Prüfungen bei der <strong>IHK</strong> <strong>Ostwestfalen</strong> zu BielefeldNach dem Berufsbildungsgesetz sind dieIndustrie- und Handelskammern diezuständi gen Stellen für die Durchführungvon Fortbildungsprüfungen.Bei der <strong>IHK</strong> <strong>Ostwestfalen</strong> zu Bielefeldwerden im zweiten Halbjahr 2013 folgendePrüfungen ab genommen:Interessenten erhalten nähere Auskunft beider <strong>IHK</strong> <strong>Ostwestfalen</strong> zu Bielefeld• Jessica PätzoldTel. 0521 554-243oder• Anja WeberTel. 0521 554-164FördermöglichkeitenKaufmännische Fortbildungsprüfungen■ Fachberater/-in fürFinanzdienstleistungen05./06.09.2013■ Fachberater/-in im VertriebTermine auf Anfrage■ Geprüfte/-r Bankfachwirt/-in10./11.10.2013■ Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in12.09.2013 (Teil A)13./16./20.09.2013 (Teil B)■ Geprüfte/-r Controller/-in29./30.10.201315.11.2013■ Geprüfte/-r Energiefachwirt/-in17.10.2013 (Teil A)Termin für Teil B auf Anfrage■ Geprüfte/-r Fachkaufmann/-frau fürAußenwirtschaftTermine auf Anfrage■ Geprüfte/-r Fachkaufmann/-fraufür Büromanagement12./13.09.2013■ Geprüfte/-r Fachkaufmann/-fraufür Einkauf und Logistik14./15.10.2013■ Geprüfte/-r Fachkaufmann/-fraufür Marketing28./29.10.2013■ Geprüfte/-r Fachkaufmann/-frauim Sozial- und Gesundheitswesen17.10.2013 (Teil A)24./25.10.2013 (Teil B)■ Geprüfte/-r Fachkaufmann/-frau fürVersicherungen und Finanzen02.10.2013 (Teil A)09.10.2013 (Teil B)■ Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in – Englisch02.09.201306.11.2013■ Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in – Spanisch08.11.2013■ Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in – Französisch07.11.2013■ Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in12./13.09.2013■ Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in17./18.10.2013■ Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (neu)17.10.2013 (1)22./21.10.2013 (2)■ Geprüfte/-r Küchenmeister/-in17.10.2013 (1)22./21.10.2013 (2)■ Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in07./08.11.201311./12./13.11.2013■ Geprüfte/-r Logistikmeister/-in07./08.11.2013 (1)21./22.11.2013 (2)■ Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau14./15.10.2013■ Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in30.09./01.10.2013 (Teil A)07./08.10.2013 (Teil B)■ Geprüfte/-r Verkehrsfachwirt/-in09./10.10.2013■ Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in17.10.2013 (1)18./19.11.2013 (2)■ Zusatzqualifikation Englisch30.10.201310.12.2013Gew.-Techn. Fortbildungsprüfungen■ Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall07./08.11.2013 (BQ)11./12.11.2013 (HQ)■ Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektro07./08.11.2013 (BQ)14./15.11.2013 (HQ)■ Geprüfte/-r Industriemeister/-inMechatronik07./08.11.2013 (BQ)18./19.11.2013 (HQ)■ Geprüfte/-r Industriemeister/-inPrintmedien07./08.11.2013 (BQ)11./12.11.2013 (HQ)■ Geprüfte/-r Industriemeister/-inPapier- und Kunststoffverarbeitung07.11.2013 (BQ)Herbst 2013 (HQ)■ Geprüfte/-r Industriemeister/-inKunststoff/Kautschuk02.10.2013 (FQ)Herbst 2013 (HQ)■ Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr(neue Verordnung)07./08.11.2013 (BQ)21./22.11.2013 (HQ)(FQ) FachrichtungsübergreifendeQualifikation(BQ) Basisqualifikation(HQ) Handlungsspezifische QualifikationÄnderungen vorbehalten■ „Meister-BAFöG“Grundlage