Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein Amts- und ...
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Ausgabe 03 · 16. März 2011 Seite 3<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung: 6<br />
davon anwesend: 6<br />
davon stimmberechtigt: 6<br />
Gesamtzahl <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen: 2<br />
davon Ja-Stimmen: 2<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss Nr. 02/2011<br />
Die Verbandsversammlung stimmt gemäß § 131 Abs.<br />
2 Sächsische Gemeindeordnung <strong>der</strong> Anwendung des<br />
neuen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesens entsprechend<br />
den Bestimmungen des Artikels 1 des Gesetztes über<br />
das neue Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesen vom 07. November<br />
2007 (SächsGVBl. S. 478) ab dem 01. Januar<br />
2011 zu. Maßgebendes Haushaltsjahr ist in diesem Fall<br />
das Haushaltsjahr 2011.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung: 6<br />
davon anwesend: 6<br />
davon stimmberechtigt: 6<br />
Gesamtzahl <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen: 2<br />
davon Ja-Stimmen: 2<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss Nr. 03/2011<br />
Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 76 Abs.<br />
2 Sächsische Gemeindeordnung die Haushaltssatzung<br />
2011 mit folgenden Ansätzen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, <strong>der</strong> die<br />
für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben des ZGPH Gewerbepark<br />
Hilmersdorf/Heinzebank voraussichtlich anfallenden<br />
Erträge <strong>und</strong> entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />
Einzahlungen <strong>und</strong> zu leistenden Auszahlungen<br />
enthält wird,<br />
im Ergebnishaushalt mit dem<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> ordentlichen Erträge auf 7.740,00 €<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> ordentlichen Aufwendungen auf<br />
5.750,00 €<br />
Saldo aus den ordentlichen Erträgen <strong>und</strong> Aufwendungen<br />
(ordentliches Ergebnis) auf 1.990,00 €<br />
im Finanzhaushalt mit dem<br />
Zahlungsmittelüberschuss o<strong>der</strong> -bedarf des Ergebnishaushaltes<br />
als Saldo <strong>der</strong> Gesamtbeträge <strong>der</strong> Einzahlungen<br />
<strong>und</strong> Auszahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit<br />
auf 1.990,00 €<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
0,00 €<br />
Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
0,00 €<br />
Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss o<strong>der</strong> -fehlbetrag<br />
<strong>und</strong> Saldo <strong>der</strong> Einzahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit als Än<strong>der</strong>ung des Finanzierungsmittelbestandes<br />
auf 1.990,00 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung: 6<br />
davon anwesend: 6<br />
davon stimmberechtigt: 6<br />
Gesamtzahl <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen: 2<br />
davon Ja-Stimmen: 2<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Bekanntmachung<br />
Öffentliche Bekanntmachnung<br />
<strong>der</strong> Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2011<br />
Die vom <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> am 31. Januar<br />
2011 beschlossene Haushaltssatzung 2011 wurde dem<br />
Landratsamt Erzgebirgskreis 04.02.2011 vorgelegt.<br />
Der Beschluss <strong>der</strong> vorgelegten Haushaltssatzung für<br />
das Jahr 2011 wird nicht beanstandet. Die vorgelegte<br />
Haushaltssatzung mit beigefügten Anlagen enthält keine<br />
genehmigungspflichtigen Teile. Kreditaufnahmen<br />
<strong>und</strong> Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen<br />
<strong>und</strong> Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen sind in <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
nicht festgesetzt. Der in § 2 <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
festgesetzte Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite<br />
<strong>der</strong> Gemeindekasse in Höhe von 700.000,00 €<br />
unterliegt nicht <strong>der</strong> Genehmigungspflicht <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde.<br />
Für diesen Bescheid wurden keine<br />
Kosten erhoben.<br />
Gemäß § 76 <strong>der</strong> Sächsischen Gemeindeordnung<br />
(SächsGemO) wird die Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wolkenstein</strong> hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die