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Fall 8: Spenden und Beiträge

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114 <strong>Fall</strong> 8: <strong>Spenden</strong> <strong>und</strong> <strong>Beiträge</strong>


<strong>Fall</strong> 9: Kinder in der Berufsausbildung<br />

<strong>Fall</strong> 9: Kinder in der Berufsausbildung<br />

Situation:<br />

Ihre neuen Mandanten, Petra <strong>und</strong> Michael Mahler, bitten Sie, mit Hilfe der beigefügten<br />

Unterlagen die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2005 zu erstellen.<br />

Sie möchten wissen, inwiefern für ihre beiden Kinder Andrea <strong>und</strong> Bernd, die sich<br />

beide in der Ausbildung befinden, Freibeträge für die Abgeltung des Sonderbedarfs<br />

eines sich in der Berufsausbildung befindenden Kindes gewährt werden.<br />

Zu diesem Zweck erhalten Sie die beigefügten Bescheinigungen <strong>und</strong> Belege sowie<br />

die folgende Zusatzinformationen, die Herr Mahler zusammengestellt hat:<br />

Zusatzinformationen:<br />

q Die Eheleute (verh. seit dem 28.05.1980) werden zusammen veranlagt.<br />

q Steuernummer: 346/5894/1549<br />

q Bankverbindung: Kto.Nr. 144 545 954, bei Sparkasse Münsterland Ost<br />

(BLZ 400 501 50)<br />

q Im Jahr 2000 ist die Familie aus der Kirche ausgetreten.<br />

q Petra ist Erzieherin in Warendorf (im Kindergarten der AWO). Sie fuhr im Veranlagungszeitraum<br />

2005 an 220 Tagen mit dem Fahrrad zu ihrer Arbeitsstätte<br />

in Warendorf (einfache Entfernung 4,2 km).<br />

q Michael ist Geschäftsführer einer Landmaschinenfabrik in Warendorf. Er fuhr im<br />

Veranlagungszeitraum 2005 an 180 Tagen mit dem Firmen-PKW zur Arbeitsstätte<br />

in Warendorf (einfache Entfernung 5,5 km).<br />

q Kind Andrea: geboren am 03.03.1983, studiert in Münster Anglistik <strong>und</strong> Philosophie.<br />

Sie wohnte das ganze Jahr über in 48161 Münster, Geister Landweg<br />

179.<br />

q Kind Bernd: geboren am 04.04.1985, ging im Jahr 2005 zunächst zur Schule<br />

<strong>und</strong> befindet sich seit dem 01.09. in einer Ausbildung als Steuerfachangestellter<br />

in Everswinkel. Zwischenzeitlich arbeitete er beim Arbeitgeber seines Vaters. Er<br />

wohnt seit dem 01.09.2005 in 48231 Freckenhorst, Warendorferstr. 12. Die einfache<br />

Entfernung von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 9 km.<br />

q Für beide Kinder sind im Veranlagungszeitraum 2005 je 1.848,00 € Kindergeld<br />

von der Familienkasse ausgezahlt worden.<br />

q Andere als die angegeben Aufwendungen werden nicht geltend gemacht.<br />

Aufgabe<br />

1. Stellen Sie begründet fest, ob <strong>und</strong> ggf. in welcher Höhe für Andrea <strong>und</strong><br />

Bernd Freibeträge nach § 33 a Abs. 2 EStG gewährt werden können!<br />

2. Füllen Sie die Anlage Kind jeweils für Andrea <strong>und</strong> Bernd aus!<br />

115


Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2005<br />

Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen<br />

P 48231 Warendorf<br />

Herr<br />

Michael Mahler<br />

Am Birkenhain 6<br />

48231 Warendorf<br />

ETIN MHLEMCHL52K10J<br />

Personalnummer: 89-54321<br />

Geburtsdatum: 14.10.1952<br />

Dem Lohnsteuerabzug wurden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Steuerklasse 3<br />

