Gesamtkonzept
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Kantonsbeiträge<br />
Der Kanton beteiligt sich auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen an privaten<br />
Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern im Umfang von maximal 20 % der anrechenbaren<br />
Betriebskosten, sofern sich die Gemeinde angemessen beteiligt (§ 51 Abs. 2<br />
SPG und § 35 SPV).<br />
Gesuche sind dem Kantonalen Sozialdienst einzureichen. Dieser entscheidet nach Vorliegen<br />
der definitiven Jahresrechnung über den effektiven Kantonsbeitrag. Es besteht die<br />
Möglichkeit aufgrund des Budgets Vorauszahlungen zu erhalten.<br />
Finanzhilfen des Bundes (Anstossfinanzierung)<br />
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem<br />
1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein Impulsprogramm, das die Schaffung<br />
zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit<br />
bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.<br />
Art. 2 Empfänger<br />
1 Die Finanzhilfen können ausgerichtet werden an:<br />
a. Kindertagesstätten;<br />
b. Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Ende der<br />
obligatorischen Schulzeit; und<br />
c. Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.<br />
2 Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch<br />
für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen.<br />
Art. 3 Voraussetzungen<br />
1<br />
Die Finanzhilfen können Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende<br />
Betreuung gewährt werden:<br />
a. die als juristische Personen organisiert und nicht gewinnorientiert sind, oder die<br />
von der öffentlichen Hand getragen sind;<br />
b. deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint;<br />
und<br />
c. die den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen.<br />
Für eine Kindertagesstätte werden während 2 Jahren und für eine Tagesstruktur mit<br />
schulergänzender Betreuung werden während 3 Jahren Finanzhilfe angeboten. Die Anträge<br />
an die Anstossfinanzierung müssen spätestens 12 Wochen vor Betriebsbeginn eingereicht<br />
werden.<br />
Der Beitrag für eine Kindertagesstätte beträgt pro angebotenen Platz Fr. 5.000.—pro Jahr<br />
bei einem Vollangebot (mind. 9 Betreuungsstunden pro Tag, während 225 Tagen pro<br />
Jahr).<br />
Der Beitrag für eine Tagesstruktur beträgt pro angebotenen Platz Fr. 3.000.—pro Jahr bei<br />
einem Vollangebot (morgens, mittags und nachmittags, während 5 Tage pro Woche).<br />
Details siehe unter Verordnung Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung<br />
www.bsv.admin.ch.<br />
Vereinsmitgliederbeiträge<br />
Die Vereinsbeiträge sind in den Statuten festgelegt. Alle Eltern deren Kinder die Betreuungsinstitution<br />
besuchen, sollten Mitglied im Verein sein. Damit leisten die Eltern einen<br />
Beitrag um die Vereinsstrukturen zu erhalten und die Vorstandsarbeit zu entschädigen.<br />
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