DIRK KAGE - Bauunternehmen Dirk Kage GmbH
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<strong>DIRK</strong> <strong>KAGE</strong><br />
<strong>Bauunternehmen</strong> <strong>GmbH</strong><br />
1995 - 2010 | 15 Jahre <strong>Kage</strong>-Qualität<br />
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1 Grundstück<br />
Vor Baubeginn wird bei Erfordernis durch einen von<br />
uns beauftragten Geologen eine Baugrunduntersuchung<br />
durchgeführt. Hierbei handelt es sich um<br />
punktuelle Analysen des Baugrundes. Diese Untersuchung<br />
beinhaltet 3 Bohrungen bis zu einer Tiefe von<br />
3,00 m und eine Bohrung bis zu einer Tiefe von 6,00 m.<br />
Eine kurze gutachterliche Stellungnahme mit Angaben<br />
über Sohlspannungsauslastungen und Setzungsprognosen<br />
sowie eine Gründungsempfehlung wird erstellt.<br />
Daraus resultierende Mehrleistungen, die aufgrund der<br />
Untersuchung zwingend erforderlich werden (z.B.<br />
tiefere Bohrungen, besondere Abnahmen, erweiterte<br />
Gutachten etc.) oder sich durch unvorhergesehene<br />
Hindernisse ergeben, sind in unserem Leistungsumfang<br />
nicht enthalten und werden gesondert berechnet.<br />
2 Bauantrag<br />
Alle zum Bauantrag gehörenden Unterlagen, wie Bauantrags-/<br />
Bauanzeigeformular, Lageplan, Grundriss-,<br />
Schnitt- und Ansichtszeichnungen, Baubeschreibung,<br />
Wohn- und Nutzflächenberechnung, Berechnung des<br />
umbauten Raumes, der Grund- und Geschossflächenzahlen,<br />
der Abstandsflächen und der Geschossigkeit,<br />
Entwässerungs- und Feuerungsantrag, werden erstellt<br />
und der Bauherrschaft zur Unterschrift und zum Einreichen<br />
beim zuständigen Bauamt übergeben. Die<br />
Statik, der Energieeinsparnachweis nach der EnEV 2009<br />
und dem gültigen EEWärmeG werden während der<br />
Genehmigungsphase, nach der Baudurchsprache<br />
erstellt.<br />
3 Qualitätssicherung / Blower Door<br />
3.1 Unsere Häuser werden durch zwei unabhängige<br />
Bausachverständige begleitet. Einer übernimmt die<br />
Qualitätssicherung des Hauses aus bautechnischer Sicht<br />
und der Zweite ist für die Haustechnik zuständig. Die<br />
Begehungszeitpunkte sind für den Rohbau nach<br />
Fenstereinbau und zur Vorabnahme vorgesehen. Bei<br />
Häusern mit Kellergeschoss wird zusätzlich die Kelleraußenwandabdichtung<br />
abgenommen. Die Qualität der<br />
Heizungs- und Lüftungsinstallation wird vor dem Einbau<br />
des Estrichs sichergestellt.<br />
Zusätzliche Abnahmetermine sind möglich. Diese<br />
können direkt mit den Gutachtern für einen dem zusätzlichen<br />
Leistungswunsch entsprechendem Aufpreis<br />
vereinbart werden.<br />
3.2 Bei jedem Haus wird ein Blower-Door-Test durchgeführt,<br />
der die Winddichtigkeit des Hauses bestätigt. Das<br />
Messergebnis wird protokolliert und den Bauherren<br />
ausgehändigt.<br />
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4 Baustelleneinrichtung<br />
4.1 Vor der Absteckung des Baukörpers (Bauherren beauftragen<br />
ein Vermessungsbüro) müssen alle vorhandenen<br />
Grenzsteine oder Abmarkungen von den Grundstückseigentümern<br />
freigelegt oder bis zum Baubeginn<br />
nachgewiesen werden. Nicht vorhandene Grenzsteine<br />
sind von einem durch die Bauherren zu beauftragenden<br />
Vermessungsbüro zu setzen.<br />
