02.12.2012 Aufrufe

DIRK KAGE - Bauunternehmen Dirk Kage GmbH

DIRK KAGE - Bauunternehmen Dirk Kage GmbH

DIRK KAGE - Bauunternehmen Dirk Kage GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>DIRK</strong> <strong>KAGE</strong><br />

<strong>Bauunternehmen</strong> <strong>GmbH</strong><br />

1995 - 2010 | 15 Jahre <strong>Kage</strong>-Qualität<br />

1<br />

2<br />

3<br />

1 Grundstück<br />

Vor Baubeginn wird bei Erfordernis durch einen von<br />

uns beauftragten Geologen eine Baugrunduntersuchung<br />

durchgeführt. Hierbei handelt es sich um<br />

punktuelle Analysen des Baugrundes. Diese Untersuchung<br />

beinhaltet 3 Bohrungen bis zu einer Tiefe von<br />

3,00 m und eine Bohrung bis zu einer Tiefe von 6,00 m.<br />

Eine kurze gutachterliche Stellungnahme mit Angaben<br />

über Sohlspannungsauslastungen und Setzungsprognosen<br />

sowie eine Gründungsempfehlung wird erstellt.<br />

Daraus resultierende Mehrleistungen, die aufgrund der<br />

Untersuchung zwingend erforderlich werden (z.B.<br />

tiefere Bohrungen, besondere Abnahmen, erweiterte<br />

Gutachten etc.) oder sich durch unvorhergesehene<br />

Hindernisse ergeben, sind in unserem Leistungsumfang<br />

nicht enthalten und werden gesondert berechnet.<br />

2 Bauantrag<br />

Alle zum Bauantrag gehörenden Unterlagen, wie Bauantrags-/<br />

Bauanzeigeformular, Lageplan, Grundriss-,<br />

Schnitt- und Ansichtszeichnungen, Baubeschreibung,<br />

Wohn- und Nutzflächenberechnung, Berechnung des<br />

umbauten Raumes, der Grund- und Geschossflächenzahlen,<br />

der Abstandsflächen und der Geschossigkeit,<br />

Entwässerungs- und Feuerungsantrag, werden erstellt<br />

und der Bauherrschaft zur Unterschrift und zum Einreichen<br />

beim zuständigen Bauamt übergeben. Die<br />

Statik, der Energieeinsparnachweis nach der EnEV 2009<br />

und dem gültigen EEWärmeG werden während der<br />

Genehmigungsphase, nach der Baudurchsprache<br />

erstellt.<br />

3 Qualitätssicherung / Blower Door<br />

3.1 Unsere Häuser werden durch zwei unabhängige<br />

Bausachverständige begleitet. Einer übernimmt die<br />

Qualitätssicherung des Hauses aus bautechnischer Sicht<br />

und der Zweite ist für die Haustechnik zuständig. Die<br />

Begehungszeitpunkte sind für den Rohbau nach<br />

Fenstereinbau und zur Vorabnahme vorgesehen. Bei<br />

Häusern mit Kellergeschoss wird zusätzlich die Kelleraußenwandabdichtung<br />

abgenommen. Die Qualität der<br />

Heizungs- und Lüftungsinstallation wird vor dem Einbau<br />

des Estrichs sichergestellt.<br />

Zusätzliche Abnahmetermine sind möglich. Diese<br />

können direkt mit den Gutachtern für einen dem zusätzlichen<br />

Leistungswunsch entsprechendem Aufpreis<br />

vereinbart werden.<br />

3.2 Bei jedem Haus wird ein Blower-Door-Test durchgeführt,<br />

der die Winddichtigkeit des Hauses bestätigt. Das<br />

Messergebnis wird protokolliert und den Bauherren<br />

ausgehändigt.<br />

4<br />

5<br />

4 Baustelleneinrichtung<br />

4.1 Vor der Absteckung des Baukörpers (Bauherren beauftragen<br />

ein Vermessungsbüro) müssen alle vorhandenen<br />

Grenzsteine oder Abmarkungen von den Grundstückseigentümern<br />

freigelegt oder bis zum Baubeginn<br />

nachgewiesen werden. Nicht vorhandene Grenzsteine<br />

sind von einem durch die Bauherren zu beauftragenden<br />

Vermessungsbüro zu setzen.<br />

