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1 Dipl. Ing. Jaqui Dopfer, Ass. jur. Natalie Krieger ... - REACh helpdesk

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Institut für Ökologie und Politik GmbH2. die in Anhang IX der REACH-Verordnung vorgesehenen allgemeinen Bestimmungenfür Abweichungen von den Standardprüfprogrammen nach den Anhängen V bis VIII;3. spezielle Waiving-Bedingungen für einzelne Prüfungen (Beispiel: gemäß AnhangVI.6.6.1: Verzicht auf den 28-Tage-Test bei fehlender Exposition des Menschen).Zubereitung: Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffenbestehen (Art. 3 REACH Verordnung).Zulassung: Behördliche Erlaubnis, zulassungspflichtige besonders besorgniserregendeStoffe (CMR-; PBT- und vPvB-Stoffe) unter bestimmten Bedingungen zu vermarktenund zu verwenden. Die besonderen Gefährdungspotentiale dieser Stoffe bedingen ein generellesMinimierungsgebot, von dem nur solche Verwendungen ausgenommen werden sollen,für die der Hersteller eine sichere Verwendung durch angemessene Kontrolle nachweisenkann.Zulassungsverfahren: Das Zulassungsverfahren bezieht sich auf besondere Verwendungendes jeweiligen Stoffes. Die Zulassung erfolgt nur dann, wenn der Hersteller oder Importeuraufzeigen kann, dass die mit der vorgeschlagenen Verwendung verbundenen Risikenangemessen beherrscht werden können, oder die sich aus der Verwendung des Stoffes ergebendensozio-ökonomischen Vorteile die Risiken aufwiegen. In letzterem Fall muss dieVerwendung möglicher Substitutionsprodukte untersucht werden.Zuständige Behörde: die von den Mitgliedsstaaten zur Wahrnehmung der Aufgaben imRahmen dieser Verordnung eingerichtete/n Behörde/n bzw. Stellen (Art. 3 Nr. 19 REACHVerordnung).Zwischenprodukt: Stoff, der ausschließlich für die chemische Weiterverarbeitung hergestelltund verbraucht oder hierbei eingesetzt wird, um ihn in einen anderen Stoff umzuwandeln(im Folgenden als Synthese bezeichnet). Reduzierte Anforderungen gelten für die Registrierungvon isolierten und transportierten Zwischenprodukten. Nicht isolierten Zwischenproduktesind von der Registrierung ausgenommen. Für Monomere, die zur Herstellung vonPolymeren eingesetzt werden, gelten diese Ausnahmen nicht.14

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