Zahl der<br />

Kinderfreibeträge 2,0<br />

Steuerfreier<br />

Jahresbetrag €<br />

Hinzurechnungsbetrag<br />

(Jahresbetrag) €<br />

Anwendung Tabelle A<br />

Kirchensteuermerkmale vom - bis<br />

-- / 01.01.-31.12.<br />

Vorgelegen hat<br />

Lohnsteuerkarte 2005 , ausgestellt von der<br />

Gemeinde im Bezirk des Finanzamts/<br />

Bescheinigung des Finanzamts<br />

Warendorf<br />

Arbeitgeber<br />

Landmaschinenfabrik Nolte GmbH<br />

Industriestr. 90<br />

48231 Warendorf<br />

1. Dauer des Dienstverhältnisses<br />

Beleg 1<br />

Warendorf, 27.01.2006<br />

Telefon<br />

02581/21345-0<br />

vom - bis<br />

01.01.-31.12.<br />

2. Zeiträume ohne Anspruch auf<br />

Arbeitslohn Anzahl „U“:<br />

€ Cent<br />

3. Bruttoarbeitslohn einschl.<br />

Sachbezüge ohne 9. <strong>und</strong> 10. 72.089 00<br />

4. Einbehaltene Lohnsteuer<br />

von 3. 15.270 00<br />

5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />

von 3. 620 95<br />

6. Einbehaltene Kirchensteuer<br />

des Arbeitnehmers von 3.<br />

7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />

von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />

8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte<br />

Versorgungsbezüge<br />

9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge<br />

für mehrere Kalenderjahre<br />

10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für<br />

mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) <strong>und</strong><br />

ermäßigt besteuerte Entschädigungen<br />

11 Einbehaltene Lohnsteuer<br />

von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />

von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

13. Einbehaltene Kirchensteuer des<br />

Arbeitnehmers von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />

von 9. bis 11. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />

15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,<br />

Verdienstausfallentsch. (Infektionsschutz gesetz),<br />

Aufstockungsbetrag <strong>und</strong> Altersteilzeitzuschlag<br />

16. Steuerfreier<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass<br />

17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten<br />

zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für<br />

Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

19. Steuerpflichtige Entschädigungen <strong>und</strong> Arbeitslohn für<br />

mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert<br />

wurden – in 3. enthalten<br />

20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei<br />

Auswärtstätigkeit<br />

21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei<br />

doppelter Haushaltsführung<br />

22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />

an berufsständische Versorgungseinrichtungen 6.084 00<br />

23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />

an berufsständische Versorgungseinrichtungen<br />

24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen<br />

Krankenversicherung <strong>und</strong> zur Pflegeversicherung<br />

6.084 00<br />

25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />

(ohne 23. <strong>und</strong> 24.) 5.433 15<br />

26. Ausgezahltes Kindergeld<br />

Finanzamt, an das der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat (Name <strong>und</strong> dessen vierstellige Nr.)<br />

Warendorf<br />

5346


Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2005<br />

Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen<br />

P 48231 Warendorf<br />

Frau<br />

Petra Mahler<br />

Am Birkenhain 6<br />

48231 Warendorf<br />

ETIN MHLEPTRE54K12J<br />

Personalnummer: M-95/544<br />

Geburtsdatum: 19.12.1954<br />

Dem Lohnsteuerabzug wurden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Steuerklasse 5<br />

Zahl der<br />

Kinderfreibeträge 00,0<br />

Steuerfreier<br />

Jahresbetrag €<br />

Hinzurechnungsbetrag<br />

(Jahresbetrag) €<br />

Anwendung Tabelle A<br />

Kirchensteuermerkmale vom - bis<br />

-- / 01.01.-31.12.<br />

Vorgelegen hat<br />

Lohnsteuerkarte 2005 , ausgestellt von der<br />

Gemeinde im Bezirk des Finanzamts/<br />

Bescheinigung des Finanzamts<br />

Warendorf<br />

Arbeitgeber<br />

AWO Warendorf<br />

Kerner Str. 15<br />

48231 Warendorf<br />

1. Dauer des Dienstverhältnisses<br />

Beleg 2<br />

Warendorf, 26.01.2006<br />

Telefon<br />

02581/67454-0<br />

vom - bis<br />

01.01.-31.12.<br />

2. Zeiträume ohne Anspruch auf<br />

Arbeitslohn Anzahl „U“:<br />

€ Cent<br />

3. Bruttoarbeitslohn einschl.<br />

Sachbezüge ohne 9. <strong>und</strong> 10. 14.885 00<br />

4. Einbehaltene Lohnsteuer<br />

von 3. 3.494 00<br />

5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />

von 3. 192 17<br />

6. Einbehaltene Kirchensteuer<br />

des Arbeitnehmers von 3.<br />

7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />

von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />

8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte<br />

Versorgungsbezüge<br />

9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge<br />

für mehrere Kalenderjahre<br />

10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für<br />

mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) <strong>und</strong><br />

