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ABE + Teilegutachten U 705 - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 44246 nach §22 StVZOAnlage 35 zum Gutachten Nr. 031784 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ U <strong>705</strong>/1Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 3Auflagen undHinweiseChrysler Voyager 71-120 195/70R15 M+S R09 T92 T97 A02 A04 A05ES 71-120 205/65R15 R09 A08 A09 A12G384 71-120 205/70R15 A14 A23 A58S01Auflagen und HinweiseA02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapierendurch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung vonder Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.A23 Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrandhinausragen.A58M+SRad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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