Seebestattungs-Reederei Albrecht - bestattergewerbe.de
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Aeternitas e.V.: Entrechtung <strong>de</strong>r Hinterbliebenen<br />
Auswahl <strong>de</strong>s Bestatters durch<br />
Pflegeheim o<strong>de</strong>r Krankenhaus<br />
Knapp 80 Prozent <strong>de</strong>r Deutschen<br />
versterben in Einrichtungen wie Heimen<br />
o<strong>de</strong>r Krankenhäusern. Immer öfter<br />
beauftragen die entsprechen<strong>de</strong>n Einrichtungen<br />
einen Bestatter ihrer Wahl<br />
mit <strong>de</strong>r Abholung <strong>de</strong>s Verstorbenen<br />
– häufig ohne Wissen <strong>de</strong>r Hinterbliebenen.<br />
Diese Praxis birgt naturgemäß<br />
Konfliktpotenzial, <strong>de</strong>nn die Hinterbliebenen<br />
fühlen sich in Ihrem Entscheidungsrecht<br />
beschnitten. Dies gilt erst<br />
recht, wenn <strong>de</strong>r Bestatter neben <strong>de</strong>r<br />
Überführung bereits weitere Schritte<br />
zur Versorgung <strong>de</strong>s Verstorbenen eingeleitet<br />
hat. Zu Unrecht meinen viele<br />
Hinterbliebene, Sie wären an <strong>de</strong>n von<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht<br />
Krematorium im<br />
Gewerbegebiet<br />
nicht zulässig<br />
Ein Krematorium mit Abschiedsraum ist in einem<br />
Gewerbegebiet nicht zulässig – dies hat das<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht mit Urteil vom 02.<br />
Februar 2012 (4 C 14.10) nun entschie<strong>de</strong>n und<br />
damit in letzter Instanz die Baugenehmigung<br />
aufgehoben.<br />
Zwar fällt nach Auffassung <strong>de</strong>s BVerwG ein<br />
Krematorium mit Abschiedsraum, das – wie im<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Fall – die Voraussetzungen einer<br />
Gemeinbedarfsanlage erfüllt, unter <strong>de</strong>n Begriff<br />
einer Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs.<br />
3 Nr. 2 BauNVO. Der Begriff sei ebenso offen<br />
angelegt wie <strong>de</strong>r Begriff „Anlagen für kirchliche,<br />
soziale und gesundheitliche Zwecke“ und<br />
umfasse auch Einrichtungen <strong>de</strong>r Bestattungskultur.<br />
Ungeachtet <strong>de</strong>r Immissionsträchtigkeit<br />
<strong>de</strong>r Verbrennungsanlagen stelle ein Krematorium<br />
mit Abschiedsraum ähnlich wie ein Friedhof<br />
einen Ort <strong>de</strong>r Ruhe, <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>s Ge<strong>de</strong>nkens<br />
an die Verstorbenen dar. Eine solche Anlage<br />
vertrage sich aber entgegen <strong>de</strong>r Auffassung<br />
<strong>de</strong>s Oberverwaltungsgerichts Münster (Urt. v.<br />
25.10.2010 – 7 A 1298/09) nicht mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
eines Gewerbegebiets, das geprägt<br />
ist von werktätiger Geschäftigkeit.<br />
<strong>de</strong>r Einrichtung beauftragten Bestatter<br />
gebun<strong>de</strong>n. Die Einrichtung kann zwar<br />
unter Umstän<strong>de</strong>n befugt sein, die Abholung<br />
<strong>de</strong>s Verstorbenen durch einen von<br />
ihr gewählten Bestatter zu veranlassen.<br />
Die Hinterbliebenen dürfen aber unabhängig<br />
davon einen an<strong>de</strong>ren Bestatter<br />
auswählen, <strong>de</strong>r alle weiteren Leistungen<br />
erbringt. Bestatter, die von Heimen<br />
o<strong>de</strong>r Krankenhäusern mit <strong>de</strong>r Abholung<br />
von Verstorbenen beauftragt wer<strong>de</strong>n,<br />
sollten die Angehörigen im eigenen<br />
Interesse auf ihr Recht zur freien<br />
Bestatterwahl hinweisen. Angehörige<br />
die sich dann aus freien Stücken gegen<br />
einen Wechsel <strong>de</strong>s Bestatters entschei-<br />
Thema<br />
<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n dann mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
auch zufrie<strong>de</strong>ne Kun<strong>de</strong>n.<br />
Die Verbraucherinitiative Aeternitas<br />
hat zu diesem Thema <strong>de</strong>n Ratgeber<br />
„Sterbefälle in Einrichtungen und die<br />
Wahl <strong>de</strong>s Bestatters“ herausgegeben,<br />
<strong>de</strong>r Angehörige, Einrichtungen und<br />
Bestatter über ihre Rechte und Pflichten<br />
informiert. Der Ratgeber kann unter<br />
www.aeternitas.<strong>de</strong> kostenlos als PDF<br />
heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Seebestattungs</strong>-<strong>Ree<strong>de</strong>rei</strong>-Hamburg GmbH<br />
Schifffahrtsagentur Gegr. 1975<br />
Kapitän Horst Hahn & Co<br />
Saselbergweg 46 • 22395 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 50 28 92 • Telefax: 040 / 59 96 11<br />
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e-mail: information@seebestattung.<strong>de</strong><br />
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