ist das Gesetz zur Förderung derberuflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG).Dieses so genannte „Meister-BAföG“ solldiejenigen unterstützen, die nach ihrer Ausbildungweiterkommen wollen – zum/r Industriemeister/-in,Fachwirt/-in, Bilanzbuchhalter/-in, Konstrukteur/-in usw. Die Entscheidung,ob eine Förderung gewährt wird, fällt dieBezirksregierung Köln/Ausbildungsförderung.Die <strong>IHK</strong>s wirken bei der Durchführung desGesetzes mit. Gefördert werden bei Teilzeitmaßnahmen• tatsächliche Lehrgangs- und Prüfungsgebühren,maximal bis zu 10.226 €;dieser Maßnahmebeitrag besteht auseinem Zuschuss in Höhe von 30,5 %und im Übrigen aus einem zinsgünstigenDar lehen;• bis zu 50 % der Kosten für die Erstellungeiner fachpraktischen Arbeit (sog. „Meis -ter stück“), maximal 1.534 € (<strong>als</strong> Darlehen);• Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehendeje Kind bis zur Vollendung des10. Lebensjahres (<strong>als</strong> Zuschuss).Bei Vollzeitmaßnahmen kann darüber hi n ausein einkommens- und vermögens ab hängigerUnterhaltsbeitrag gewährt werden.Die Förderung in Teilzeitform ist möglich fürMaßnahmen, die mindestens 400 Unterrichtsstundeninsgesamt umfassen und innerhalbvon 48 Kalendermonaten ab schließen. Innerhalbvon acht Monaten müssen mindestens150 Unterrichts stun den <strong>als</strong> Lehrveranstaltungenstattfinden. Jeweils 45 Minuten Lehrveranstaltunggelten <strong>als</strong> eine Unterrichtsstunde.Für das Gesamtdarlehen müssen während derDauer der Fortbildung und einer sich an -schließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstensfür insgesamt sechs Jahre – weder Zinsennoch Tilgung gezahlt werden. Nach Ablauf derKarenzzeit ist das Darlehen innerhalb von zehnJahren mit monatlichen Raten von mindestens128 € zu tilgen.• Gefördert wird eine Fortbildung, auchwenn bereits eine selbst oder anderweitigfinanzierte Aufstiegsfortbildung absolviertwurde. Eine weitere Fortbildung kann darüberhinaus gefördert werden, wenn derZugang zu dieser Maßnahme erst durchden erfolgreichen Abschluss der erstenMaßnahme ermöglicht wird.• Bestehen Geförderte die Abschlussprüfungder Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, werdenihnen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte,die ab dem 01.07.2009begonnen haben, auf Antrag 25% des zudiesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenenDarlehens für die Prüfungs- undLehrgangsgebühren erlassen.Weitere Informationen:• über unsere Hotline: Tel. 0521 554-300• bei der <strong>IHK</strong> <strong>Ostwestfalen</strong> zu Bielefeld:Dietmar Mann, Tel. 0521 554-248Anja Weber, Tel. 0521 554-164• bei der Bezirksregierung Köln– Ausbildungsförderung –Theaterplatz 1452062 AachenTel. 0241 45502• im Internet: www.meister-bafoeg.info■ Begabtenförderung: Weiterbildungs stipendiumDas Weiterbildungsstipendium unterstütztleistungsstarke junge Menschen bei der weiterenberuflichen Qualifizierung. Das Stipendiumfördert fachliche und fachübergreifendeWeiterbildungen nach eigener Wahl. Hierfürgibt es bis zu 6.000 € in maximal drei Jahren– bei einem Eigenanteil von 10% je Weiterbildungsmaßnahme.Informationen zu Voraussetzungen für dieBewerbung um ein Weiterbildungsstipendiumerhalten Sie bei der <strong>IHK</strong> <strong>Ostwestfalen</strong> zu Bielefeld,Tel. 0521 554-248, Dietmar Mann, oderTel. 