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Leitfaden zum Vereinsrecht - Landes-Kanu-Verband Berlin

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werden, weil ein Termin auf einen Werktag während der üblichen Arbeitszeit oder in dieHauptferienzeit gelegt wurde.Bei der Einladung zur Mitgliederversammlung muss eine angemessene Einberufungsfristeingehalten werden, damit die Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen und sichordnungsgemäß darauf vorbereiten können. In vielen Vereinssatzungen sind feste LadungsoderEinberufungsfristen festgeschrieben. Welche Einberufungsfrist angemessen ist, richtetsich nach den Mitgliedern eines Vereins und ihren Lebensumständen: Bei kleinen, lokaltätigen Vereinen kann die Frist kürzer sein als bei Großvereinen, deren Mitglieder auchweiter vom Versammlungsort entfernt wohnen.Soweit die Satzung nichts anderes regelt, sind bei der Einladung zur Mitgliederversammlungnach § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB die Gegenstände zu benennen, über die dieMitgliederversammlung beschließen soll. Unter Gegenstände versteht man dieVereinsangelegenheiten, über die in der Mitgliederversammlung entschieden werden soll.Diese Angaben sollen es den Mitgliedern ermöglichen, sich für oder gegen eine Teilnahmean der Mitgliederversammlung zu entscheiden und sich auf die Beratung undBeschlussfassung vorzubereiten. Dazu muss der Beschlussgegenstand hinreichend genaubenannt werden. So reicht es beispielsweise nicht aus, nur eine „Satzungsänderung“ alsTagesordnungspunkt zu benennen, sondern es müssen nähere Einzelheiten dazu mitgeteiltwerden.Über Gegenstände, die entgegen § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht in der Einladung angegebenwurden, kann die Mitgliederversammlung nicht wirksam beschließen. Verstöße gegenandere gesetzliche oder satzungsmäßige Einberufungsregelungen können zur Nichtigkeitder Beschlüsse der Mitgliederversammlung führen.Muster für eine Einladung zur MitgliederversammlungBroschüre „Alles <strong>zum</strong> Verein“ - Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Stand 2008:https://publikationen.sachsen.de/bdb/download.do?id=9125754. Durchführung der MitgliederversammlungMitgliederversammlungen sind so durchzuführen, dass Vereinsaufgaben sachgerechterledigt, insbesondere Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden können.Die Vereinssatzung kann den Leiter der Mitgliederversammlung bestimmen. Fehlt eineentsprechende Satzungsregelung, ist die Leitung von Mitgliederversammlungengrundsätzlich Aufgabe des Vorstands. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern,14

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