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Verhandlungsschrift - Tarsdorf

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1069Vereinbarungzwischen der Bäuerlichen Hackschnitzel- und Heizgenossenschaft <strong>Tarsdorf</strong> reg.Gen.m.b.H – in der Folge Heizgenossenschaft - und der Gemeinde <strong>Tarsdorf</strong> – in der FolgeGemeinde - betreffend Verkauf des Ölkessels in der Volksschule <strong>Tarsdorf</strong> sowie Vermietungder Räumlichkeiten für den Betrieb des Ölkessels.1. KaufvereinbarungDie Gemeinde <strong>Tarsdorf</strong> verkauft und die Heizgenossenschaft kauft den im Heizraum derVolksschule <strong>Tarsdorf</strong> installierten Heizölkessel der Marke VIESSMANN Paromat-Triplex NW170 kW, Baujahr 1999, samt Ölbrenner, so wie dieser am Tag der Unterzeichnung dieserVereinbarung liegt und steht mit allen Vor- und Nachteilen.Vereinbarter Kaufpreis: € 2.142,-- (keine Mehrwertsteuer)Der Kaufpreis wird in der Form zu entrichtet, als dieser bei der Vorschreibung der Anschlussgebührdes neu errichteten Gemeindeamtes mit Musikproberaum in Abzug gebrachtwird.Die Gemeinde übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Zustand und Funktion desHeizkessels.2. Vermietung HeizraumZum Zweck der Instandhaltung und des Betriebes des vertragsgegenständlichen Heizölkesselsvermietet die Gemeinde den Heizraum im Kellergeschoß sowie den Tankraum einschließlichdes dort befindlichen Heizöltanks . Die Heizgenossenschaft ist berechtigt, imvertragsgegenständlichen Heizraum die Heizkesselanlage zu betreiben, instand zu haltenund alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Tätigkeiten vorzunehmen. Für den Fall,dass der Heizgenossenschaft die Nutzung des Heizöltanks aus welchen Gründen auch immernicht mehr möglich ist, können von der Heizgenossenschaft auf ihre Kosten Öltankbehältermit einem Gesamtvolumen von max. 2.000 Liter vorbehaltlich allenfalls erforderlicherbehördlicher Genehmigungen aufgestellt werden.3. Beginn und DauerDas Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2008 und endet mit der technischen Lebensdauerdes vertragsgegenständlichen Heizölkessels, jedoch spätestens am 31. März 2023.4. MietzinsAls Entgelt wird ein jährlicher Mietzins von € 1,00 vereinbart, zahlbar am 1. Juli auf ein vonder Gemeinde bekannt zu gebendes Bankkonto.5. Vorzeitige AuflösungFür den Fall, dass die Gemeinde den Heizraum zu öffentlichen Zwecken - insbesondere fürschulische Zwecke – benötigt, ist die Gemeinde berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltungeiner 6-monatigen Kündigungsfrist aufzulösen. In diesem Fall hat die Gemeinde derHeizgenossenschaft den Heizölkessel zum Restwert abzulösen. Der Restwert errechnet sichaus dem unter Punkt 1. angeführten Kaufpreis und einer angenommenen max. restlichenLebensdauer im Ausmaß des Mietzeitraumes unter Punkt 3. (18 Jahre). Das entspricht einerjährlichen AfA von gerundet € 100,--.6. GemeinderatsbeschlussDer Gemeinderat der Gemeinde <strong>Tarsdorf</strong> hat diesem Vertrag in seiner Sitzung am………………………..zugestimmt.

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