13.07.2015 Aufrufe

Akkreditierungsbericht - ASIIN e. V.

Akkreditierungsbericht - ASIIN e. V.

Akkreditierungsbericht - ASIIN e. V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Entsprechend den rechtlichen Landesvorgaben wurde am Fachbereich einMentorenprogramm installiert. Nach einer Informationsveranstaltung im 1.Semester wählendie Studierenden aus der Professorenschaft einen Mentor, der sie während des Studiumsbetreut. Aufgabe des Mentors ist u. a. die Beratung bei der individuellen Zusammenstellungder Studienpläne insbesondere im Masterstudiengang. Da die bisherigen Masterstudierendenfast ausnahmslos von der eigenen Hochschule kommen, erwarten die Professoren einensteigenden Beratungsbedarf, wenn die Werbemaßnahmen greifen und mehr Studierendeanderer Hochschulen oder dem Ausland das Programm beginnen. Die Fachberatungerfolgt durch die einzelnen Professoren.Die Gutachter sehen, dass für die Beratung, Betreuung und Unterstützung der Studierendenangemessene Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Studierenden fühlen sich insgesamtgut betreut und konstatieren im Masterstudiengang einen sehr persönlichen Kontakt zu denProfessoren.Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium2.4) sind nicht erforderlich.B-4 Prüfungen: Systematik, Konzept und AusgestaltungAls Prüfungsformen zu den einzelnen Modulen sind in der Regel Klausuren und mündlichePrüfungen vorgesehen. Die Abschlussarbeiten werden mit einem verpflichtenden Kolloquiumabgeschlossen. Die Prüfungsorganisation gestaltet sich wie folgt Nicht bestandene Prüfungenkönnen zweimal wiederholt werden. Die Modulprüfungen werden in der Regel in einemzweiwöchigen Prüfungszeitraum direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit durchgeführt.Die erste Wiederholungsmöglichkeit wird zu Beginn des Folgesemesters angeboten.Studierende können wählen, wann sie die Erstprüfungen ablegen, direkt zum Ende der Vorlesungszeitoder zu Beginn des Folgesemesters. Die zweite Wiederholungsprüfung wirdnach einem Jahr angeboten. Die Module werden im jährlichen Rhythmus angeboten. Es bestehenkeine Vorgaben, in welchem Semester die Studierenden die Erstprüfung oder dieWiederholungsprüfung ablegen. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.Laut hochschulweiter allgemeiner Prüfungsordnung müssen Teilprüfungen, sofern diesedurchgeführt werden, separat bestanden werden.Nach Einschätzung der Gutachter sind die Prüfungsformen lernzielorientiert ausgestaltet.Die Gutachter halten die vorgesehene Prüfungsorganisation grundsätzlich für geeignet, dieStudierbarkeit im Rahmen der Regelstudienzeit zu fördern. Sie begrüßen die schnelleWiederholungsmöglichkeit noch vor Beginn des Folgesemesters, da hierdurch die Kumulationvon Prüfungen verhindert wird. Abgeschwächt wird dieser Effekt allerdings durch denUmstand, dass nicht bestandene Erstprüfungen, die im zweiten Prüfungszeitraum angetretenworden sind, erst wieder nach einem Jahr wiederholt werden können. Die Gutachter haltenes für wünschenswert, den Studierenden jedes Semester Wiederholungsmöglichkeiten zubieten.14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!