ermäßigt besteuerte Entschädigungen<br />

11 Einbehaltene Lohnsteuer<br />

von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />

von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

13. Einbehaltene Kirchensteuer des<br />

Arbeitnehmers von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />

von 9. bis 11. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />

15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,<br />

Verdienstausfallentsch. (Infektionsschutz gesetz),<br />

Aufstockungsbetrag <strong>und</strong> Altersteilzeitzuschlag<br />

16. Steuerfreier<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass<br />

17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten<br />

zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für<br />

Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

19. Steuerpflichtige Entschädigungen <strong>und</strong> Arbeitslohn für<br />

mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert<br />

wurden – in 3. enthalten<br />

20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei<br />

Auswärtstätigkeit<br />

21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei<br />

doppelter Haushaltsführung<br />

22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />

an berufsständische Versorgungseinrichtungen 1.451 29<br />

23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />

an berufsständische Versorgungseinrichtungen<br />

24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen<br />

Krankenversicherung <strong>und</strong> zur Pflegeversicherung<br />

1.451 29<br />

25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />

(ohne 23. <strong>und</strong> 24.) 1.696 89<br />

26. Ausgezahltes Kindergeld<br />

Finanzamt, an das der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat (Name <strong>und</strong> dessen vierstellige Nr.)<br />

Warendorf<br />

5346


Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2005<br />

Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen<br />

P 48231 Warendorf<br />

Herr<br />

Bernd Mahler<br />

Am Birkenhain 6<br />

48231 Warendorf<br />

ETIN MHLEBRND84L04J<br />

Personalnummer: 05-67658<br />

Geburtsdatum: 04.04.1985<br />

Dem Lohnsteuerabzug wurden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Steuerklasse 1<br />

Zahl der<br />

Kinderfreibeträge 00,0<br />

Steuerfreier<br />

Jahresbetrag €<br />

Hinzurechnungsbetrag<br />

(Jahresbetrag) €<br />

Anwendung Tabelle A<br />

Kirchensteuermerkmale vom - bis<br />

-- / 15.06.-31.08.<br />

Vorgelegen hat<br />

Lohnsteuerkarte 2005 , ausgestellt von der<br />

Gemeinde im Bezirk des Finanzamts/<br />

Bescheinigung des Finanzamts<br />

Warendorf<br />

Arbeitgeber<br />

Landmaschinenfabrik Nolte GmbH<br />

Industriestr. 90<br />

48231 Warendorf<br />

1. Dauer des Dienstverhältnisses<br />

Telefon<br />

02581/21345-0<br />

Beleg 3<br />

Münster, 26.01.2006<br />

vom - bis<br />

15.06.-31.08.<br />

2. Zeiträume ohne Anspruch auf<br />

Arbeitslohn Anzahl „U“:<br />

€ Cent<br />

3. Bruttoarbeitslohn einschl.<br />

Sachbezüge ohne 9. <strong>und</strong> 10. 2.750 00<br />

4. Einbehaltene Lohnsteuer<br />

von 3. 131 65<br />

5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />

von 3. 0 00<br />

6. Einbehaltene Kirchensteuer<br />

des Arbeitnehmers von 3.<br />

7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />

von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />

8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte<br />

Versorgungsbezüge<br />

9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge<br />

für mehrere Kalenderjahre<br />

10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für<br />

mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) <strong>und</strong><br />

