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ABE + Teilegutachten U 705 - AUTEC GmbH & Co. KG

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U<strong>705</strong>355092418<strong>ABE</strong>+<strong>Teilegutachten</strong>LeichtmetallradU <strong>705</strong>5/114,3/35<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de


Kraftfahrt-BundesamtD-24932 FlensburgALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (<strong>ABE</strong>)nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in derFassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)Nummer der <strong>ABE</strong>: 44246, Nachtrag 06Gerät:Sonderräder für Personenkraftwagen7 J x 15 H2Typ: U <strong>705</strong>/1Inhaber der <strong>ABE</strong>und Hersteller:<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>D-67105 SchifferstadtFür die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieserNachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäßauch für den Nachtrag.In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichenÄnderungen bzw. Ergänzungen ein.


Kraftfahrt-BundesamtD-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 44246, Nachtrag 062Die <strong>ABE</strong>-Nr. 44246 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 15 H2, Typ U <strong>705</strong>/1, in denAusführungen:Gutachten-Nr.03-1784-bzw.Anlagen-Nr.AusführungsbezeichnungKennzeichnungauf demRadKennzeichnungauf demZentrierringMitten-loch- inmmZulässigeRadlastin kgmax.Abrollumfangin mmLochkreis-in mm /LochzahlEinpreßtiefein mm1 U <strong>705</strong>/1 LK108 ET15 ohne Ring 65,1 615 1935 108/4 152 U <strong>705</strong>/1 LK120 ET15 LM 19 ø76 - ø72,6 72,6 710 2100 120/5 153 U <strong>705</strong>/1 LK120 ET15 LM 18 ø76 - ø74,1 74,1 710 2100 120/5 154 U <strong>705</strong>/1 LK98 ET35 LM 11 ø70 - ø58,1 58,1 600 1935 98/4 355 U <strong>705</strong>/1 LK98 ET35 LM 5 ø70 - ø58,6 58,6 600 1935 98/4 356 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 23 ø70 - ø54,1 54,1 600 1935 100/4 357 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 43 ø70 - ø56,1 56,1 600 1935 100/4 358 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 33 ø70 - ø56,6 56,6 600 1935 100/4 359 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 13 ø70 - ø57,1 57,1 600 1935 100/4 3510 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 14 ø70 - ø59,1 59,1 600 1935 100/4 3511 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 20 ø70 - ø60,1 60,1 600 1935 100/4 3512 U <strong>705</strong>/1 LK108 ET35 LM 13 ø70 - ø57,1 57,1 640 1975 108/4 3513 U <strong>705</strong>/1 LK108 ET35 LM12 ø70 - ø63,34 63,4 640 1975 108/4 3514 U <strong>705</strong>/1 LK108 ET35 LM 3 ø70 - ø65,1 65,1 640 1975 108/4 3515 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 33 ø70 - ø56,6 56,6 600 1935 114,3/4 3516 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 4 ø70 - ø59,6 59,6 600 1935 114,3/4 3517 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 22 ø70 - ø64,1 64,1 600 1935 114,3/4 3518 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 21 ø70 - ø66,1 66,1 600 1935 114,3/4 3519 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 1 ø70 - ø67,1 67,1 600 1935 114,3/4 3520 U <strong>705</strong>/1 LK98 ET35 LM 11 ø70 - ø58,1 58,1 650 1975 98/5 35A21-V06 U <strong>705</strong>/1 5/98 ET35 LM 5 ø70,0 ø58,6 58,6 650 1975 98/5 3522 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 23 ø70 - ø54,1 54,1 650 1975 100/5 3523 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 43 ø70 - ø56,1 56,1 650 1975 100/5 3524 U <strong>705</strong>/1 LK100 ET35 LM 13 ø70 - ø57,1 57,1 650 1975 100/5 3525 U <strong>705</strong>/1 LK108 ET35 LM 11 ø70 - ø58,1 58,1 760 2100 108/5 3526 U <strong>705</strong>/1 LK108 ET35 LM 20 ø70 - ø60,1 60,1 760 2100 108/5 3527 U <strong>705</strong>/1 LK108 ET35 LM 3 ø70 - ø65,1 65,1 760 2100 108/5 3528 U <strong>705</strong>/1 LK110 ET35 LM 3 ø70 - ø65,1 65,1 760 2100 110/5 35A29-V06 U <strong>705</strong>/1 5/114 ET35 LM 33 ø70,0 ø56,6 56,6 665 2200 114,3/5 3530 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 4 ø70 - ø59,6 59,6 665 2200 114,3/5 3531 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 20 ø70 - ø60,1 60,1 665 2200 114,3/5 3532 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 22 ø70 - ø64,1 64,1 665 2200 114,3/5 35


