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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein Amts- und ...

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Ausgabe 03 · 16. März 2011 Seite 5<br />

Hallo, ihr kleinen Knirpse !<br />

Seid ihr neugierig?<br />

Probiert ihr gern neue Spielsachen aus?<br />

Freut ihr euch, mit an<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>n zu spielen?<br />

Besucht ihr noch nicht den Kin<strong>der</strong>garten?<br />

Dann laden wir euch <strong>und</strong> eure Eltern zum<br />

KNIRPSEN-TREFF<br />

jeden ersten Dienstag im Monat<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 15:00 – 16:30 Uhr<br />

recht herzlich in unsere Einrichtung ein.<br />

Telefonisch sind wir zu erreichen unter <strong>der</strong> 037369 8234.<br />

Auf euren Besuch am 05. April 2011 freuen sich die<br />

Erzieherinnen <strong>der</strong> Kita „Regenbogen“ Gehringswalde.<br />

Na, ihr „Zwerge“!<br />

Habt ihr Lust auf einen Ausflug ins „Zwergenland“?<br />

Dann kommt mit euren Eltern zum Spielenachmittag<br />

in die Kita nach Schönbrunn.<br />

Viele schöne Spielsachen warten darauf, von euch<br />

ausprobiert <strong>und</strong> erk<strong>und</strong>et zu werden, <strong>und</strong> sicher lernt ihr<br />

dabei auch noch neue Fre<strong>und</strong>e kennen.<br />

Eure Eltern haben in dieser Zeit auch die Möglichkeit, gemeinsam<br />

mit euch unsere Einrichtung zu besichtigen<br />

<strong>und</strong> Antworten auf ihre Fragen r<strong>und</strong> um das Thema<br />

„Kin<strong>der</strong>garten“ zu erhalten.<br />

Unsere Spielnachmittage finden statt an<br />

jedem letzten Dienstag im Monat<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 15:30 – 17:00 Uhr.<br />

Telefonisch ist unsere Einrichtung unter folgen<strong>der</strong><br />

Telefon-Nummer zu erreichen: 037369 9685<br />

Die Erzieherinnen <strong>der</strong> Kita „Zwergenland“<br />

Schönbrunn freuen sich auf euren Besuch<br />

am 29. März 2011.<br />

Das Ordnungsamt<br />

informiert<br />

Anträge auf Höhenfeuer/offenes Feuer<br />

(gemäß Polizeiverordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong><br />

vom 03.11.2003)<br />

Anträge sind beim Ordnungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong><br />

bis zum 16. April 2011 einzureichen:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wolkenstein</strong><br />

Ordnungsamt<br />

Markt 13<br />

09429 <strong>Wolkenstein</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wolkenstein</strong> – Ordnungsamt<br />

Markt 13, 09429 <strong>Wolkenstein</strong><br />

Antragsteller:<br />

Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ <strong>und</strong> Wohnort:<br />

Telefon/Handy-Nr.<br />

Flurstücksnummer; Gemarkung:<br />

Anlage: Flurkarte<br />

Datum, Zeit<br />

Verantwortlicher:<br />

Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ <strong>und</strong> Wohnort<br />

Falls <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer nicht Antragsteller<br />

ist, ist eine Erlaubnis vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

einzuholen.<br />

Datum Unterschrift<br />

Auszug <strong>der</strong> Polizeiverordnung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> vom 03. November 2003<br />

§ 14 Abbrennen offener Feuer<br />

(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis<br />

<strong>der</strong> Ortspolizeibehörde erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Erlaubnis- <strong>und</strong> genehmigungspflichtig sind auch das Abbrennen<br />

von Traditionsfeuern.<br />

Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- <strong>und</strong> Grillfeuer mit trockenem<br />

<strong>und</strong> unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten<br />

o<strong>der</strong> mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B.<br />

Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten.<br />

Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung<br />

Dritter durch Rauch o<strong>der</strong> Gerüche entstehen.

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