ermäßigt besteuerte Entschädigungen<br />

11 Einbehaltene Lohnsteuer<br />

von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />

von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

13. Einbehaltene Kirchensteuer des<br />

Arbeitnehmers von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />

von 9. bis 11. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />

15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,<br />

Verdienstausfallentsch. (Infektionsschutz gesetz),<br />

Aufstockungsbetrag <strong>und</strong> Altersteilzeitzuschlag<br />

16. Steuerfreier<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass<br />

17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten<br />

zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für<br />

Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

19. Steuerpflichtige Entschädigungen <strong>und</strong> Arbeitslohn für<br />

mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert<br />

wurden – in 3. enthalten<br />

20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei<br />

Auswärtstätigkeit<br />

21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei<br />

doppelter Haushaltsführung<br />

22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />

an berufsständische Versorgungseinrichtungen 268 16<br />

23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />

an berufsständische Versorgungseinrichtungen<br />

24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen<br />

Krankenversicherung <strong>und</strong> zur Pflegeversicherung<br />

268 16<br />

25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />

(ohne 23. <strong>und</strong> 24.) 323 16<br />

26. Ausgezahltes Kindergeld<br />

Finanzamt, an das der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat (Name <strong>und</strong> dessen vierstellige Nr.)<br />

Warendorf<br />

5346


Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2005<br />

Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen<br />

P 48231 Warendorf<br />

Herr<br />

Bernd Mahler<br />

Am Birkenhain 6<br />

48231 Warendorf<br />

ETIN MHLEBRND84L04J<br />

Personalnummer: A05/M332<br />

Geburtsdatum: 04.04.1985<br />

Dem Lohnsteuerabzug wurden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Steuerklasse 1<br />

Zahl der<br />

Kinderfreibeträge 00,0<br />

Steuerfreier<br />

Jahresbetrag €<br />

Hinzurechnungsbetrag<br />

(Jahresbetrag) €<br />

Anwendung Tabelle A<br />

Kirchensteuermerkmale vom - bis<br />

-- / 01.09.-31.12.<br />

Vorgelegen hat<br />

Lohnsteuerkarte 2005 , ausgestellt von der<br />

Gemeinde im Bezirk des Finanzamts/<br />

Bescheinigung des Finanzamts<br />

Warendorf<br />

Arbeitgeber<br />

Günzel <strong>und</strong> Partner, StB<br />

Marktplatz 11<br />

48231 Everswinkel<br />

1. Dauer des Dienstverhältnisses<br />

Warendorf, 25.01.2006<br />

Telefon<br />

02582/5432<br />

vom - bis<br />

01.09.-31.12.<br />

2. Zeiträume ohne Anspruch auf<br />

Arbeitslohn Anzahl „U“:<br />

€ Cent<br />

3. Bruttoarbeitslohn einschl.<br />

Sachbezüge ohne 9. <strong>und</strong> 10. 2.924 00<br />

4. Einbehaltene Lohnsteuer<br />

von 3. 0 00<br />

5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />

von 3. 0 00<br />

6. Einbehaltene Kirchensteuer<br />

des Arbeitnehmers von 3.<br />

7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />

von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />

8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte<br />

Versorgungsbezüge<br />

9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge<br />

für mehrere Kalenderjahre<br />

10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für<br />

mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) <strong>und</strong><br />

ermäßigt besteuerte Entschädigungen<br />

11 Einbehaltene Lohnsteuer<br />

von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag<br />

von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

13. Einbehaltene Kirchensteuer des<br />

Arbeitnehmers von 9. <strong>und</strong> 10.<br />

14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten<br />

von 9. bis 11. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)<br />

15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,<br />

Verdienstausfallentsch. (Infektionsschutz gesetz),<br />

Aufstockungsbetrag <strong>und</strong> Altersteilzeitzuschlag<br />

16. Steuerfreier<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass<br />

17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten<br />

zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für<br />

Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />

19. Steuerpflichtige Entschädigungen <strong>und</strong> Arbeitslohn für<br />

mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert<br />

wurden – in 3. enthalten<br />

20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei<br />

Auswärtstätigkeit<br />

21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei<br />

doppelter Haushaltsführung<br />

22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />

an berufsständische Versorgungseinrichtungen 285 09<br />

23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>und</strong><br />

an berufsständische Versorgungseinrichtungen<br />

24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen<br />

Krankenversicherung <strong>und</strong> zur Pflegeversicherung<br />

285 09<br />

25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />

(ohne 23. <strong>und</strong> 24.) 353 80<br />

26. Ausgezahltes Kindergeld<br />

Finanzamt, an das der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat (Name <strong>und</strong> dessen vierstellige Nr.)<br />

