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1 Dipl. Ing. Jaqui Dopfer, Ass. jur. Natalie Krieger ... - REACh helpdesk

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Institut für Ökologie und Politik GmbHFormulierer: Industrielle oder gewerbliche Unternehmen, die Zubereitungen aus einzelnenStoffen und/oder aus anderen Zubereitungen herstellen.Glieder der Lieferkette/Wertschöpfungskette: Das sind alle Hersteller und/oder Importeureund/oder nachgeschalteten Anwender, die über einen Stoff, eine Zubereitungoder ein Produkt in ihren geschäftlichen Aktivitäten verbunden sind.Händler: Eine natürliche oder <strong>jur</strong>istische Person, auch Einzelhändler, der in der Gemeinschaftniedergelassen ist, und einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung lagertund zur Abgabe an Dritte in den Verkehr bringt (Art. 3 Nr. 13 REACH Verordnung).Hersteller: Eine natürliche oder <strong>jur</strong>istische Person, die in der Gemeinschaft niedergelassenist, und in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt (Art. 3 Nr. 7 REACH Verordnung).Herstellung: Produktion und Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand (Art. 3 Nr. 6REACH Verordnung).Importeur: natürliche oder <strong>jur</strong>istische Person, die in der Gemeinschaft niedergelassen undfür die Einfuhr von Stoffen als solche oder Zubereitungen oder Erzeugnissen verantwortlichist (Art. 3 Nr. 9 REACH Verordnung).Informationspflicht entlang der Lieferkette: Für gefährliche Stoffe hat der für das InverkehrbringenVerantwortliche dem Verwender ein Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet)zu übermitteln. Für alle anderen Stoffe sind grundlegende Stoffinformationen, die ausreichendfür Risikomanagementmaßnahmen sind, zu übermitteln. Zudem besteht eine Mitteilungspflichtzwischen Hersteller und Anwender in beide Richtungen (down- und upstream).Das dient dazu, neue Erkenntnisse über Stoffgefahren zu gewinnen und Risikomanagementmaßnahmenzu aktualisierenInverkehrbringen: Die entgeltliche bzw. unentgeltliche Abgabe an Dritte oder die Bereitstellungfür Dritte. Die Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft ist als Inverkehrbringen zubetrachten (Art. 3 Nr. 10 REACH Verordnung).IUCLID (International Uniform Chemical Information Database): Datenbank des EuropeanChemicals Bureau (ECB). Beinhaltet Angaben u.a. zur Produktionshöhe, chemischphysikalischenEigenschaften, Toxikologie und Ökotoxikologie der Stoffe, die in der EU inMengen über 1000 t pro Jahr produziert werden.Kennzeichnung von Stoffen: Ausweisung eines Stoffes oder einer Zubereitung als gefährlichdurch entsprechende Symbole (z.B. Xn = gesundheitsschädlich; N = umweltgefährlich).Nicht alle gefährlichen Eigenschaften führen automatisch zur Kennzeichnung.Lebenszyklus: Ablauf der aufeinander folgenden Stationen der Lieferkette, beginnend mitder Produktion des Stoffes und gefolgt von den einzelnen Verwendungen bis zur Abfall- oderWiedergewinnungsphase.6

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