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Gesamtkonzept

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Kantonsbeiträge<br />

Der Kanton beteiligt sich auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen an privaten<br />

Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern im Umfang von maximal 20 % der anrechenbaren<br />

Betriebskosten, sofern sich die Gemeinde angemessen beteiligt (§ 51 Abs. 2<br />

SPG und § 35 SPV).<br />

Gesuche sind dem Kantonalen Sozialdienst einzureichen. Dieser entscheidet nach Vorliegen<br />

der definitiven Jahresrechnung über den effektiven Kantonsbeitrag. Es besteht die<br />

Möglichkeit aufgrund des Budgets Vorauszahlungen zu erhalten.<br />

Finanzhilfen des Bundes (Anstossfinanzierung)<br />

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem<br />

1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein Impulsprogramm, das die Schaffung<br />

zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit<br />

bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.<br />

Art. 2 Empfänger<br />

1 Die Finanzhilfen können ausgerichtet werden an:<br />

a. Kindertagesstätten;<br />

b. Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Ende der<br />

obligatorischen Schulzeit; und<br />

c. Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.<br />

2 Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch<br />

für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen.<br />

Art. 3 Voraussetzungen<br />

1<br />

Die Finanzhilfen können Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende<br />

Betreuung gewährt werden:<br />

a. die als juristische Personen organisiert und nicht gewinnorientiert sind, oder die<br />

von der öffentlichen Hand getragen sind;<br />

b. deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint;<br />

und<br />

c. die den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen.<br />

Für eine Kindertagesstätte werden während 2 Jahren und für eine Tagesstruktur mit<br />

schulergänzender Betreuung werden während 3 Jahren Finanzhilfe angeboten. Die Anträge<br />

an die Anstossfinanzierung müssen spätestens 12 Wochen vor Betriebsbeginn eingereicht<br />

werden.<br />

Der Beitrag für eine Kindertagesstätte beträgt pro angebotenen Platz Fr. 5.000.—pro Jahr<br />

bei einem Vollangebot (mind. 9 Betreuungsstunden pro Tag, während 225 Tagen pro<br />

Jahr).<br />

Der Beitrag für eine Tagesstruktur beträgt pro angebotenen Platz Fr. 3.000.—pro Jahr bei<br />

einem Vollangebot (morgens, mittags und nachmittags, während 5 Tage pro Woche).<br />

Details siehe unter Verordnung Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung<br />

www.bsv.admin.ch.<br />

Vereinsmitgliederbeiträge<br />

Die Vereinsbeiträge sind in den Statuten festgelegt. Alle Eltern deren Kinder die Betreuungsinstitution<br />

besuchen, sollten Mitglied im Verein sein. Damit leisten die Eltern einen<br />

Beitrag um die Vereinsstrukturen zu erhalten und die Vorstandsarbeit zu entschädigen.<br />

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