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Akkreditierungsbericht - ASIIN e. V.

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nachfolgenden Auflagen und Empfehlungen das <strong>ASIIN</strong>-Siegel vorerst auf ein Jahr befristetzu verleihen. Die Verleihung des Siegels der <strong>ASIIN</strong> verlängert sich bei fristgerechter Erfüllungder Auflagen bis zum 30.09.2018.E-2 Empfehlung zur Vergabe des Siegels des AkkreditierungsratsDie Gutachter empfehlen der Akkreditierungskommission für Studiengänge, den Bachelorundden Masterstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule unter den nachfolgendenAuflagen und Empfehlungen vorerst auf ein Jahr befristet mit dem Siegel des Akkreditierungsrateszu akkreditieren. Die fristgerechte Erfüllung der Auflagen verlängert dabei dieAkkreditierung mit dem Siegel des Akkreditierungsrates bis zum 30.09.2018.Auflagen und Empfehlungen für die zu vergebenden SiegelAuflagen <strong>ASIIN</strong> AR1) Die angestrebten Lernergebnisse der Absolventinnen und Absolventensind studiengangsspezifisch unterscheidbar darzustellen und den relevantenInteressenträgern zugänglich zu machen. Dabei sind als Lernergebnisseauch Sozialkompetenzen der Studierenden und Kenntnisseaus anderen wissenschaftlichen Disziplinen vorzusehen.2) Es ist sicherzustellen, dass zumindest die betroffenen Studierendenüber die Ergebnisse der Lehrevaluation informiert werden und diesemit den Lehrenden besprechen können.3) Für die Studierenden und Lehrenden muss ein aktuelles Modulhandbuchvorliegen. Bei der Aktualisierung sind die im <strong>Akkreditierungsbericht</strong>vermerkten Anforderungen an die Modulbeschreibungen zu berücksichtigen(durchgängige Beschreibung aussagekräftiger Lernzieleauf Modulebene, aktuelle Literaturangaben, Arbeitsaufwand für Studienleistungenoder Prüfungsvorleistungen)4) Es ist darzulegen, wie ein funktionierendes Prüfungssekretariat sichergestelltwird.5) Die einzelnen Module dürfen in der Regel mit nur einer Prüfung abgeschlossenwerden. Wenn Teilprüfungen in größerem Umfang vorgesehenwerden, dürfen diese nicht als faktisch separate Prüfungen, sondernmüssen als tatsächliche Prüfungsteile definiert werden.Für den Bachelorstudiengang6) In den verschiedenen Dokumenten des Studiengangs sind durchgängigdie Module und nicht die Units eindeutig als organisatorische Studieneinheitendarzustellen.7) Es ist sicherzustellen, dass die Studierenden die vorgesehenen Wahlmöglichkeitenim sozial- und kulturwissenschaftlichen Bereich tatsächlichfür fachübergreifende Themen nutzen.XXXXXXXXXXXXX27

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