer des<br />
Arbeitnehmers von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />
von 9. bis 11. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />
15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,<br />
Verdienstausfallentsch. (Infektionsschutz gesetz),<br />
Aufstockungsbetrag <strong>und</strong> Altersteilzeitzuschlag<br />
16. Steuerfreier<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass<br />
17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten<br />
zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für<br />
Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
19. Steuerpflichtige Entschädigungen <strong>und</strong> Arbeitslohn für<br />
mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert<br />
wurden – in 3. enthalten<br />
20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei<br />
Auswärtstätigkeit<br />
21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei<br />
doppelter Haushaltsführung<br />
22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />
an berufsständische Versorgungseinrichtungen 268 16<br />
23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />
an berufsständische Versorgungseinrichtungen<br />
24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen<br />
Krankenversicherung <strong>und</strong> zur Pflegeversicherung<br />
268 16<br />
25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />
(ohne 23. <strong>und</strong> 24.) 323 16<br />
26. Ausgezahltes Kindergeld<br />
Finanzamt, an das der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat (Name <strong>und</strong> dessen vierstellige Nr.)<br />
Warendorf<br />
5346
Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2005<br />
Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen<br />
P 48231 Warendorf<br />
Herr<br />
Bernd Mahler<br />
Am Birkenhain 6<br />
48231 Warendorf<br />
ETIN MHLEBRND84L04J<br />
Personalnummer: A05/M332<br />
Geburtsdatum: 04.04.1985<br />
Dem Lohnsteuerabzug wurden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />
Steuerklasse 1<br />
Zahl der<br />
Kinderfreibeträge 00,0<br />
Steuerfreier<br />
Jahresbetrag €<br />
Hinzurechnungsbetrag<br />
(Jahresbetrag) €<br />
Anwendung Tabelle A<br />
Kirchensteuermerkmale vom - bis<br />
-- / 01.09.-31.12.<br />
Vorgelegen hat<br />
Lohnsteuerkarte 2005 , ausgestellt von der<br />
Gemeinde im Bezirk des Finanzamts/<br />
Bescheinigung des Finanzamts<br />
Warendorf<br />
Arbeitgeber<br />
Günzel <strong>und</strong> Partner, StB<br />
Marktplatz 11<br />
48231 Everswinkel<br />
1. Dauer des Dienstverhältnisses<br />
Warendorf, 25.01.2006<br />
Telefon<br />
02582/5432<br />
vom - bis<br />
01.09.-31.12.<br />
2. Zeiträume ohne Anspruch auf<br />
Arbeitslohn Anzahl „U“:<br />
€ Cent<br />
3. Bruttoarbeitslohn einschl.<br />
Sachbezüge ohne 9. <strong>und</strong> 10. 2.924 00<br />
4. Einbehaltene Lohnsteuer<br />
von 3. 0 00<br />
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />
von 3. 0 00<br />
6. Einbehaltene Kirchensteuer<br />
des Arbeitnehmers von 3.<br />
7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />
von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />
8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte<br />
Versorgungsbezüge<br />
9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge<br />
für mehrere Kalenderjahre<br />
10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für<br />
mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) <strong>und</strong><br />
ermäßigt besteuerte Entschädigungen<br />
11 Einbehaltene Lohnsteuer<br />
von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />
von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
13. Einbehaltene Kirchensteuer des<br />
Arbeitnehmers von 9. <strong>und</strong> 10.<br />
14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />
von 9. bis 11. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />
