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BGI 839 Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben - BGHM

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Bild 6-1: Ohne Schutzgitter: B = 6,3 µT;<br />

für kle<strong>in</strong>ere Abstände wird der Wert für den<br />

„Gefahrbereich“ überschritten, außerdem<br />

s<strong>in</strong>d Gefahrstellen zugänglich<br />

Bild 6-2: Mit Schutzgitter: B = 2,3 µT;<br />

der zulässige Wert und die anderen<br />

sicherheitstechnischen Anforderungen<br />

werden e<strong>in</strong>gehalten<br />

6.2 Organisatorische<br />

Maßnahmen<br />

Hier kommen <strong>in</strong>frage<br />

● Begrenzung der Aufenthaltsdauer,<br />

● Kennzeichnung von Bereichen,<br />

● Betriebsanweisungen und<br />

● Unterweisung.<br />

22<br />

Die organisatorische Begrenzung der<br />

Aufenthaltsdauer für Bereiche erhöhter<br />

Exposition (Kennzeichnungspflicht!) wird<br />

z. B. durch die zulässigen Werte für<br />

die Dauer von zwei Stunden für den<br />

Niederfrequenzbereich (siehe Anlage 1<br />

der Unfallverhütungsvorschrift „<strong>Elektromagnetische</strong><br />

<strong>Felder</strong>“ [BGV B 11]) eröffnet.<br />

Diese Möglichkeit kommt vor allem<br />

dann <strong>in</strong> Betracht, wenn es sich nicht um<br />

ortsgebundene Arbeitsplätze handelt,<br />

sondern verschiedene Tätigkeiten an<br />

mehreren Stellen ausgeübt werden<br />

müssen. Damit können Zeitaufnahmen<br />

und entsprechende Betriebsanweisungen<br />

erforderlich se<strong>in</strong>, um die E<strong>in</strong>haltung<br />

sicherzustellen.<br />

6.3 Persönliche<br />

Schutzausrüstungen (PSA)<br />

Nur für bestimmte E<strong>in</strong>satzzwecke kommen<br />

persönliche Schutzausrüstungen<br />

überhaupt <strong>in</strong>frage, wie z. B. für Arbeiten <strong>in</strong><br />

Hochspannungsanlagen oder <strong>in</strong> hochfrequenten<br />

<strong>Felder</strong>n. Geeignete persönliche<br />

Schutzausrüstungen s<strong>in</strong>d – wenn anwendbar<br />

– vom Unternehmer zu stellen<br />

und von den Versicherten zu benutzen.<br />

Zur Auswahl ist unbed<strong>in</strong>gt fachkundige<br />

Beratung (z. B. Berufsgenossenschaft,<br />

Berufsgenossenschaftliches Institut für<br />

Arbeitssicherheit, Bundesanstalt<br />

für Arbeitsschutz und Arbeitsmediz<strong>in</strong>)<br />

heranzuziehen.

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