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08 | 2011 - Biglen

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Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagenseit Eröffnung beim Verwaltungsgericht desKantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern,schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerdeerhoben werden.Eine Beschwerde kann von der Partei, die miteiner minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdigesInteresse an der Anfechtung hat, vonihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigtenAnwalt eingereicht werden.Die beiden Reglemente können auf der Gemeindeverwaltungeingesehen oder bezogen werden.Sie können aber auch unter www.biglen.ch(Rubrik „Politik / Gemeindeerlasse“) heruntergeladenwerden.−GemeinderatTagesschulangebot <strong>2011</strong>/2012 –Mitarbeiterin «Tagesschule»Der Gemeinderat hat – auf Antrag der Unterstufenkommission– am 5. Juli <strong>2011</strong> VerenaFlückiger, Oberfeldstrasse 16, 3507 <strong>Biglen</strong>,als zusätzliche Mitarbeiterin der Tagesschule<strong>Biglen</strong> gewählt.Der Stellenantritt erfolgte am 1. August <strong>2011</strong>.Das Anstellungsverhältnis wird grundsätzlichbefristet. Es dauert erstmals bis am 31. Juli 2012(Schuljahr).Die Anstellung wird fortgesetzt, sofern in denkommenden Schuljahren weiterhin ein Tagesschulangebotbereitgestellt werden kann.Die Hauptaufgaben beinhalten die Betreuungbeim Mittagstisch und bei den Hausaufgaben(Nachmittagsbetreuung).Der Gemeinderat hat am 12. Mai <strong>2011</strong> beschlossen,für das Schuljahr <strong>2011</strong> / 2012 folgendeTagesschulangebote (Module) anzubieten:Montag−−−MittagsbetreuungFrühe NachmittagsbetreuungSpäte NachmittagsbetreuungWir wünschen Verena Flückiger einen gutenStart in unserer Tagesschule.−Unterstufenkommission− GemeinderatFinanzplanung –Investitionsprogramm 2012 – 2016Der Gemeinderat hat das Investitionsprogramm2012 – 2016 am 5. Juli <strong>2011</strong> genehmigt.Die finanzielle Tragbarkeit der geplanten Investitionenwird dabei im Rahmen des Finanzplanes2012 – 2016 an der Klausurtagung II/<strong>2011</strong> vom26. Oktober <strong>2011</strong> überprüft.Das Investitionsprogramm der Gemeinde bildeteine (von mehreren) Grundlagen für die Erstellungdes Finanzplanes.Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Finanzplanzu erstellen. Der Finanzplan gibt einenÜberblick der mutmasslichen Entwicklung desFinanzhaushaltes der nächsten 4 – 8 Jahre. Erdient also der mittel- und langfristigen Steuerung.Auf diese Weise können Entwicklungen frühzeitigbeurteilt und Sachzwänge verhindert werden.Der Finanzplan umfasst alle Aufgabenbereicheund alle voraussehbaren Vorhaben, und zwargegliedert nach dem Kontenplan.Damit der Finanzplan immer aktuelle Ergebnissezeigt, muss er rollend, d.h. mindestens jährlichder Entwicklung angepasst werden.Der Finanzplan ist also ein wichtiges Instrumentdes Gemeinderates, um die finanzielle Tragbarkeitvon geplanten Investitionen oder anderenfinanziellen Massnahmen beurteilen zu können.Der Finanzplan ist im Gegensatz zum Voranschlagnicht verbindlich. Er muss auch nicht vonden Stimmberechtigten genehmigt werden.−GemeinderatElektrizitätsversorgung <strong>Biglen</strong> –Förderaktion für Solaranlagen –ab sofort bis 31.12.2012Die Elektrizitätsversorgung <strong>Biglen</strong> hat sich entschlossen,die schweizweite Förderaktion derSolaranlagenhersteller, der Installateure und der1to1-ernergy-Partner mit einem zusätzlichenAnreiz-Beitrag von Fr. 500.— zu unterstützen.Solaranlagen decken bis zu 70 % des Energiebedarfsfür die Aufbereitung des Warmwassersab und brechen damit die Belastungsspitzen desStromnetzes.

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