Kraftfahrt-BundesamtD-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 44246, Nachtrag 063Gutachten-Nr.03-1784-bzw.Anlagen-Nr.AusführungsbezeichnungKennzeichnungauf demRadKennzeichnungauf demZentrierringMitten-loch- inmmZulässigeRadlastin kgmax.Abrollumfangin mmLochkreis-in mm /LochzahlEinpreßtiefein mm33 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 21 ø70 - ø66,1 66,1 665 2200 114,3/5 3534 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 LM 1 ø70 - ø67,1 67,1 665 2200 114,3/5 3535 U<strong>705</strong>/1 LK114,3 ET35 ohne Ring 71,6 665 2200 114,3/5 3536 U <strong>705</strong>/1 LK120 ET35 ohne Ring 72,6 615 1975 120/5 3537 U <strong>705</strong>/1 LK112 ET38 LM 13 ø70 - ø57,1 57,1 760 2100 112/5 3838 U <strong>705</strong>/1 LK112 ET38 LM 2 ø70 - ø66,6 66,6 760 2100 112/5 3839 U <strong>705</strong>/1 LK108 ET35 ohne Ring 70 640 1975 108/4 3540 U <strong>705</strong>/1 LK114 ET35 LM 20 ø70,0 ø60,1 60,1 600 1935 114,3/4 35Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen des NachtragsgutachtensNr. 031784 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an dendort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oderFelgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nichterforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle fürden Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen<strong>GmbH</strong>, Lambsheim, vom 23.08.2004 festgehaltenen Angaben.Flensburg, 09.09.2004Im AuftragAnlagen:Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung1 Nachtragsgutachten Nr. 031784


Kraftfahrt-BundesamtD-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 44246, Nachtrag 06- Anlage -Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNebenbestimmungenDie in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 44246 nach §22 StVZOAnlage 35 zum Gutachten Nr. 031784 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ U <strong>705</strong>/1Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 3Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ U <strong>705</strong>/1Radgröße7Jx15H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)CH U <strong>705</strong>/1 LK114,3/ohne Ring 5/114,3/71,6 35 665 2200KennzeichnungenKBA-Nummer 44246Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung U <strong>705</strong>/1 (s.o.)Radgröße7Jx15H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen LF oder LLHerkunftsmerkmalMICHerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -PrüfungenDie Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 031784) durchgeführt.Abrollumfang(mm)Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerChryslerSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 44246 nach §22 StVZOAnlage 35 zum Gutachten Nr. 031784 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ U <strong>705</strong>/1Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 3Auflagen undHinweiseChrysler Voyager 71-120 195/70R15 M+S R09 T92 T97 A02 A04 A05ES 71-120 205/65R15 R09 A08 A09 A12G384 71-120 205/70R15 A14 A23 A58S01Auflagen und HinweiseA02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapierendurch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung vonder Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.A23 Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrandhinausragen.A58M+SRad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 44246 nach §22 StVZOAnlage 35 zum Gutachten Nr. 031784 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ U <strong>705</strong>/1Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 3R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in denFahrzeugpapieren eingetragen ist.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01verwendet werden.T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 1998.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 23.August 2004Haasis00068169.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>Teilegutachten</strong>


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer03-1784-A35-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ U <strong>705</strong>/1Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 4Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ U <strong>705</strong>/1Radgröße7Jx15H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)CH U <strong>705</strong>/1 LK114,3/ohne Ring 5/114,3/71,6 35 665 2200Abrollumfang(mm)KennzeichnungenHerstellerzeichenRadtyp und AusführungRadgrößeEinpresstiefeGiessereikennzeichenHerkunftsmerkmalHerstelldatum<strong>AUTEC</strong>U <strong>705</strong>/1 (s.o.)7Jx15H2ET (s.o.)LF oder LLMICMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -PrüfungenDie Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 031784) durchgeführt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerChryslerSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer03-1784-A35-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ U <strong>705</strong>/1Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 4Auflagen undHinweiseChrysler Voyager 71-120 195/70R15 M+S R09 T92 T97 A02 A04 A05ES 71-120 205/65R15 R09 A06 A08 A09G384 71-120 205/70R15 A12 A14 A2371-120 215/65R15 K50 A58 S0171-120 225/60R15 K45 K49 K50Chrysler Voyager 85-131 215/65R15 K49 K50 A02 A04 A05GSe11*93/81*0027*..85-131 225/60R15 K45 K49 K50 A06 A08 A09A12 A14 A23A60 B02 B03K42 S01Auflagen und HinweiseA02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßignicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer03-1784-A35-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ U <strong>705</strong>/1Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.Seite 3 von 4A23 Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrandhinausragen.A58A60Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oderbreiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.M+SDiese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in denFahrzeugpapieren eingetragen ist.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01verwendet werden.T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).Hinweise zum SonderradentfälltTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer03-1784-A35-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ U <strong>705</strong>/1Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 4PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 1998.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 23.August 2004Haasis00068170.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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