Die Angaben der Hochschule zur Veränderung des nicht-technischen Wahlangebotes undzur besseren Transparenz der Modularisierung im Bachelorstudiengang nehmen die Gutachterpositiv zur Kenntnis. Da die Hochschule diesbezüglich aber noch keine verbindlichen Regelungentreffen konnte, halten die Gutachter an den in einer internen Dokumentation angedachtenAuflagen hierzu fest.Die Ausführungen zur Vergabe von halben Kreditpunkten nehmen die Gutachter zur Kenntnis.Aus der Argumentation der Hochschule verfestigt sich aber der Eindruck der Gutachter,dass die Kreditpunktevergabe eher schematisch erfolgt, als auf Grund einer detaillierten Erhebungdes studentischen Arbeitsaufwandes. Sie begrüßen daher die Ankündigung derHochschule, eine Umstellung bei den Kreditpunkten vorzunehmen und sehen den ergänztenEvaluationsbogen, in dem jetzt auch der Arbeitsaufwand der Studierenden explizit abgefragtwird, als zielführend an. Eine Auflage zur Kreditpunktevergabe schlagen die Gutachter aberweiterhin vor, da auch hierzu noch keine verbindlichen Regelungen erfolgen konnten.Die Gutachter verstehen die Stellungnahme der Hochschule zur Prüfungsorganisation dahingehend,dass für die Erstprüfungen, die nicht im Prüfungszeitraum, sondern zu Beginndes Folgesemester, im eigentlichen Wiederholungszeitraum, absolviert und nicht bestandenwerden, Wiederholungsmöglichkeiten erst wieder im nächsten regulären Prüfungszeitraumdes betreffenden Moduls bestehen. D. h. eine nicht bestandene Erstprüfung aus einem Wintersemester,die zu Beginn des folgenden Sommersemesters absolviert wurde, kann erstwieder zum Ende des nächsten Wintersemesters wiederholt werden und nicht schon im folgendennächsten Wiederholungszeitraum zu Beginn des Wintersemesters. Bei dieser Regelungüberwiegen aus Sicht der Gutachter die Nachteile einer späten Wiederholung die Vorteileeiner Streckung der Erstprüfungen, so dass sie die bisher angedachte Empfehlung beibehalten.Hinsichtlich der Teilprüfungen können die Gutachter die von der Hochschule gewünschtegrößtmögliche Wahlfreiheit für die Studierenden zwar nachvollziehen. Allerdings werden diemit den Teilprüfungen verbunden Zielsetzungen der Hochschule und Wünsche der Studierendennach Einschätzung der Gutachter durch die Einführung von Kompensationsmöglichkeitenin keinster Weise beeinträchtigt. Sie schlagen daher weiterhin eine entsprechendeAuflage vor.Hinsichtlich der Situation im Prüfungssekretariat begrüßen die Gutachter zwar, dass Maßnahmenzur Verbesserung eingeleitet worden sind, sie halten aber eine genauere Beschreibungdieser Maßnahmen für notwendig, um beurteilen zu können, ob die Probleme zukünftigausgeräumt werden können. Ebenso begrüßen sie die Ausschreibung einer Mitarbeiterstelleim Baustofflabor, halten aber auch hier an der Empfehlung fest, da die Personalsituationnoch nicht abschließend verbessert werden konnte.E-1 Empfehlung zur Vergabe des Siegels der <strong>ASIIN</strong>Die Gutachter empfehlen der Akkreditierungskommission für Studiengänge, dem Bachelorunddem Masterstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule Darmstadt unter den26
nachfolgenden Auflagen und Empfehlungen das <strong>ASIIN</strong>-Siegel vorerst auf ein Jahr befristetzu verleihen. Die Verleihung des Siegels der <strong>ASIIN</strong> verlängert sich bei fristgerechter Erfüllungder Auflagen bis zum 30.09.2018.E-2 Empfehlung zur Vergabe des Siegels des AkkreditierungsratsDie Gutachter empfehlen der Akkreditierungskommission für Studiengänge, den Bachelorundden Masterstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule unter den nachfolgendenAuflagen und Empfehlungen vorerst auf ein Jahr befristet mit dem Siegel des Akkreditierungsrateszu akkreditieren. Die fristgerechte Erfüllung der Auflagen verlängert dabei dieAkkreditierung mit dem Siegel des Akkreditierungsrates bis zum 30.09.2018.Auflagen und Empfehlungen für die zu vergebenden SiegelAuflagen <strong>ASIIN</strong> AR1) Die angestrebten Lernergebnisse der Absolventinnen und Absolventensind studiengangsspezifisch unterscheidbar darzustellen und den relevantenInteressenträgern zugänglich zu machen. Dabei sind als Lernergebnisseauch Sozialkompetenzen der Studierenden und Kenntnisseaus anderen wissenschaftlichen Disziplinen vorzusehen.2) Es ist sicherzustellen, dass zumindest die betroffenen Studierendenüber die Ergebnisse der Lehrevaluation informiert werden und diesemit den Lehrenden besprechen können.3) Für die Studierenden und Lehrenden muss ein aktuelles Modulhandbuchvorliegen. Bei der Aktualisierung sind die im <strong>Akkreditierungsbericht</strong>vermerkten Anforderungen an die Modulbeschreibungen zu berücksichtigen(durchgängige Beschreibung aussagekräftiger Lernzieleauf Modulebene, aktuelle Literaturangaben, Arbeitsaufwand für Studienleistungenoder Prüfungsvorleistungen)4) Es ist darzulegen, wie ein funktionierendes Prüfungssekretariat sichergestelltwird.5) Die einzelnen Module dürfen in der Regel mit nur einer Prüfung abgeschlossenwerden. Wenn Teilprüfungen in größerem Umfang vorgesehenwerden, dürfen diese nicht als faktisch separate Prüfungen, sondernmüssen als tatsächliche Prüfungsteile definiert werden.Für den Bachelorstudiengang6) In den verschiedenen Dokumenten des Studiengangs sind durchgängigdie Module und nicht die Units eindeutig als organisatorische Studieneinheitendarzustellen.7) Es ist sicherzustellen, dass die Studierenden die vorgesehenen Wahlmöglichkeitenim sozial- und kulturwissenschaftlichen Bereich tatsächlichfür fachübergreifende Themen nutzen.XXXXXXXXXXXXX27