Warendorf<br />

Beleg 4<br />

5346


Berufskolleg Münster<br />

der Stadt Münster<br />

Wolbecker Str. 145<br />

48146 Münster<br />

Telefon 0251/339-0 Telefax 0251/339-2<br />

Schulbescheinigung<br />

Herr /Frau Bernd Mahler<br />

geb. am<br />

wohnhaft<br />

04.044.1985 in Münster<br />

besuchte die Klasse/n HH0000C (Klassenbezeichnung)<br />

vom 033.09.2003 bis voraussichtlich JJuni 2005<br />

Fehlzeiten:<br />

12 entschuldigte St<strong>und</strong>en<br />

6 unentschuldigte St<strong>und</strong>en<br />

X letzter besuchter Schultag 06. Juli 20005<br />

� Berufsfachschule Wirtschaft <strong>und</strong> Verwaltung<br />

X Höhere Berufsfachschule Wirtschaft <strong>und</strong> Verwaltung<br />

� Berufsschule<br />

Berufsbezeichnung: ___________________________<br />

Münster, 08. Juli 20005 A. BBreuul U. Greiwing<br />

Klassenlehrer/in Schulleiter<br />

Beleg 5


WESTFÄLISCHE WILHELMSUNIVERSITÄT MÜNSTER<br />

Herrn<br />

Frau stud.: ANDREA Mahler<br />

Semester-Bescheinigung<br />

geb. am 03.03.83 in Münster wird bestätigt,<br />

dass er/sie im Winter-Semester 2004/2005 an der<br />

Universität<br />

Münster als ordentliche(r) Studierende(r) eingeschrieben ist.<br />

Studienfächer:<br />

ANGLISTIK PHILOSOPHIE<br />

Dauer des Sommersemesters 1.4. bis 30.9. des Jahres<br />

Dauer des Wintersemesters 1.10. bis 31.03. des folgenden Jahres<br />

Münster/Westf., d. 01.10.2004 STUDIENSEKRETARIAT<br />

Diese Bescheinigung wurde auf maschinellem Wege erstellt. Sie gilt nicht als Ersatz für den Studentenausweis. Besondere<br />

Zusätze dürfen nicht angebracht werden, es sei denn, sie sind auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt <strong>und</strong> von der<br />

Hochschule besonders bestätigt.<br />

WESTFÄLISCHE WILHELMSUNIVERSITÄT MÜNSTER<br />

Herrn<br />

Frau stud.: ANDREA Mahler<br />

Semester-Bescheinigung<br />

geb. am 03.03.83 in Münster wird bestätigt,<br />

dass er/sie im Sommer-Semester 2005 an der Universität<br />

Münster als ordentliche(r) Studierende(r) eingeschrieben ist.<br />

Studienfächer:<br />

ANGLISTIK PHILOSOPHIE<br />

Dauer des Sommersemesters 1.4. bis 30.9. des Jahres<br />

Dauer des Wintersemesters 1.10. bis 31.3. des folgenden Jahres<br />

Münster/Westf., d. 01.04.2005 STUDIENSEKRETARIAT<br />

Diese Bescheinigung wurde auf maschinellem Wege erstellt. Sie gilt nicht als Ersatz für den Studentenausweis. Besondere<br />

Zusätze dürfen nicht angebracht werden, es sei denn, sie sind auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt <strong>und</strong> von der<br />