0521 554-242, Jennifer Maaß.■ ArbeitssuchendeFür Arbeitssuchende oder von ArbeitslosigkeitBedrohte sind unter bestimmten VoraussetzungenFördermöglichkeiten vorgesehen.Auskünfte erteilt die örtlich zuständige Agenturfür Arbeit.■ Förderung nach demSoldaten versorgungsgesetzSoldaten auf Zeit können für Fachausbildun genZuschüsse erhalten, wenn u.a. die Mittel vorBeginn der Maßnahme beim zuständigenBerufsförderungsdienst der Bundeswehrbeantragt wurden.■ Steuerliche FörderungDer Besuch von Weiterbildungsveranstaltungenkann bei der Einkommens steuer erklärungberücksichtigt werden. Dies kann zu einererheblichen Steuerersparnis führen und solltedaher bei der Entscheidung über die Teilnahmean einer Weiter bildungs maß nahme unbedingtberücksichtigt werden. Fort- und Weiterbildungskosten sind alle „Aufwendungen, die einArbeitnehmer leis tet, um seine Kenntnisse undFertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten,zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungenanzupassen“. Hierzu zählen alleAufwendungen, die durch den Besuch derVeranstaltung anfallen, z. B. auch Fachbücher,Prüfungsgebühren und die Fahrtkosten zumVeranstaltungsort.Informationen zu Prüfungsvorbereitungskursenunter www.wis.ihk.deDas Darlehen kann in Teilbeträgen von vollen500 € auch vorzeitig zurückgezahlt werden.66 67
FördermöglichkeitenFördermöglichkeiten■ BildungsscheckBildungsschecks sind Zuschüsse zuberuflichen Weiterbildungsausgaben fürBeschäftigte. Bezuschusst werden Ausgaben,die von Weiterbildungsanbietern derberuflichen Weiterbildung für die Teilnahmean deren Bildungsange bo ten berechnet werdensowie Prüfungsentgelte. Berufliche Weiterbildungsangebotesind Lehrveranstaltungen,die der Förde rung der Beschäftigungsfähigkeitdienen.Sie zielen darauf ab, den TeilnehmendenKenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichtenund Verhaltensweisen für die Ausübungeiner beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.Ausgeschlossen sind• Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqua -lifizierungen wie Maschinenbedienerschulungenund Trainings, die demVerkauf spezifischer Produkte dienen• Kurse, die ausschließlich zur Erlangungrechtlich vorgegebener Befähigungs- undSachkundenachweise notwendig sind,sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen• Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung,der privaten Haushaltsführung,der sportlichen, künstlerischen oderkunsthandwerklichen Betätigung oder derVermittlung entsprechender Kenntnisseund Fertigkeiten dienen• Inhouse-Schulungen (individuell für einenBetrieb angepasste Fortbildungen, dienicht öffentlich zugänglich sind)Zuwendungsvoraussetzungen1. Der Inanspruchnahme von Bildungsschecksgeht eine verpflichtendeBildungs beratung voraus, die rechtzeitigvor Anmeldung der geplanten Weiterbildungstattfinden muss.2. Die jeweiligen Weiterbildungsangeboteentsprechen der Begriffsbestimmung.3. Die Weiterbildung wird von einem zugelassenenWeiterbildungsanbieter angeboten.Bitte sprechen Sie uns auf weitereZulassungskriterien an.Zuwendungsempfänger ...sind die am Förderangebot „Bildungsscheck“beteiligten Weiterbildungsanbieter.Zielgruppe ...des Förderangebotes „Bil dungs scheck“sind Beschäftigte und Selbständige, dienoch nicht länger <strong>als</strong> 5 Jahre selbständigtätig sind.BemessungsgrundlageNachgewiesene, vom Bildungsanbieter er hobeneTeilnahme- und Prüfungsentgelte.FörderhöheMax. 