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Hauserkaibling-Seilbahn-LiftgmbH.pdf - beim Landesrechnungshof ...

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LANDESRECHNUNGSHOF Hauser Kaibling <strong>Seilbahn</strong>gesellschaft<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> regt weiters an, daß diese Bezüge für Kontrollorgane<br />

von der jeweiligen Gesellschaft und nicht vom Land Steiermark bezahlt<br />

werden sollten, weil dadurch dem Prinzip der Kostenwahrheit durch bessere<br />

Zuordnung der Kosten entsprochen werden kann.<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> führt dafür als Beispiel die STEWEAG an, in der so-<br />

wohl der Aufsichtsratsvorsitzende als auch dessen beide Stellvertreter derart<br />

bezahlt werden.<br />

Der Aufsichtsrat tritt mindestens einmal im Halbjahr zusammen und wer-<br />

den die Sitzungen des Aufsichtsrates und des Beirates seit 1992 wegen teilwei-<br />

ser Personenidentität gleichzeitig abgeführt.<br />

Dieser Praxis steht der <strong>Landesrechnungshof</strong> positiv gegenüber und schlägt wei-<br />

tergehend vor, die beiden Gremien zusammenzulegen bzw. eines überhaupt<br />

aufzulösen.<br />

Seite<br />

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