Hauserkaibling-Seilbahn-LiftgmbH.pdf - beim Landesrechnungshof ...
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LANDESRECHNUNGSHOF Hauser Kaibling <strong>Seilbahn</strong>gesellschaft<br />
„Um jenen Landesbediensteten, die mit den im<br />
angeführten Sitzungsantrag bezeichneten Aufgaben<br />
betraut sind, das bisher gewährte Entgelt<br />
nicht zu schmälern wird vorgeschlagen, die mit<br />
Beschluß der Steiermärkischen Landesregierung<br />
vom 14. 9. 1971 genehmigten Aufwandsentschädigungen<br />
zu erhöhen.<br />
Bei den in Betracht kommenden Bediensteten<br />
handelt es sich fast durchwegs um Beamte der<br />
Dienstklassen VII und VIII, bei welchen der<br />
Grenzsteuersatz um 50 % und darüber liegt.<br />
Wenn daher keine Minderung der bisherigen Entgelte<br />
eintreten soll, müßten diese auf monatlich<br />
S 2.000,-- bzw. S 3.000,-- angehoben werden.<br />
Es erscheint außerdem zweckmäßig und gerechtfertigt,<br />
die Entschädigungen für Vertreter in Unternehmungen<br />
in dem Ausmaße künftig zu erhöhen,<br />
als sich die Bezüge der Landesbediensteten erhöhen.<br />
Auch die übrigen Zulagen an Landesbedienstete<br />
erhöhen sich bei jeder Gehaltserhöhung um den<br />
gleichen Prozentsatz wie diese.“<br />
Eine Änderung bezüglich der Valorisierung erfolgte erst im Regierungssitzungs-<br />
beschluß vom 4. November 1993, wo es unter anderem heißt:<br />
„Mit Wirksamkeit 1. Jänner 1994 entfällt die<br />
bisherige Valorisierung der Aufwandsentschädigungen<br />
und werden alle Entschädigungen (einschließlich<br />
allfälliger Sitzungsgelder), die den<br />
Betreffenden von den in Betracht kommenden<br />
Gesellschaften bzw. Institutionen direkt gewährt<br />
werden, auf die Aufwandsentschädigungen angerechnet.“<br />
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