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Februar 2012 - Sulzfeld

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Öffentliche Bekanntmachung<br />

Freiwilliger Wehrdienst<br />

Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung<br />

Zum 01.07.2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs-<br />

oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen<br />

Wehrdienst übergeleitet worden.<br />

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind,<br />

können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig<br />

Wehrdienst zu leisten.<br />

Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den<br />

freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde im<br />

März <strong>2012</strong> folgende Daten von betroffenen Personen an das Bundesamt<br />

für Wehrverwaltung:<br />

Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift<br />

Betroffen ist folgende Personengruppe:<br />

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind<br />

und im nächsten Kalenderjahr (2013) volljährig werden.<br />

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.<br />

Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht<br />

nicht begründet zu werden.<br />

Er kann bei der Meldebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen<br />

i. Gr., Josef-Sperl-Straße 3, 97631 Bad Königshofen i. Gr.)<br />

eingelegt werden.<br />

Hierzu können Vordrucke verwendet werden, die in der Meldebehörde<br />

ausliegen.<br />

Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 15.03.<strong>2012</strong><br />

widersprochen wird, werden die genannten Daten weitergegeben.

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