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Seebestattungs-Reederei Albrecht - bestattergewerbe.de

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Aeternitas e.V.: Entrechtung <strong>de</strong>r Hinterbliebenen<br />

Auswahl <strong>de</strong>s Bestatters durch<br />

Pflegeheim o<strong>de</strong>r Krankenhaus<br />

Knapp 80 Prozent <strong>de</strong>r Deutschen<br />

versterben in Einrichtungen wie Heimen<br />

o<strong>de</strong>r Krankenhäusern. Immer öfter<br />

beauftragen die entsprechen<strong>de</strong>n Einrichtungen<br />

einen Bestatter ihrer Wahl<br />

mit <strong>de</strong>r Abholung <strong>de</strong>s Verstorbenen<br />

– häufig ohne Wissen <strong>de</strong>r Hinterbliebenen.<br />

Diese Praxis birgt naturgemäß<br />

Konfliktpotenzial, <strong>de</strong>nn die Hinterbliebenen<br />

fühlen sich in Ihrem Entscheidungsrecht<br />

beschnitten. Dies gilt erst<br />

recht, wenn <strong>de</strong>r Bestatter neben <strong>de</strong>r<br />

Überführung bereits weitere Schritte<br />

zur Versorgung <strong>de</strong>s Verstorbenen eingeleitet<br />

hat. Zu Unrecht meinen viele<br />

Hinterbliebene, Sie wären an <strong>de</strong>n von<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht<br />

Krematorium im<br />

Gewerbegebiet<br />

nicht zulässig<br />

Ein Krematorium mit Abschiedsraum ist in einem<br />

Gewerbegebiet nicht zulässig – dies hat das<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht mit Urteil vom 02.<br />

Februar 2012 (4 C 14.10) nun entschie<strong>de</strong>n und<br />

damit in letzter Instanz die Baugenehmigung<br />

aufgehoben.<br />

Zwar fällt nach Auffassung <strong>de</strong>s BVerwG ein<br />

Krematorium mit Abschiedsraum, das – wie im<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Fall – die Voraussetzungen einer<br />

Gemeinbedarfsanlage erfüllt, unter <strong>de</strong>n Begriff<br />

einer Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs.<br />

3 Nr. 2 BauNVO. Der Begriff sei ebenso offen<br />

angelegt wie <strong>de</strong>r Begriff „Anlagen für kirchliche,<br />

soziale und gesundheitliche Zwecke“ und<br />

umfasse auch Einrichtungen <strong>de</strong>r Bestattungskultur.<br />

Ungeachtet <strong>de</strong>r Immissionsträchtigkeit<br />

<strong>de</strong>r Verbrennungsanlagen stelle ein Krematorium<br />

mit Abschiedsraum ähnlich wie ein Friedhof<br />

einen Ort <strong>de</strong>r Ruhe, <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>s Ge<strong>de</strong>nkens<br />

an die Verstorbenen dar. Eine solche Anlage<br />

vertrage sich aber entgegen <strong>de</strong>r Auffassung<br />

<strong>de</strong>s Oberverwaltungsgerichts Münster (Urt. v.<br />

25.10.2010 – 7 A 1298/09) nicht mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

eines Gewerbegebiets, das geprägt<br />

ist von werktätiger Geschäftigkeit.<br />

<strong>de</strong>r Einrichtung beauftragten Bestatter<br />

gebun<strong>de</strong>n. Die Einrichtung kann zwar<br />

unter Umstän<strong>de</strong>n befugt sein, die Abholung<br />

<strong>de</strong>s Verstorbenen durch einen von<br />

ihr gewählten Bestatter zu veranlassen.<br />

Die Hinterbliebenen dürfen aber unabhängig<br />

davon einen an<strong>de</strong>ren Bestatter<br />

auswählen, <strong>de</strong>r alle weiteren Leistungen<br />

erbringt. Bestatter, die von Heimen<br />

o<strong>de</strong>r Krankenhäusern mit <strong>de</strong>r Abholung<br />

von Verstorbenen beauftragt wer<strong>de</strong>n,<br />

sollten die Angehörigen im eigenen<br />

Interesse auf ihr Recht zur freien<br />

Bestatterwahl hinweisen. Angehörige<br />

die sich dann aus freien Stücken gegen<br />

einen Wechsel <strong>de</strong>s Bestatters entschei-<br />

Thema<br />

<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n dann mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

auch zufrie<strong>de</strong>ne Kun<strong>de</strong>n.<br />

Die Verbraucherinitiative Aeternitas<br />

hat zu diesem Thema <strong>de</strong>n Ratgeber<br />

„Sterbefälle in Einrichtungen und die<br />

Wahl <strong>de</strong>s Bestatters“ herausgegeben,<br />

<strong>de</strong>r Angehörige, Einrichtungen und<br />

Bestatter über ihre Rechte und Pflichten<br />

informiert. Der Ratgeber kann unter<br />

www.aeternitas.<strong>de</strong> kostenlos als PDF<br />

heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Seebestattungs</strong>-<strong>Ree<strong>de</strong>rei</strong>-Hamburg GmbH<br />

Schifffahrtsagentur Gegr. 1975<br />

Kapitän Horst Hahn & Co<br />

Saselbergweg 46 • 22395 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 50 28 92 • Telefax: 040 / 59 96 11<br />

www.seebestattung.<strong>de</strong><br />

e-mail: information@seebestattung.<strong>de</strong><br />

®<br />

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