15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,<br />
Verdienstausfallentsch. (Infektionsschutz gesetz),<br />
Aufstockungsbetrag <strong>und</strong> Altersteilzeitzuschlag<br />
16. Steuerfreier<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass<br />
17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten<br />
zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für<br />
Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
19. Steuerpflichtige Entschädigungen <strong>und</strong> Arbeitslohn für<br />
mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert<br />
wurden – in 3. enthalten<br />
20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei<br />
Auswärtstätigkeit<br />
21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei<br />
doppelter Haushaltsführung<br />
22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />
an berufsständische Versorgungseinrichtungen 285 09<br />
23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />
an berufsständische Versorgungseinrichtungen<br />
24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen<br />
Krankenversicherung <strong>und</strong> zur Pflegeversicherung<br />
285 09<br />
25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />
(ohne 23. <strong>und</strong> 24.) 353 80<br />
26. Ausgezahltes Kindergeld<br />
Finanzamt, an das der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat (Name <strong>und</strong> dessen vierstellige Nr.)<br />
Warendorf<br />
Beleg 4<br />
5346
Berufskolleg Münster<br />
der Stadt Münster<br />
Wolbecker Str. 145<br />
48146 Münster<br />
Telefon 0251/339-0 Telefax 0251/339-2<br />
Schulbescheinigung<br />
Herr /Frau Bernd Mahler<br />
geb. am<br />
wohnhaft<br />
04.044.1985 in Münster<br />
besuchte die Klasse/n HH0000C (Klassenbezeichnung)<br />
vom 033.09.2003 bis voraussichtlich JJuni 2005<br />
Fehlzeiten:<br />
12 entschuldigte St<strong>und</strong>en<br />
6 unentschuldigte St<strong>und</strong>en<br />
X letzter besuchter Schultag 06. Juli 20005<br />
� Berufsfachschule Wirtschaft <strong>und</strong> Verwaltung<br />
X Höhere Berufsfachschule Wirtschaft <strong>und</strong> Verwaltung<br />
� Berufsschule<br />
Berufsbezeichnung: ___________________________<br />
Münster, 08. Juli 20005 A. BBreuul U. Greiwing<br />
Klassenlehrer/in Schulleiter<br />
Beleg 5
WESTFÄLISCHE WILHELMSUNIVERSITÄT MÜNSTER<br />
Herrn<br />
Frau stud.: ANDREA Mahler<br />
Semester-Bescheinigung<br />
geb. am 03.03.83 in Münster wird bestätigt,<br />
dass er/sie im Winter-Semester 2004/2005 an der<br />
Universität<br />
Münster als ordentliche(r) Studierende(r) eingeschrieben ist.<br />
Studienfächer:<br />
ANGLISTIK PHILOSOPHIE<br />
Dauer des Sommersemesters 1.4. bis 30.9. des Jahres<br />
Dauer des Wintersemesters 1.10. bis 31.03. des folgenden Jahres<br />
Münster/Westf., d. 01.10.2004 STUDIENSEKRETARIAT<br />
Diese Bescheinigung wurde auf maschinellem Wege erstellt. Sie gilt nicht als Ersatz für den Studentenausweis. Besondere<br />
Zusätze dürfen nicht angebracht werden, es sei denn, sie sind auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt <strong>und</strong> von der<br />
Hochschule besonders bestätigt.<br />
WESTFÄLISCHE WILHELMSUNIVERSITÄT MÜNSTER<br />
Herrn<br />
Frau stud.: ANDREA Mahler<br />
Semester-Bescheinigung<br />
geb. am 03.03.83 in Münster wird bestätigt,<br />
dass er/sie im Sommer-Semester 2005 an der Universität<br />
Münster als ordentliche(r) Studierende(r) eingeschrieben ist.<br />
Studienfächer:<br />
ANGLISTIK PHILOSOPHIE<br />
Dauer des Sommersemesters 1.4. bis 30.9. des Jahres<br />
Dauer des Wintersemesters 1.10. bis 31.3. des folgenden Jahres<br />
Münster/Westf., d. 01.04.2005 STUDIENSEKRETARIAT<br />
Diese Bescheinigung wurde auf maschinellem Wege erstellt. Sie gilt nicht als Ersatz für den Studentenausweis. Besondere<br />
Zusätze dürfen nicht angebracht werden, es sei denn, sie sind auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt <strong>und</strong> von der<br />
