Demo Umsatzsteuerrecht
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Verwaltungsvorschriften UStR 2008<br />
39a. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation im Sinne des § 3a Abs. 4<br />
Nr. 12 UStG<br />
39b. Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG<br />
39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr.<br />
14 UStG<br />
39d. Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die<br />
Übertragung oder die Verteilung über diese Netze sowie damit unmittelbar zusammenhängende<br />
sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4 Nr. 15 UStG)<br />
40. (unbesetzt)<br />
41. Ort der sonstigen Leistung bei Einschaltung eines Erfüllungsgehilfen<br />
42. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung<br />
Zu § 3b UStG (§§ 2-7 UStDV)<br />
● 42a. Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine innergemeinschaftliche<br />
Güterbeförderung ist<br />
● 42b. Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung steht<br />
● 42c. Begriff des Leistungsempfängers im Sinne des § 3b Abs. 3-6 UStG<br />
● 42d. Ort der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung<br />
● 42e. Ort der gebrochenen innergemeinschaftlichen Güterbeförderung<br />
● 42f. Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung<br />
steht<br />
● 42g. Ort der Vermittlung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung und einer Leistung,<br />
die im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung steht<br />
42h. (unbesetzt)<br />
● 42i. Besteuerungsverfahren bei innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und damit<br />
zusammenhängenden sonstigen Leistungen<br />
Zu § 3c UStG<br />
● 42j. Ort der Lieferung bei innergemeinschaftlichen Beförderungs- und Versendungslieferungen<br />
an bestimmte Abnehmer<br />
Zu § 3d UStG<br />
● 42k. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs<br />
Zu § 3e UStG<br />
● 42l. Ort der Lieferung während einer Beförderung an Bord eines Schiffs<br />
Zu § 3f UStG<br />
● 42m. Ort der unentgeltlichen Wertabgaben<br />
Zu § 3g UStG<br />
● 42n. Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität<br />
Zu § 4 Nr. 1 UStG (§§ 8-17 UStDV)<br />
● 43. Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr<br />
E 1/2008<br />
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