Februar 2012 - Sulzfeld
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Öffentliche Bekanntmachung<br />
Freiwilliger Wehrdienst<br />
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung<br />
Zum 01.07.2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs-<br />
oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen<br />
Wehrdienst übergeleitet worden.<br />
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind,<br />
können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig<br />
Wehrdienst zu leisten.<br />
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den<br />
freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde im<br />
März <strong>2012</strong> folgende Daten von betroffenen Personen an das Bundesamt<br />
für Wehrverwaltung:<br />
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift<br />
Betroffen ist folgende Personengruppe:<br />
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind<br />
und im nächsten Kalenderjahr (2013) volljährig werden.<br />
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.<br />
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht<br />
nicht begründet zu werden.<br />
Er kann bei der Meldebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen<br />
i. Gr., Josef-Sperl-Straße 3, 97631 Bad Königshofen i. Gr.)<br />
eingelegt werden.<br />
Hierzu können Vordrucke verwendet werden, die in der Meldebehörde<br />
ausliegen.<br />
Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 15.03.<strong>2012</strong><br />
widersprochen wird, werden die genannten Daten weitergegeben.