Hochschule besonders bestätigt.<br />
WESTFÄLISCHE WILHELMSUNIVERSITÄT MÜNSTER<br />
Herrn<br />
Frau stud.: ANDREA Mahler<br />
Semester-Bescheinigung<br />
geb. am 03.03.83 in Münster wird bestätigt,<br />
dass er/sie im Winter-Semester 2005/2006 an der<br />
Universität<br />
Münster als ordentliche(r) Studierende(r) eingeschrieben ist.<br />
Studienfächer:<br />
ANGLISTIK PHILOSOPHIE<br />
Dauer des Sommersemesters 1.4. bis 30.9. des Jahres<br />
Dauer des Wintersemesters 1.10. bis 31.3. des folgenden Jahres<br />
Münster/Westf., d. 01.10.2005 STUDIENSEKRETARIAT<br />
Diese Bescheinigung wurde auf maschinellem Wege erstellt. Sie gilt nicht als Ersatz für den Studentenausweis. Besondere<br />
Zusätze dürfen nicht angebracht werden, es sei denn, sie sind auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt <strong>und</strong> von der<br />
Hochschule besonders bestätigt.<br />
Beleg 6
Arbeitsvertrag: Geringfügige Beschäftigung<br />
Beleg 7<br />
Zwischen<br />
der Kaufland GmbH, Hammer Straße in 48143 Münster - im Folgenden Arbeitgeber genannt - <strong>und</strong><br />
Frau Andrea Mahler, Geister Landweg in 48161 Münster - im Folgenden Arbeitnehmer genannt - wird<br />
folgender Arbeitsvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Tätigkeit<br />
Frau Andrea Mahler wird als Kassiererin eingestellt.<br />
§ 2 Vertragsdauer <strong>und</strong> Arbeitszeit<br />
Das Arbeitsverhältnis beginnt ab dem 01.04.2005.<br />
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 6,25 Wochenst<strong>und</strong>en an im Voraus zu vereinbarenden Tagen.<br />
§ 3 Entlohnung<br />
Der Arbeitnehmer erhält bei einem St<strong>und</strong>enlohn von 8,00 EUR als monatliche Vergütung einen Betrag<br />
von 200,00 EUR. Diese Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig <strong>und</strong> wird auf ein dem Arbeitgeber<br />
bekannt zugebendes Konto überwiesen.<br />
§ 4 Urlaubsanspruch<br />
Der Arbeitnehmer erhält einen jährlichen Urlaubsanspruch von 12 Werktagen. Deckt sich seine<br />
Beschäftigung nicht mit dem Kalenderjahr, dann wird der Urlaub anteilig gewährt. Er ist mit dem<br />
Arbeitgeber zeitlich abzustimmen.<br />
§ 5 Krankheit<br />
Ist der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder sonstiger Gründe nicht in der Lage, seine Arbeit<br />
aufzunehmen, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.<br />
§ 6 Keine weiteren Beschäftigungen<br />
Der Arbeitnehmer versichert, dass er keiner weiteren Beschäftigung als der hier im Vertrag<br />
vereinbarten nachgeht.<br />
§ 7 Gesetzliche Rentenversicherung<br />
Der Arbeitnehmer nimmt hiermit den Hinweis zur Kenntnis, dass er in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er auf die<br />
Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet (§ 5 Absatz 2 SGB VI).<br />
§ 8 Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses sind Probezeit. Während dieser Probezeit können<br />
beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.<br />
Ab Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum<br />
Monatsende zulässig. Für den <strong>Fall</strong>, dass sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen<br />
oder gesetzlichen Gründen verlängert, so gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.<br />
Ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der<br />
Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.<br />
Vor Dienstantritt ist eine Kündigung dieses Anstellungsvertrags ausgeschlossen.<br />
§ 9 Verschwiegenheitspflicht<br />
Der Arbeitnehmer hat über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit<br />
bekannt werden, Stillschweigen zu wahren, <strong>und</strong> zwar auch nach seinem Ausscheiden.<br />
§ 10 Ausschlussklausel<br />
Ansprüche aus diesem Arbeitsvertrag müssen spätestens ein Monat nach Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses schriftlich geltend gemacht werden. Ansonsten gelten sie als verwirkt.<br />