4.2 Beim gemeinsamen Auswinkeln mit den Bauherren<br />

werden die Winkelböcke bzw. das Schnurgerüst zur<br />

Sicherung der Gebäudeecken während der Rohbauphase<br />

von uns aufgestellt. Das von den Bauherren beauftragte<br />

Vermessungsbüro überträgt die Gebäudeeckpunkte<br />

(gefluchtet) auf die Winkelböcke. Die Sockelhöhe<br />

wird ebenfalls mit den Bauherren gemeinsam vor<br />

Ort festgelegt. Sie kann jedoch von der zuständigen<br />

Baubehörde vorgeschrieben werden.<br />

4.3 Von uns werden ein Baustellen-WC und die notwendigen<br />

Gerüste bereitgestellt. Die Kosten hierfür sind im<br />

Festpreis enthalten.<br />

4.4 Das Bauvorhaben wird besenrein übergeben. Der<br />

angefallene Bauschutt aus der <strong>Kage</strong>-Vertragsleistung<br />

wird abgefahren und fachgerecht entsorgt.<br />

4.5 Die erforderlichen Anträge für Baustrom und Bauwasser<br />

werden im Namen der Bauherren durch uns gestellt.<br />

Die Kosten der Herstellung für den Baustrom-<br />

und Bauwasseranschluss sowie Wasser-, Strom- und<br />

Gas- oder Heizölverbrauch bis zur Übergabe des Hauses<br />

sind von den Bauherren zu tragen.<br />

Als Baustromanschluss ist ein Baustromkasten nach<br />

VDE-Richtlinie mit 32A/400 V (für einen Kraneinsatz 63<br />

A / 400 V) bereitzustellen. Für das Bauwasser wird ein<br />

¾“ Anschluss mit 5 bar Betriebsdruck benötigt.<br />

4.6 Die erforderlichen Anträge für die Hausanschlüsse<br />

Gas, Wasser und Strom werden ebenfalls im Namen der<br />

Bauherren durch die jeweiligen Fachunternehmen gestellt.<br />

Die Ausführungstermine zur Verlegung der Hausanschlüsse<br />

sind in Absprache mit der Bauleitung von den<br />

Bauherren mit den Energieversorgern zu koordinieren<br />

und zu veranlassen.<br />

5 Erdarbeiten<br />

5.1 Im Bereich des Baukörpers wird der Mutterboden<br />

bis 30,0 cm tief abgeschoben und seitlich gelagert.<br />

Vorausgesetzt werden ebenes Gelände, Bodenklasse<br />

1, 3 und 4 gemäß DIN 18 300, kein Grund- und<br />

Schichtenwasser sowie ausreichende Lagermöglichkeiten<br />

für den Aushubboden. Bei nicht ausreichenden<br />

Lagermöglichkeiten oder auf Wunsch wird der Boden<br />

auf Kosten der Bauherren abgefahren.<br />

5.2 Bei Häusern mit Kellergeschoss wird die Baugrube<br />

ausgehoben und der Boden ohne Umsetzen auf dem<br />

Grundstück gelagert. Nach Fertigstellung des Kellergeschosses<br />

wird der Arbeitsraum der Baugrube mit dem<br />

Aushubboden bis auf die vorhandene Geländehöhe wieder<br />

verfüllt, sofern der Boden dazu geeignet ist. Fehlender<br />

Boden ist durch die Bauherren zu liefern. Überschüssiger<br />

Boden steht den Bauherren zur freien Verfügung.<br />

Leistungen für zusätzliche Maßnahmen, z.B. Grundwasserabsenkung,<br />

Wasserhaltung, Drainage oder<br />

Bodenan- und abfuhr, sind nicht im Leistungsumfang<br />

enthalten und werden gesondert berechnet. Leistungen<br />

dieser Art werden vom zuständigen Bauleiter in Absprache<br />

mit den Bauherren vor Ort entschieden.<br />

5.3 Bei Häusern ohne Kellergeschoss wird der Mutterboden<br />

im Bereich des Baukörpers abgeschoben und zur<br />

eigenen Verwendung des Bauherren auf dem Grundstück<br />

gelagert. In unserem Leistungsumfang sind 30 cm<br />

Füllboden und das Ausheben der Streifenfundamente<br />

enthalten.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!