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BR-Wahl Handbuch - WAF

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EditorialEditorialBitte an den Betriebsrat bzw.<strong>Wahl</strong>vorstand weiterleiten.Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,die W.A.F. ist ein neutrales und unabhängigesDienstleistungsunternehmen für Betriebsräte.Wir bieten unseren Kunden seitüber 25 Jahren solide, praxisgerechte undoptimale Informations-Plattformen an.Wir helfen Ihnen bei der Durchführung IhrerBetriebsratswahl. Unsere Seminare, dieses<strong>Handbuch</strong>, die Software zur <strong>Wahl</strong> und dieInternetplattform (www.betriebsratswahl.de)erleichtern Ihre Arbeit erheblich.Wir können Ihnen leider die vom Gesetzgebervorgeschriebenen <strong>Wahl</strong>prozedurennicht ersparen – aber erleichtern. UnsereArbeitshilfen sollen Ihnen jedoch wenigereine juristische Kommentierung als vielmehreine Handlungshilfe für die Arbeit im <strong>Wahl</strong>vorstandsein.Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtesgehört zur Betätigung im <strong>Wahl</strong>vorstand auchdie Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung,um in die übernommenen Aufgabeneingeführt zu werden. Die Kosten derBetriebsratswahl, zu denen auch ein Schulungsbesuchder Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstandsgehört, trägt nach § 20 BetrVG derArbeitgeber.Profitieren Sie von unserer 25-jährigenErfahrung in der Schulung von Betriebsräten.Rufen Sie uns an unter Telefon 08157 4000.Wir unterstützen und beraten Sie gerne.Wir wünschen Ihnen eine unproblematischeund konfliktfreie Betriebsratswahl und denneu gewählten Betriebsräten für das kommendeAmt viel Kraft und Erfolg!Mit kollegialen GrüßenPeter BrittingBetriebsRatGeber!WICHTIGER HINWEIS:>> Sie haben einen Betrieb mit in der Regel über 50 ArbeitnehmerInnen:Für Sie gilt das normale <strong>Wahl</strong>verfahren. Sie können mit dieser Anleitung sehrgut arbeiten.>> Wenn Sie im Betrieb in der Regel zwischen 51 und 100 wahlberechtigteArbeitnehmerInnen haben, kann der <strong>Wahl</strong>vorstand mit dem Arbeitgeber dasvereinfachte <strong>Wahl</strong>verfahren vereinbaren (siehe § 14a Abs. 5 BetrVG aufunserer Software). Sollte der Arbeitgeber mit dem vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahrennicht einverstanden sein oder der <strong>Wahl</strong>vorstand es nicht wollen, führtder <strong>Wahl</strong>vorstand die Betriebsratswahl im normalen <strong>Wahl</strong>verfahren durch.Auch in diesem Fall können Sie mit dieser Anleitung weiterarbeiten.>> Betriebe unter 50 Beschäftigten, die bereits einen Betriebsrat haben, undBetriebe unter 50 Beschäftigten, die bisher keinen Betriebsrat haben, könnenmit unserer Software die <strong>Wahl</strong> bequem vorbereiten.

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