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Seebestattungs-Reederei Albrecht - bestattergewerbe.de

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8 Thema<br />

Die ärztliche Leichenschau<br />

– was darf wirklich abgerechnet wer<strong>de</strong>n?<br />

Nach <strong>de</strong>n Bestattungsgesetzen aller<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r muss bei je<strong>de</strong>r Leiche<br />

vor <strong>de</strong>r Bestattung eine Leichenschau<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Leichenschau<br />

darf nur durch einen Arzt durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r anschließend<br />

einen Leichenschauschein ausstellt.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Leichenschau sind von<br />

<strong>de</strong>n Angehörigen zu tragen. Dazu stellt<br />

<strong>de</strong>r Arzt eine Privatrechnung nach <strong>de</strong>r<br />

amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />

(GOÄ).<br />

Problematisch ist, dass sich die Rechnungen<br />

<strong>de</strong>r Ärzte in <strong>de</strong>r täglichen Praxis<br />

häufig stark unterschei<strong>de</strong>n. Das<br />

wirft die Frage auf, welche Abrechnung<br />

ist richtig? Wie viel darf eine ärztliche<br />

Leichenschau kosten?<br />

Für die eigentliche Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Leichenschau ist <strong>de</strong>r Ansatz <strong>de</strong>r Nr. 100<br />

GOÄ zutreffend. Die dort angesetzte<br />

Gebühr von 14,57 € ist mit einem Fallfaktor<br />

zu multiplizieren. Im Regelfall<br />

„Leben und Tod“ in Bremen<br />

Herausfor<strong>de</strong>rungen für Bestatter im<br />

21. Jahrhun<strong>de</strong>rt<br />

Bereits zum dritten Mal fin<strong>de</strong>t die<br />

„Leben und Tod“ am 10. und 11. Mai<br />

2012 in <strong>de</strong>r Messe Bremen statt. Die<br />

spannen<strong>de</strong> Mischung für Fachkräfte aus<br />

Palliative Care, Theologie, Bestattung<br />

und Trauerbegleitung sowie das Angebot<br />

für Privatbesucher hat im vergangenen<br />

Jahr bereits über 3.000 Besucher<br />

nach Bremen geholt.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Messe fin<strong>de</strong>t am<br />

Donnerstag, 10. Mai 2012 ein Fachtag<br />

zu <strong>de</strong>n zentralen Fragen eines gelungenen<br />

Internetauftrittes für Bestatter<br />

statt, <strong>de</strong>r einen Überblick über die<br />

aktuellen Möglichkeiten und einige best<br />

practice Beispiele bietet. Die Kosten hierfür<br />

betragen 149 Euro inkl. MwSt. und<br />

kann für eine Leichenschau ein Faktor<br />

von 2,3 angesetzt wer<strong>de</strong>n. Das entspricht<br />

einer Gebühr von 33,51 €. Dieser<br />

Faktor kann in beson<strong>de</strong>rs schwerwiegen<strong>de</strong>n<br />

Fällen auf 3,5 und damit<br />

auf eine Gebühr von maximal 51,00 €<br />

erhöht wer<strong>de</strong>n. Die beson<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong><br />

müssen dann aber in <strong>de</strong>r Rechnung<br />

schriftlich dargelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zusätzlich zur Gebühr für die Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Leichenschau kann nach § 8<br />

GOÄ ein Wegegeld berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Häufig setzt <strong>de</strong>r Arzt außer<strong>de</strong>m noch<br />

eine Besuchsgebühr nach Ziffer 50 <strong>de</strong>r<br />

GOÄ an. Dies ist jedoch im Regelfall<br />

unzulässig. Die Gebühr kann nur dann<br />

angesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Patient<br />

noch lebte als <strong>de</strong>r Arzt gerufen wur<strong>de</strong><br />

und selbst dann gehört sie nicht auf<br />

die Abrechnung für die Leichenschau.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei nämlich um<br />

eine Leistung an einem Leben<strong>de</strong>n und<br />

ist als solche gegenüber <strong>de</strong>r gesetz-<br />

enthalten neben <strong>de</strong>r Teilnahme an <strong>de</strong>m<br />

Fachtag auch Catering sowie <strong>de</strong>n Besuch<br />

<strong>de</strong>r Messe.<br />

Neben <strong>de</strong>m Fachtag bietet <strong>de</strong>r Messebereich<br />

<strong>de</strong>r „Leben und Tod“ viele<br />

lichen Krankenversicherung abzurechnen.<br />

Etwas an<strong>de</strong>res kann allenfalls bei<br />

einem privat versicherten Patienten<br />

gelten.<br />

Alle an<strong>de</strong>ren Gebührenziffern und<br />

Zuschläge, insbeson<strong>de</strong>re Ziffer 75 GOÄ<br />

(schriftlicher Krankheitsbefund) dürfen<br />

ebenfalls nicht angesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ob sich die Ärzteschaft zu Recht über<br />

eine unzureichen<strong>de</strong> Bezahlung <strong>de</strong>r<br />

ärztlichen Leichenschau beklagt, kann<br />

hier offen bleiben. Die Bezahlung<br />

kann nämlich keinesfalls durch eine<br />

unrechtmäßige Abrechnung zulasten<br />

<strong>de</strong>r Angehörigen aufgebessert wer<strong>de</strong>n.<br />

Solange <strong>de</strong>r Verordnungsgeber die<br />

Gebührensätze <strong>de</strong>r GOÄ nicht anpasst,<br />

kann sich die Rechnung für eine ärztliche<br />

Leichenschau nur in <strong>de</strong>m dort<br />

vorgegebenen Rahmen bewegen. Dies<br />

be<strong>de</strong>utet, dass im Regelfall ein Betrag<br />

zwischen 18,15 € und 76,56 € abgerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

2011 konnte die „Leben und Tod“ über 3.000 Messebesucher registrieren; für 2012 erwarten die „Messemacher“<br />

eine weitere Steigerung. Foto: Messe Bremen<br />

Möglichkeiten, sich unter Kollegen auszutauschen,<br />

Professionen übergreifen<strong>de</strong><br />

Kontakte zu knüpfen und <strong>de</strong>n Kontakt zu<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zu suchen.<br />

Info: www.leben-und-tod.<strong>de</strong>

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