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Masterstudium Telematik - mibla.TUGraz.at

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Technische Universität GrazIn § 5a sind die Wahlfachk<strong>at</strong>aloge dieses <strong>Masterstudium</strong>s aufgelistet. Die Semesterzuordnungist eine Empfehlung und stellt sicher, dass das Arbeitspensum des Studienjahres60 ECTS-Anrechnungspunkte nicht überschreitet.Lehrveranstaltungen, die zum Abschluss des zur Zulassung zu diesem Studium berechtigendenBachelorstudiums verwendet wurden, sind nicht Bestandteil dieses <strong>Masterstudium</strong>s.Wurden Pflichtlehrveranstaltungen, die in diesem Curriculum vorgesehensind, bereits im Rahmen des zuvor beschriebenen Bachelorstudiums verwendet, sosind diese durch zusätzliche Wahllehrveranstaltungen im selben Umfang zu ersetzen.§ 4.1 Mentorin/MentorAlle Studierenden haben eine fachlich zuständige Mentorin oder einen fachlich zuständigenMentor zu wählen.Diese oder dieser soll begleitend und ber<strong>at</strong>end der oder dem Studierenden bei derErstellung und Gestaltung des Studiums, insbesondere der sinnvollen Auswahl derLehrveranstaltungen, zur Seite zu stehen.Die Liste der Mentorinnen und Mentoren wird von der Arbeitsgruppe Studienkommission<strong>Telem<strong>at</strong>ik</strong> erstellt und auf der Website des zuständigen Dekan<strong>at</strong>s veröffentlicht.Mentorinnen und Mentoren haben bei Überlastung die Möglichkeit, die Betreuungeiner Studierenden oder eines Studierenden abzulehnen, in jedem Fall h<strong>at</strong>aber eine oder einer der für das vorgeschlagene Fach zuständigen Mentorinnen undMentoren die Betreuung zu übernehmen. Studierende können beim für studienrechtlicheAngelegenheiten zuständigen Organ ohne Angabe von Gründen einen Wechselder Mentorin oder des Mentors beantragen. Solchen Anträgen ist in Absprache mit derneu gewählten Mentorin oder dem neu gewählten Mentor nach Möglichkeit st<strong>at</strong>tzugeben.In Konfliktfällen entscheidet das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ.§ 4.2 Wahl der WahlpflichtfächerDas Studium der <strong>Telem<strong>at</strong>ik</strong> konzentriert sich auf den Entwurf und die Analyse von inform<strong>at</strong>ions-und kommunik<strong>at</strong>ionstechnischen Systemen. Die beiden Wahlpflichtfächerstellen sinnvolle Spezialisierungen in der <strong>Telem<strong>at</strong>ik</strong> dar.Im ersten Semester des <strong>Masterstudium</strong>s müssen die zu den Wahlpflichtfächern gehörigenWahlfachk<strong>at</strong>aloge genannt werden. Diese sind entweder Wahlfachk<strong>at</strong>aloge ausder Liste in §5a oder es erfolgt eine neue Zusammenstellung für eines oder beide derWahlpflichtfächer. Diese Zusammenstellung ist durch eine fachlich zuständige Mentorinoder einen fachlich zuständigen Mentor zu bestätigen und ist an das für studienrechtlicheAngelegenheiten zuständige Organ im Weg über das zuständige Dekan<strong>at</strong>zu übermitteln. Die in den Wahlfachk<strong>at</strong>alogen unter §5a definierten Pflichtlehrveranstaltungenund/oder gewählten Kombin<strong>at</strong>ionen aus Wahlpflichtlehrveranstaltungensind in jedem Fall Teil des zugehörigen Faches.Es darf höchstens ein Wahlfachk<strong>at</strong>alog mit nicht-technischer Ausrichtung 2 gewähltwerden, die Wahlfachk<strong>at</strong>aloge sind in §5a definiert. Im Falle einer individuellen Fachzusammenstellungentscheidet die Mentorin oder der Mentor in Abstimmung mit demfür studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ über den Vorschlag und2 Die Wahlfachk<strong>at</strong>aloge w01, w02 und w03 sind nicht-technisch.<strong>Masterstudium</strong> <strong>Telem<strong>at</strong>ik</strong>Curriculum 2006 in der Version 2013 Seite 5 von 36

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