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aktuelles Seminarprogramm als PDF - IHK-Akademie Ostwestfalen

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FördermöglichkeitenFördermöglichkeiten■ BildungsscheckBildungsschecks sind Zuschüsse zuberuflichen Weiterbildungsausgaben fürBeschäftigte. Bezuschusst werden Ausgaben,die von Weiterbildungsanbietern derberuflichen Weiterbildung für die Teilnahmean deren Bildungsange bo ten berechnet werdensowie Prüfungsentgelte. Berufliche Weiterbildungsangebotesind Lehrveranstaltungen,die der Förde rung der Beschäftigungsfähigkeitdienen.Sie zielen darauf ab, den TeilnehmendenKenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichtenund Verhaltensweisen für die Ausübungeiner beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.Ausgeschlossen sind• Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqua -lifizierungen wie Maschinenbedienerschulungenund Trainings, die demVerkauf spezifischer Produkte dienen• Kurse, die ausschließlich zur Erlangungrechtlich vorgegebener Befähigungs- undSachkundenachweise notwendig sind,sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen• Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung,der privaten Haushaltsführung,der sportlichen, künstlerischen oderkunsthandwerklichen Betätigung oder derVermittlung entsprechender Kenntnisseund Fertigkeiten dienen• Inhouse-Schulungen (individuell für einenBetrieb angepasste Fortbildungen, dienicht öffentlich zugänglich sind)Zuwendungsvoraussetzungen1. Der Inanspruchnahme von Bildungsschecksgeht eine verpflichtendeBildungs beratung voraus, die rechtzeitigvor Anmeldung der geplanten Weiterbildungstattfinden muss.2. Die jeweiligen Weiterbildungsangeboteentsprechen der Begriffsbestimmung.3. Die Weiterbildung wird von einem zugelassenenWeiterbildungsanbieter angeboten.Bitte sprechen Sie uns auf weitereZulassungskriterien an.Zuwendungsempfänger ...sind die am Förderangebot „Bildungsscheck“beteiligten Weiterbildungsanbieter.Zielgruppe ...des Förderangebotes „Bil dungs scheck“sind Beschäftigte und Selbständige, dienoch nicht länger <strong>als</strong> 5 Jahre selbständigtätig sind.BemessungsgrundlageNachgewiesene, vom Bildungsanbieter er hobeneTeilnahme- und Prüfungsentgelte.FörderhöheMax. 50 % der nachgewiesenen TeilnahmeundPrüfungsentgelte, höchstens jedoch500 € pro Bildungsscheck.Der Bildungsscheck ist bei uns erhältlich –bitte sprechen Sie uns an!In Bielefeld:Uwe Lammersmann: 0521 554-139Annette Pieper: 0521 554-246André Reinisch: 0521 554-125Gunnar Utech: 0521 554-110Nicole von Barnekow: 0521 554-258In Minden:Stephanie Thieheuer: 0571 38538-20Kristina Riesmeier: 0571 38538-20In Paderborn:Stefanie Pohl: 05251 1559-30Änderungen vorbehalten!Nähere Informationen zum Bildungsscheckfinden Sie auch auf unserer Homepagewww.ihk-akademie.de und auf derHomepage des Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes NRWwww.bildungsscheck.nrw.de■ Bildungsprämie„Prämiengutschein“Beim Prämiengutschein handelt es sich umeine personengebundene Förderung, die50 % der Kosten einer Weiterbildung deckt,max. jedoch 500 €. Der Eigenanteil muss privatgetragen werden. Eine Doppelförderungist ausgeschlossen. Vor dem Ausstelleneines Prämiengutscheins wird geprüft, ob esandere Fördermittel oder Fördermöglichkeitengibt. Ein Prämiengutschein kann allezwei Jahre beantragt werden.Einen Prämiengutschein kann beantragen,wer mindestens 15 Std. pro Woche erwerbstätigist und ein zu versteuerndesJahreseinkommen bis 20.000 € bzw. beigemeinsam Veranlagten 40.000 € hat.■ Weiterbildungssparen„Spargutschein“Unabhängig vom Einkommen können vomWeiterbildungssparen alle erwerbstätigenPersonen profitieren, die über ein Ansparguthaben(VL = vermögenswirksame Leistungen,Arbeitnehmersparzulage) verfügen.(Entnahme aus dem VermBG: Eine Entnahmeaus dem Ansparguthaben kann auch vorAblauf der sonst geltenden Sperrfrist fürWeiterbildungszwecke verwendet werden,ohne dass damit der Anspruch auf dieArbeitnehmersparzulage verloren geht.)Von beiden Förderungen „Prämiengutschein“und „Spargutschein“ ausgenommensind Nichterwerbstätige, z. B. Schüler,Auszubildende, Studenten, Personen imRuhestand oder Personen in öffentlichgeförderten Beschäftigungsverhältnissen.Mit beiden Gutscheinen wird alles gefördert,was der individuellen beruflichen Weiterentwicklungdient. Eine Themeneinschränkunggibt es nicht.Ausgeschlossen sind• Weiterbildungen, die nicht allgemeinzugänglich sind• betriebliche oder freizeitorientierteWeiterbildungen• der Erwerb der Fahrerlaubnis und dazugehörige Weiterbildungen• Einzeltrainings (Einzelunterricht)• Schulungen, die der Gesetzgeber verlangt• Tagungen und MessenZuwendungsvoraussetzungenDie Vergabe der Prämiengutscheine ist anein persönliches Beratungsgesprächgeknüpft. Eine verbindliche Anmeldung zueiner Fortbildungsveranstaltung darf erstnach dem Beratungstermin stattfinden.Weitere Infos erhalten Sie bei unserem Beraterteam(Tel. 0521 554-300) und auf unsererHomepage www.ihk-akademie.de und unterder Homepage des Projektträgers im DeutschenZentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.www.bildungspraemie.infoIn Bielefeld:Uwe Lammersmann: 0521 554-139Gunnar Utech: 0521 554-110Nicole von Barnekow: 0521 554-258André Reinisch: 0521 554-125In Minden:Kristina Riesmeier: 0571 38538-20Stephanie Thieheuer: 0571 38538-20In Paderborn:Stefanie Pohl: 05251 1559-30Alle Angaben auf den Seiten 67 bis 69 geltenunter dem Vorbehalt kurzfristiger gesetzlicherÄnderungen und ohne Gewähr.68 69

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