4.2 Beim gemeinsamen Auswinkeln mit den Bauherren<br />
werden die Winkelböcke bzw. das Schnurgerüst zur<br />
Sicherung der Gebäudeecken während der Rohbauphase<br />
von uns aufgestellt. Das von den Bauherren beauftragte<br />
Vermessungsbüro überträgt die Gebäudeeckpunkte<br />
(gefluchtet) auf die Winkelböcke. Die Sockelhöhe<br />
wird ebenfalls mit den Bauherren gemeinsam vor<br />
Ort festgelegt. Sie kann jedoch von der zuständigen<br />
Baubehörde vorgeschrieben werden.<br />
4.3 Von uns werden ein Baustellen-WC und die notwendigen<br />
Gerüste bereitgestellt. Die Kosten hierfür sind im<br />
Festpreis enthalten.<br />
4.4 Das Bauvorhaben wird besenrein übergeben. Der<br />
angefallene Bauschutt aus der <strong>Kage</strong>-Vertragsleistung<br />
wird abgefahren und fachgerecht entsorgt.<br />
4.5 Die erforderlichen Anträge für Baustrom und Bauwasser<br />
werden im Namen der Bauherren durch uns gestellt.<br />
Die Kosten der Herstellung für den Baustrom-<br />
und Bauwasseranschluss sowie Wasser-, Strom- und<br />
Gas- oder Heizölverbrauch bis zur Übergabe des Hauses<br />
sind von den Bauherren zu tragen.<br />
Als Baustromanschluss ist ein Baustromkasten nach<br />
VDE-Richtlinie mit 32A/400 V (für einen Kraneinsatz 63<br />
A / 400 V) bereitzustellen. Für das Bauwasser wird ein<br />
¾“ Anschluss mit 5 bar Betriebsdruck benötigt.<br />
4.6 Die erforderlichen Anträge für die Hausanschlüsse<br />
Gas, Wasser und Strom werden ebenfalls im Namen der<br />
Bauherren durch die jeweiligen Fachunternehmen gestellt.<br />
Die Ausführungstermine zur Verlegung der Hausanschlüsse<br />
sind in Absprache mit der Bauleitung von den<br />
Bauherren mit den Energieversorgern zu koordinieren<br />
und zu veranlassen.<br />
5 Erdarbeiten<br />
5.1 Im Bereich des Baukörpers wird der Mutterboden<br />
bis 30,0 cm tief abgeschoben und seitlich gelagert.<br />
Vorausgesetzt werden ebenes Gelände, Bodenklasse<br />
1, 3 und 4 gemäß DIN 18 300, kein Grund- und<br />
Schichtenwasser sowie ausreichende Lagermöglichkeiten<br />
für den Aushubboden. Bei nicht ausreichenden<br />
Lagermöglichkeiten oder auf Wunsch wird der Boden<br />
auf Kosten der Bauherren abgefahren.<br />
5.2 Bei Häusern mit Kellergeschoss wird die Baugrube<br />
ausgehoben und der Boden ohne Umsetzen auf dem<br />
Grundstück gelagert. Nach Fertigstellung des Kellergeschosses<br />
wird der Arbeitsraum der Baugrube mit dem<br />
Aushubboden bis auf die vorhandene Geländehöhe wieder<br />
verfüllt, sofern der Boden dazu geeignet ist. Fehlender<br />
Boden ist durch die Bauherren zu liefern. Überschüssiger<br />
Boden steht den Bauherren zur freien Verfügung.<br />
Leistungen für zusätzliche Maßnahmen, z.B. Grundwasserabsenkung,<br />
Wasserhaltung, Drainage oder<br />
Bodenan- und abfuhr, sind nicht im Leistungsumfang<br />
enthalten und werden gesondert berechnet. Leistungen<br />
dieser Art werden vom zuständigen Bauleiter in Absprache<br />
mit den Bauherren vor Ort entschieden.<br />
5.3 Bei Häusern ohne Kellergeschoss wird der Mutterboden<br />
im Bereich des Baukörpers abgeschoben und zur<br />
eigenen Verwendung des Bauherren auf dem Grundstück<br />
gelagert. In unserem Leistungsumfang sind 30 cm<br />
Füllboden und das Ausheben der Streifenfundamente<br />
enthalten.<br />
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