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Vertrag für GGAtvmobile - bei GGA Maur

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-- <strong>bei</strong> Störungen bzw. Unterbrechung der Signalanlieferungan die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>, insbesondere <strong>bei</strong>Unterbrüchen auf übergeordneten Netzen.-- <strong>bei</strong> unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit vonPersonen und Anlagen.2.3.4 Bei Störungen der Zugangsgeräte ist die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>zu benachrichtigen. Sie ist für den Ersatz bzw. dieReparatur besorgt. Der Kunde muss das schadhafteZugangsgerät der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> übergeben. Ein Anspruchauf Rückvergütung von Dienstleistungspreisenwegen Ausfalls eines Zugangsgerätes bestehtnicht.2.3.5 Für Zugangsgeräte, die nicht von der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zurVerfügung gestellt wurden, wird keine Servicequalitätgarantiert.2.3.6 Der Kunde hat den Mitar<strong>bei</strong>tenden der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>oder den von der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> autorisierten Personenjederzeit Zutritt zum Netzzugang sowie zu den Zugangsgerätenzu gewähren.3 Dienstleistungen3.1 Internet3.1.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass seine angeschlossenenComputer, Netzwerke und sonstigen Geräteund die sich auf diesen Computern, Netzwerken undGeräten befindlichen Daten über seinen Internet-Zugang erreicht, eingesehen, manipuliert und verändertwerden können. Der Schutz der Geräte und Datendes Kunden sowie die Einhaltung geltender Vorschriftenbezüglich des Datenschutzes sind Sachedes Kunden. Der Kunde muss seinen Zugang zu denInternet-Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> gegenmissbräuchliche Verwendung durch Dritte schützen.3.1.2 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> legt die IP-Adressen und IP-Adressbereiche für den Kunden fest, und die <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> hat das Recht, diese jederzeit zu ändern (dynamischeIP-Adressen).3.1.3 Bestellt der Kunde statische IP-Adressen, werdendiese nur im Ausnahmefall geändert, und eine solcheÄnderung wird mindestens 15 Ar<strong>bei</strong>tstage im Vorausangekündigt. Bei einer <strong>Vertrag</strong>sauflösung fallen dieIP-Adressen automatisch an die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zurück.3.1.4 Internet-Dienstleistungen sind grundsätzlich BestEffort-Übertragungsraten, für welche die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>keine Garantie abgibt. Vorbehalten bleiben separateDienstleistungsverträge.3.1.5 Das Internet bietet eine praktisch unbeschränkteFülle an Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Downloads),die das lokale, nationale oder internationale Netzstark beeinflussen können. Der Kunde verpflichtetetsich deshalb zum „Fair Use“, d.h. auf die übermässigeNutzung des Internets zu verzichten. Bei Verstössengegen diese Regel behält sich die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> allenotwendigen Massnahmen vor.3.1.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dritte Anbieterden Zugang zu ihren Internet-Angeboten selber regeln.Der Kunde verpflichtet sich aber auch gegenüberder <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>, die Angebote anderer Anbieternur bestimmungsgemäss zu gebrauchen.3.1.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Dienstleistungenauch Inhalte übertragen werden können,die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind.Der Kunde ist verpflichtet, zu verhindern, dass imHaushalt bzw. der Unternehmung solche Inhalte undInformationen durch Kinder und Jugendliche genutztwerden.3.1.8 Der Kunde darf das Internet weder zur Begehungnoch zur Unterstützung strafbarer Handlungen nutzen.Er wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichenMassnahmen treffen, um zu vermeiden,dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörigeoder andere Benutzer erfolgt.3.1.9 Der Versuch oder die Durchführung von nicht autorisiertemEindringen in fremde Computeranlagen oderDatenbestände gilt als Missbrauch und kann rechtlichgeahndet werden.3.1.10 Kann der Kunde wegen einer Lücke in der Datensicherheitunabsichtlich Zugang zu fremden Computeranlagenoder nicht für ihn bestimmten Daten erlangen,so muss er dies protokollieren und der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> unverzüglich melden.3.2 Telefonie3.2.1 Die Telefonie-Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> beziehensich nur und ausschliesslich auf die angemeldeteWohnung bzw. Liegenschaft und dürfen nicht aufweitere Wohnungen oder Liegenschaften übertragenwerden. Die Nutzung der Telefonie-Dienstleistungender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> für Dauerverbindungen, für Videotelefonie,für Call Center Dienstleistungen, für permanenteÜberwachungsdienste etc. ist nicht erlaubt.3.2.2 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> muss zur Sicherstellung der Notrufdienstedie Standortidentifikation (sog. Heimadresse)bekanntgeben. Unter nomadischer Nutzung des Anschlusseswird der Gebrauch des Telefons von einemanderen als dem in der Anmeldung genanntenStandort bezeichnet. In einer solchen Situation kannim Falle eines Notrufes von den Notrufdiensten nichtmehr erkannt werden, woher der Notruf erfolgte.3.2.3 Sollte der Kunde das Telefon dennoch an einemanderen Standort als an der Heimadresse betreiben,so wird dem Kunden dringend geraten, im Falle einesNotrufes ab einem anderen Standort ein geeigneteresKommunikationsmittel zu verwenden.3.2.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, alle abgehendenVerbindungen zu kostenpflichtigen Mehrwertdiensten(090x-Nummern), insbesondere auch zu kostenpflichtigenMehrwertdiensten mit erotischen oderpornografischen Inhalten (0906-Nummern), unentgeltlichzu sperren. Eine solche Sperrung wie auchdie Deaktivierung kann jederzeit <strong>bei</strong> der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>beantragt werden.3.2.5 Bei Unterbrüchen der Stromversorgung ist die Nutzungder Telefonie-Dienstleistungen nicht möglich.Deshalb wird vom Einsatz der Telefonie-Dienstleistungen für sicherheitskritische Anwendungenabgeraten. Insbesondere TeleAlarm ® und automatisierteMobilisierungsaufgebote (SMT) werdenvom Telefonie-Service der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht unterstützt.Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> schliesst jegliche Verantwortungoder Haftung infolge von Störungen und Ausfällenaus.3.3 Radio und Fernsehen3.3.1 Eine Anpassung der Radio- und Fernsehprogrammpalettekann aus verschiedenen Gründen (Einstellungdes Betriebes durch den Inhaltsanbieter, Änderungenbezüglich Urheberrechte, Änderungen derTechnik etc.) notwendig werden. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> istbestrebt, die entfallenden Programme mit ähnlichenAngeboten zu ersetzen. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> hat in diesenFällen das Recht, ein bestehendes, vom Kunden bestelltesProgramm durch ein anderes Programm zuersetzen. Sie informiert den Kunden sofort über dieerfolgte Änderung. Ist der Kunde mit diesem Wechselnicht einverstanden, hat er dies innerhalb von einemMonat zu melden, andernfalls gilt der Wechseldes Programms als stillschweigend genehmigt.3.3.2 Die Verwendung in öffentlichen Räumen sowie einekommerzielle Nutzung oder die Weiterverrechnungdes angebotenen Radio- und Fernsehangebotes istnur mit schriftlichem Einverständnis der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>gestattet.Januar 2011 2/4

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