Hochschule besonders bestätigt.<br />

WESTFÄLISCHE WILHELMSUNIVERSITÄT MÜNSTER<br />

Herrn<br />

Frau stud.: ANDREA Mahler<br />

Semester-Bescheinigung<br />

geb. am 03.03.83 in Münster wird bestätigt,<br />

dass er/sie im Winter-Semester 2005/2006 an der<br />

Universität<br />

Münster als ordentliche(r) Studierende(r) eingeschrieben ist.<br />

Studienfächer:<br />

ANGLISTIK PHILOSOPHIE<br />

Dauer des Sommersemesters 1.4. bis 30.9. des Jahres<br />

Dauer des Wintersemesters 1.10. bis 31.3. des folgenden Jahres<br />

Münster/Westf., d. 01.10.2005 STUDIENSEKRETARIAT<br />

Diese Bescheinigung wurde auf maschinellem Wege erstellt. Sie gilt nicht als Ersatz für den Studentenausweis. Besondere<br />

Zusätze dürfen nicht angebracht werden, es sei denn, sie sind auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt <strong>und</strong> von der<br />

Hochschule besonders bestätigt.<br />

Beleg 6


Arbeitsvertrag: Geringfügige Beschäftigung<br />

Beleg 7<br />

Zwischen<br />

der Kaufland GmbH, Hammer Straße in 48143 Münster - im Folgenden Arbeitgeber genannt - <strong>und</strong><br />

Frau Andrea Mahler, Geister Landweg in 48161 Münster - im Folgenden Arbeitnehmer genannt - wird<br />

folgender Arbeitsvertrag geschlossen:<br />

§ 1 Tätigkeit<br />

Frau Andrea Mahler wird als Kassiererin eingestellt.<br />

§ 2 Vertragsdauer <strong>und</strong> Arbeitszeit<br />

Das Arbeitsverhältnis beginnt ab dem 01.04.2005.<br />

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 6,25 Wochenst<strong>und</strong>en an im Voraus zu vereinbarenden Tagen.<br />

§ 3 Entlohnung<br />

Der Arbeitnehmer erhält bei einem St<strong>und</strong>enlohn von 8,00 EUR als monatliche Vergütung einen Betrag<br />

von 200,00 EUR. Diese Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig <strong>und</strong> wird auf ein dem Arbeitgeber<br />

bekannt zugebendes Konto überwiesen.<br />

§ 4 Urlaubsanspruch<br />

Der Arbeitnehmer erhält einen jährlichen Urlaubsanspruch von 12 Werktagen. Deckt sich seine<br />

Beschäftigung nicht mit dem Kalenderjahr, dann wird der Urlaub anteilig gewährt. Er ist mit dem<br />

Arbeitgeber zeitlich abzustimmen.<br />

§ 5 Krankheit<br />

Ist der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder sonstiger Gründe nicht in der Lage, seine Arbeit<br />

aufzunehmen, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 6 Keine weiteren Beschäftigungen<br />

Der Arbeitnehmer versichert, dass er keiner weiteren Beschäftigung als der hier im Vertrag<br />

vereinbarten nachgeht.<br />

§ 7 Gesetzliche Rentenversicherung<br />

Der Arbeitnehmer nimmt hiermit den Hinweis zur Kenntnis, dass er in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er auf die<br />

Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet (§ 5 Absatz 2 SGB VI).<br />

§ 8 Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />

Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses sind Probezeit. Während dieser Probezeit können<br />

beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.<br />

Ab Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum<br />

Monatsende zulässig. Für den <strong>Fall</strong>, dass sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen<br />

oder gesetzlichen Gründen verlängert, so gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.<br />

Ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der<br />

Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.<br />

Vor Dienstantritt ist eine Kündigung dieses Anstellungsvertrags ausgeschlossen.<br />

§ 9 Verschwiegenheitspflicht<br />

Der Arbeitnehmer hat über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit<br />

bekannt werden, Stillschweigen zu wahren, <strong>und</strong> zwar auch nach seinem Ausscheiden.<br />

§ 10 Ausschlussklausel<br />

Ansprüche aus diesem Arbeitsvertrag müssen spätestens ein Monat nach Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses schriftlich geltend gemacht werden. Ansonsten gelten sie als verwirkt.<br />

§ 11 Änderung dieses Vertrages<br />

Es gibt keine Nebenabreden zu diesem Vertrag. Solche Nebenabreden <strong>und</strong> Vertragsänderungen<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann weder mündlich<br />

noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages nicht.<br />

Münster, am 01.04.2005 i.V. Sabine Pulkner Andrea Mahler


114 <strong>Fall</strong> 8: <strong>Spenden</strong> <strong>und</strong> <strong>Beiträge</strong>


