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Hauserkaibling-Seilbahn-LiftgmbH.pdf - beim Landesrechnungshof ...

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LANDESRECHNUNGSHOF Hauser Kaibling <strong>Seilbahn</strong>gesellschaft<br />

„Um jenen Landesbediensteten, die mit den im<br />

angeführten Sitzungsantrag bezeichneten Aufgaben<br />

betraut sind, das bisher gewährte Entgelt<br />

nicht zu schmälern wird vorgeschlagen, die mit<br />

Beschluß der Steiermärkischen Landesregierung<br />

vom 14. 9. 1971 genehmigten Aufwandsentschädigungen<br />

zu erhöhen.<br />

Bei den in Betracht kommenden Bediensteten<br />

handelt es sich fast durchwegs um Beamte der<br />

Dienstklassen VII und VIII, bei welchen der<br />

Grenzsteuersatz um 50 % und darüber liegt.<br />

Wenn daher keine Minderung der bisherigen Entgelte<br />

eintreten soll, müßten diese auf monatlich<br />

S 2.000,-- bzw. S 3.000,-- angehoben werden.<br />

Es erscheint außerdem zweckmäßig und gerechtfertigt,<br />

die Entschädigungen für Vertreter in Unternehmungen<br />

in dem Ausmaße künftig zu erhöhen,<br />

als sich die Bezüge der Landesbediensteten erhöhen.<br />

Auch die übrigen Zulagen an Landesbedienstete<br />

erhöhen sich bei jeder Gehaltserhöhung um den<br />

gleichen Prozentsatz wie diese.“<br />

Eine Änderung bezüglich der Valorisierung erfolgte erst im Regierungssitzungs-<br />

beschluß vom 4. November 1993, wo es unter anderem heißt:<br />

„Mit Wirksamkeit 1. Jänner 1994 entfällt die<br />

bisherige Valorisierung der Aufwandsentschädigungen<br />

und werden alle Entschädigungen (einschließlich<br />

allfälliger Sitzungsgelder), die den<br />

Betreffenden von den in Betracht kommenden<br />

Gesellschaften bzw. Institutionen direkt gewährt<br />

werden, auf die Aufwandsentschädigungen angerechnet.“<br />

Seite<br />

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