§ 11 Änderung dieses Vertrages<br />
Es gibt keine Nebenabreden zu diesem Vertrag. Solche Nebenabreden <strong>und</strong> Vertragsänderungen<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann weder mündlich<br />
noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages nicht.<br />
Münster, am 01.04.2005 i.V. Sabine Pulkner Andrea Mahler
114 <strong>Fall</strong> 8: <strong>Spenden</strong> <strong>und</strong> <strong>Beiträge</strong>
<strong>Fall</strong> 9: Kinder in der Berufsausbildung<br />
Zu Aufgabe 1:<br />
Gemäß § 33a Abs. 2 wird für volljährige Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden,<br />
ein „Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in der Berufsausbildung<br />
befindenden Kindes“ gewährt.<br />
Voraussetzungen:<br />
q das Kind befindet sich in der Berufsausbildung<br />
q das Kind muss auswärtig untergebracht sein<br />
q für das Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestehen<br />
Andrea:<br />
q hat am 02.03.2005 das 22. Lebensjahr vollendet,<br />
q ist das ganze Jahr über auswärtig untergebracht gewesen<br />
q befindet sich in einer Berufsausbildung (Studium),<br />
q die Eltern haben für sie Kindergeld erhalten.<br />
Bernd:<br />
q hat am 03.04.2005 das 20. Lebensjahr vollendet,<br />
q ist seit dem 01.09.2005 auswärtig untergebracht<br />
q befindet sich ab dem 01.09. in einer Berufsausbildung<br />
(für die Monate vorher muss dies nicht geprüft werden, da er erst seit dem 01.09.<br />
auswärtig untergebracht ist)<br />
q die Eltern haben für ihn Kindergeld erhalten.
Beleg<br />
Nr.<br />
Lösungshinweise zu den Belegen<br />
steuerliche Beurteilung/Hinweise Berechnung<br />
1 Lohnsteuerkarte des Vaters<br />
zur <strong>Fall</strong>lösung nicht erforderlich<br />
2 Lohnsteuerkarte der Mutter<br />
zur <strong>Fall</strong>lösung nicht erforderlich<br />
3 Lohnsteuerkarte Bernd<br />
Anrechnung der Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge des Kindes bei der Ermittlung<br />
von Kinderfreibetrag <strong>und</strong> Freibetrag für die Berufsausbildung:<br />
Bruttoarbeitslohn innerhalb des maßgeblichen Zeitraumes (ab<br />
01.09.) 2.924,00 €<br />
- Arbeitnehmerpauschbetrag für 4 Monate (920,00 € : 12 Mon. X 4<br />
Mon.) 307,00 €<br />
- Sozialversicherungsbeiträge ArbN-Anteil lt. Urteil des BVerfG 285,09 €<br />
(BVerfG, 2 BvR 167/02 vom 11.1.2005, Absatz-Nr. (1 - 54)) 353,80 €<br />
= Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.978,11 €<br />
4 Schulbescheinigung Bernd<br />
für die Ermittlung des Freibetrages für Berufsausbildung nicht<br />
relevant, da in diesem Zeitraum keine auswärtige Unterbringung<br />
5 Semesterbescheinigung Andrea<br />
Nachweis, dass Andrea sich das ganze Jahr über in einer Berufsausbildung<br />
befand<br />
6 Arbeitsvertrag Andrea<br />
Anrechnung der Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge des Kindes bei der Ermittlung<br />
von Kinderfreibetrag <strong>und</strong> Freibetrag für die Berufsausbildung:<br />
Bezüge ab April (200,00 € x 9 Monate) 1.800,00 €<br />
- Kostenpauschale (keine zeitanteilige Kürzung) 180,00 €<br />
= Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.620,00 €<br />
Ermittlung der Freibeträge<br />
Andrea Berechnung<br />
Freibetrag vor Kürzung 924,00 €<br />
eigene Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.620,00 €<br />
anrechnungsfreier Betrag 1.848,00 €<br />
anzurechnende Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge - € - €<br />
anzusetzender Freibetrag 924,00 €<br />
Bernd Berechnung<br />
Freibetrag vor Kürzung für 4 Monate 308,00 €<br />
eigene Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.978,00 €<br />
anrechnungsfreier Betrag für 4 Monate 616,00 €<br />
anzurechnende Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.362,00 € 1.362,00 €<br />
anzusetzender Freibetrag - €