50 % der nachgewiesenen TeilnahmeundPrüfungsentgelte, höchstens jedoch500 € pro Bildungsscheck.Der Bildungsscheck ist bei uns erhältlich –bitte sprechen Sie uns an!In Bielefeld:Uwe Lammersmann: 0521 554-139Annette Pieper: 0521 554-246André Reinisch: 0521 554-125Gunnar Utech: 0521 554-110Nicole von Barnekow: 0521 554-258In Minden:Stephanie Thieheuer: 0571 38538-20Kristina Riesmeier: 0571 38538-20In Paderborn:Stefanie Pohl: 05251 1559-30Änderungen vorbehalten!Nähere Informationen zum Bildungsscheckfinden Sie auch auf unserer Homepagewww.ihk-akademie.de und auf derHomepage des Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes NRWwww.bildungsscheck.nrw.de■ Bildungsprämie„Prämiengutschein“Beim Prämiengutschein handelt es sich umeine personengebundene Förderung, die50 % der Kosten einer Weiterbildung deckt,max. jedoch 500 €. Der Eigenanteil muss privatgetragen werden. Eine Doppelförderungist ausgeschlossen. Vor dem Ausstelleneines Prämiengutscheins wird geprüft, ob esandere Fördermittel oder Fördermöglichkeitengibt. Ein Prämiengutschein kann allezwei Jahre beantragt werden.Einen Prämiengutschein kann beantragen,wer mindestens 15 Std. pro Woche erwerbstätigist und ein zu versteuerndesJahreseinkommen bis 20.000 € bzw. beigemeinsam Veranlagten 40.000 € hat.■ Weiterbildungssparen„Spargutschein“Unabhängig vom Einkommen können vomWeiterbildungssparen alle erwerbstätigenPersonen profitieren, die über ein Ansparguthaben(VL = vermögenswirksame Leistungen,Arbeitnehmersparzulage) verfügen.(Entnahme aus dem VermBG: Eine Entnahmeaus dem Ansparguthaben kann auch vorAblauf der sonst geltenden Sperrfrist fürWeiterbildungszwecke verwendet werden,ohne dass damit der Anspruch auf dieArbeitnehmersparzulage verloren geht.)Von beiden Förderungen „Prämiengutschein“und „Spargutschein“ ausgenommensind Nichterwerbstätige, z. B. Schüler,Auszubildende, Studenten, Personen imRuhestand oder Personen in öffentlichgeförderten Beschäftigungsverhältnissen.Mit beiden Gutscheinen wird alles gefördert,was der individuellen beruflichen Weiterentwicklungdient. Eine Themeneinschränkunggibt es nicht.Ausgeschlossen sind• Weiterbildungen, die nicht allgemeinzugänglich sind• betriebliche oder freizeitorientierteWeiterbildungen• der Erwerb der Fahrerlaubnis und dazugehörige Weiterbildungen• Einzeltrainings (Einzelunterricht)• Schulungen, die der Gesetzgeber verlangt• Tagungen und MessenZuwendungsvoraussetzungenDie Vergabe der Prämiengutscheine ist anein persönliches Beratungsgesprächgeknüpft. Eine verbindliche Anmeldung zueiner Fortbildungsveranstaltung darf erstnach dem Beratungstermin stattfinden.Weitere Infos erhalten Sie bei unserem Beraterteam(Tel. 0521 554-300) und auf unsererHomepage www.ihk-akademie.de und unterder Homepage des Projektträgers im DeutschenZentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.www.bildungspraemie.infoIn Bielefeld:Uwe Lammersmann: 0521 554-139Gunnar Utech: 0521 554-110Nicole von Barnekow: 0521 554-258André Reinisch: 0521 554-125In Minden:Kristina Riesmeier: 0571 38538-20Stephanie Thieheuer: 0571 38538-20In Paderborn:Stefanie Pohl: 05251 1559-30Alle Angaben auf den Seiten 67 bis 69 geltenunter dem Vorbehalt kurzfristiger gesetzlicherÄnderungen und ohne Gewähr.68 69