<strong>Fall</strong> 9: Kinder in der Berufsausbildung<br />

Zu Aufgabe 1:<br />

Gemäß § 33a Abs. 2 wird für volljährige Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden,<br />

ein „Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in der Berufsausbildung<br />

befindenden Kindes“ gewährt.<br />

Voraussetzungen:<br />

q das Kind befindet sich in der Berufsausbildung<br />

q das Kind muss auswärtig untergebracht sein<br />

q für das Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestehen<br />

Andrea:<br />

q hat am 02.03.2005 das 22. Lebensjahr vollendet,<br />

q ist das ganze Jahr über auswärtig untergebracht gewesen<br />

q befindet sich in einer Berufsausbildung (Studium),<br />

q die Eltern haben für sie Kindergeld erhalten.<br />

Bernd:<br />

q hat am 03.04.2005 das 20. Lebensjahr vollendet,<br />

q ist seit dem 01.09.2005 auswärtig untergebracht<br />

q befindet sich ab dem 01.09. in einer Berufsausbildung<br />

(für die Monate vorher muss dies nicht geprüft werden, da er erst seit dem 01.09.<br />

auswärtig untergebracht ist)<br />

q die Eltern haben für ihn Kindergeld erhalten.


Beleg<br />

Nr.<br />

Lösungshinweise zu den Belegen<br />

steuerliche Beurteilung/Hinweise Berechnung<br />

1 Lohnsteuerkarte des Vaters<br />

zur <strong>Fall</strong>lösung nicht erforderlich<br />

2 Lohnsteuerkarte der Mutter<br />

zur <strong>Fall</strong>lösung nicht erforderlich<br />

3 Lohnsteuerkarte Bernd<br />

Anrechnung der Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge des Kindes bei der Ermittlung<br />

von Kinderfreibetrag <strong>und</strong> Freibetrag für die Berufsausbildung:<br />

Bruttoarbeitslohn innerhalb des maßgeblichen Zeitraumes (ab<br />

01.09.) 2.924,00 €<br />

- Arbeitnehmerpauschbetrag für 4 Monate (920,00 € : 12 Mon. X 4<br />

Mon.) 307,00 €<br />

- Sozialversicherungsbeiträge ArbN-Anteil lt. Urteil des BVerfG 285,09 €<br />

(BVerfG, 2 BvR 167/02 vom 11.1.2005, Absatz-Nr. (1 - 54)) 353,80 €<br />

= Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.978,11 €<br />

4 Schulbescheinigung Bernd<br />

für die Ermittlung des Freibetrages für Berufsausbildung nicht<br />

relevant, da in diesem Zeitraum keine auswärtige Unterbringung<br />

5 Semesterbescheinigung Andrea<br />

Nachweis, dass Andrea sich das ganze Jahr über in einer Berufsausbildung<br />

befand<br />

6 Arbeitsvertrag Andrea<br />

Anrechnung der Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge des Kindes bei der Ermittlung<br />

von Kinderfreibetrag <strong>und</strong> Freibetrag für die Berufsausbildung:<br />

Bezüge ab April (200,00 € x 9 Monate) 1.800,00 €<br />

- Kostenpauschale (keine zeitanteilige Kürzung) 180,00 €<br />

= Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.620,00 €<br />

Ermittlung der Freibeträge<br />

Andrea Berechnung<br />

Freibetrag vor Kürzung 924,00 €<br />

eigene Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.620,00 €<br />

anrechnungsfreier Betrag 1.848,00 €<br />

anzurechnende Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge - € - €<br />

anzusetzender Freibetrag 924,00 €<br />

Bernd Berechnung<br />

Freibetrag vor Kürzung für 4 Monate 308,00 €<br />

eigene Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.978,00 €<br />

anrechnungsfreier Betrag für 4 Monate 616,00 €<br />

anzurechnende Einkünfte <strong>und</strong> Bezüge 1.362,00 € 1.362,00 €<br />

anzusetzender Freibetrag - €

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