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Schulanfangszeitung 2010-2011 - Elternverein des BG/BRG Kufstein

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SCHULANFANGSZEITUNG_03Neu im Schuljahr <strong>2010</strong>/11BERUFSORIENTIERUNG UND BILDUNGSBERATUNG AN DER SCHULE NEUAls zentrale Aufgabe der Schule wird laut § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG)darauf hingewiesen, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem für das Lebenund den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zumselbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen sind.Nach der Pflichtschule stellt sich für den Jugendlichen und auch die Eltern undErziehungsberechtigten die Frage: “In welche berufliche Richtung soll der Weggehen?“ Schon bisher wurde von der Schule die „Verbindliche Übung der Berufsorientierung“durchgeführt. Neu ist, dass durch Zusammenwirken und Bündelungeinzelner Faktoren am Standort die Wirksamkeit von Information, Beratung undOrientierung für Bildung und Beruf in der 7. und 8. Schulstufe durch einen verbindlichenMaßnahmenkatalog (Berufsorientierungs- und Bildungskonzept)verbessert werden soll. Das heißt, dass an jeder Schule unter Berücksichtigungstandortbezogener Faktoren und regionaler Bedürfnisse ein Gesamtkonzept erarbeitetwird und in der 7. und 8. Schulstufe verbindlich umgesetzt werden muss.Bewusst oder unbewusst wird die künftige Berufs- und Bildungsentscheidungauch durch die Mitwirkung der Eltern und Erziehungsberechtigten beeinflusst.Deshalb ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass die Eltern und Erziehungsberechtigtenüber das an der jeweiligen Schule geltende Berufsorientierungs- undBildungskonzept informiert werden. Dies kann bereits beim Eintritt in die Hauptschule/NMSbzw. Gymnasium passieren, muss jedoch spätestens zu Beginn der7. Schulstufe im Klassenforum bzw. Schulforum den Eltern und Erziehungsberechtigtenzur Kenntnis gebracht werden. Weiters sind Elternabende in der 7. und8. Schulstufe zu den Bereichen Informationsfindung, weitere Schul- und Berufslaufbahnund Informationen über Anmelde- und Aufnahmeverfahren durchzuführen.Für die Erarbeitung und Umsetzung dieses standortbezogenen Berufsorientierungs-und Bildungskonzeptes ist der/die Schulleiter/in verantwortlich.Nähere Informationen finden Sie im amtlichen Rundschreiben unterwww.bmukk.gv.at/bo. Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, wendenSie sich an das Büro <strong>des</strong> Katholischen Familienverban<strong>des</strong> Österreichs unterrosenberger@familie.at, Tel. 01/515 52-3634.Sieglinde Guserl, Leiterin <strong>des</strong> Arbeitskreises „Schule und Bildung“ imKFÖ und Mitglied im ElternbeiratSTIMMZÄHLUNG IN DEN EINZELNEN QUORENBEI DER EINFÜHRUNG VON SCHULVERSUCHEN?Die bisherige gesetzliche Regelung bei Schulversuchen sieht eine Zustimmungvon 2/3 der Lehrer und 2/3 der Erziehungsberechtigten vor. In der gesetzlichenRegelung der Neuen Mittelschule gibt es eine Unklarheit, da der Text lautet:„In die Modellversuche dürfen nur jene Schulen der Sekundarstufe I einbezogenwerden, an denen zwei Drittel der Lehrer und Erziehungsberechtigen ...“Dazu MR Ing. Dr. Bernhard Wienerroither (Projektteam NMS, bm:ukk) im Wortlaut:„Bei den Modellversuchen gemäß § 7a Schulorganisationsgesetz ist dieFormulierung so zu verstehen, dass für die Durchführung die Zustimmungvon jeweils zwei Drittel der Lehrpersonen der gesamten Schule und Erziehungsberechtigtender SchülerInnen der Sekundarstufe I erforderlich ist.“FRAGENUND ANTWORTEN:SCHÜLERBEFÖRDERUNG IM GELEGENHEITSVERKEHR:Wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügungsteht, können Gemeinden und Schulerhalter die Einrichtung einesGelegenheitsverkehrs beantragen. Ein zu Fuß zurückzulegenderSchulweg ist grundsätzlich zumutbar, wobei aber dem Alter derSchüler und einer allfälligen Gefährdung besondere Beachtungzukommt. Die Antragstellung muss durch den jeweiligen Schulerhalterbeim zuständigen Finanzamt/Kundenteam Freifahrtenerfolgen. Die Einrichtung und Abwicklung der Schülerbeförderungim Gelegenheitsverkehr erfolgt im Zusammenwirken der Gemeindenbzw. Schulen, der Verkehrsunternehmen und <strong>des</strong> jeweiligenKundenteams für Freifahrten.Nähere Informationen erhalten Sie im BM für Wirtschaft, Familieund Jugend bei Frau Mag. Elfriede Petrzalka, Tel. 01/711-00-3297,E-Mail: elfriede.petrzalka@bmwfj.gv.at oderauf der Homepage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums:http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/FreifahrtUndFahrtenbeihilfen/Seiten/Schüler.aspxWEITERE FRAGEN ZU DEN SCHÜLERFREIFAHRTENUND FAHRTENBEIHILFEN:Umfassende Informationen erhalten Sie in dieser Schulanfangs -zeitung auf den Seiten 19 – 21 sowie im Bun<strong>des</strong>ministerium fürWirtschaft, Familie und Jugend (bmwfj) www.bmwfj.gv.at> Familie > Finanzielle Unterstützungen > Freifahrt und Fahrtenbeihilfen> SchülerKANN MAN EIN KIND AN ZWEI SCHULEN GLEICHZEITIGANMELDEN, WENN ES EINE AUFNAHMSPRÜFUNG GIBT UNDMAN NICHT WEISS, OB MAN DIESE BESTEHT?Die Verordnungen sind von Bun<strong>des</strong>land zu Bun<strong>des</strong>landverschieden. Nachfragen beim zuständigen Lan<strong>des</strong>schulrat bzw.Stadtschulrat für Wien. Siehe Homepage <strong>des</strong> BMUKK:http://www.bmukk.gv.at/service/links/lan<strong>des</strong>schulraete.xmlKANN ICH MIR DEN HORTPLATZ MEINES KINDES IN WIENAUSSUCHEN?Nein, die Gemeinde Wien behält sich die Vergabekriterien vor.Eltern können nur einen Bedarf an einer Nachmittagsbetreuunganmelden. Langfristig gibt es nur noch die Ganztagsschule mit verschränktemUnterricht und Anwesenheitspflicht bis zum Nachmittagoder die Offenen Volksschulen mit Nachmittagsbetreuung.Horte werden nur noch an den Standorten angeboten, an denen dieSchule zu Mittag endet.

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