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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein Amts- und ...

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Ausgabe 03 · 16. März 2011 Seite 3<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung: 6<br />

davon anwesend: 6<br />

davon stimmberechtigt: 6<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen: 2<br />

davon Ja-Stimmen: 2<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss Nr. 02/2011<br />

Die Verbandsversammlung stimmt gemäß § 131 Abs.<br />

2 Sächsische Gemeindeordnung <strong>der</strong> Anwendung des<br />

neuen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesens entsprechend<br />

den Bestimmungen des Artikels 1 des Gesetztes über<br />

das neue Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesen vom 07. November<br />

2007 (SächsGVBl. S. 478) ab dem 01. Januar<br />

2011 zu. Maßgebendes Haushaltsjahr ist in diesem Fall<br />

das Haushaltsjahr 2011.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung: 6<br />

davon anwesend: 6<br />

davon stimmberechtigt: 6<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen: 2<br />

davon Ja-Stimmen: 2<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss Nr. 03/2011<br />

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 76 Abs.<br />

2 Sächsische Gemeindeordnung die Haushaltssatzung<br />

2011 mit folgenden Ansätzen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, <strong>der</strong> die<br />

für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben des ZGPH Gewerbepark<br />

Hilmersdorf/Heinzebank voraussichtlich anfallenden<br />

Erträge <strong>und</strong> entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />

Einzahlungen <strong>und</strong> zu leistenden Auszahlungen<br />

enthält wird,<br />

im Ergebnishaushalt mit dem<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> ordentlichen Erträge auf 7.740,00 €<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> ordentlichen Aufwendungen auf<br />

5.750,00 €<br />

Saldo aus den ordentlichen Erträgen <strong>und</strong> Aufwendungen<br />

(ordentliches Ergebnis) auf 1.990,00 €<br />

im Finanzhaushalt mit dem<br />

Zahlungsmittelüberschuss o<strong>der</strong> -bedarf des Ergebnishaushaltes<br />

als Saldo <strong>der</strong> Gesamtbeträge <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

<strong>und</strong> Auszahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit<br />

auf 1.990,00 €<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

0,00 €<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

0,00 €<br />

Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss o<strong>der</strong> -fehlbetrag<br />

<strong>und</strong> Saldo <strong>der</strong> Einzahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit als Än<strong>der</strong>ung des Finanzierungsmittelbestandes<br />

auf 1.990,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung: 6<br />

davon anwesend: 6<br />

davon stimmberechtigt: 6<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen: 2<br />

davon Ja-Stimmen: 2<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Bekanntmachung<br />

Öffentliche Bekanntmachnung<br />

<strong>der</strong> Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2011<br />

Die vom <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> am 31. Januar<br />

2011 beschlossene Haushaltssatzung 2011 wurde dem<br />

Landratsamt Erzgebirgskreis 04.02.2011 vorgelegt.<br />

Der Beschluss <strong>der</strong> vorgelegten Haushaltssatzung für<br />

das Jahr 2011 wird nicht beanstandet. Die vorgelegte<br />

Haushaltssatzung mit beigefügten Anlagen enthält keine<br />

genehmigungspflichtigen Teile. Kreditaufnahmen<br />

<strong>und</strong> Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen<br />

<strong>und</strong> Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen sind in <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

nicht festgesetzt. Der in § 2 <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

festgesetzte Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite<br />

<strong>der</strong> Gemeindekasse in Höhe von 700.000,00 €<br />

unterliegt nicht <strong>der</strong> Genehmigungspflicht <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

Für diesen Bescheid wurden keine<br />

Kosten erhoben.<br />

Gemäß § 76 <strong>der</strong> Sächsischen Gemeindeordnung<br />

(SächsGemO) wird die Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wolkenstein</strong> hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die

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