3.3.3 Aufgrund fehlender Übertragungsrechte des Programmanbietersfür das Sendegebiet der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>ist es möglich, dass einzelne Sendungen der Programmanbietervon der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht übertragenwerden können.4 Preise und Zahlungsbedingungen4.1 Einmalige Kosten sind <strong>bei</strong> <strong>Vertrag</strong>sabschluss respektivezum Zeitpunkt der Mutation fällig. Mit der Bezahlungder Rechnung erklärt sich der Kunde mit derMutation einverstanden. Nebenkosten gehen zu Lastendes Kunden.4.2 Die Rechnungstellung für den Nutzungsvertrag erfolgtjährlich, diejenige für Dienstleistungen zweimonatlich.Vorbehalten bleiben abweichende Regelungenin den Dienstleistungsverträgen.4.3 Der Kunde hat die Rechnungen für die erbrachtenDienstleistungen bis zu dem in der Rechnung genanntenFälligkeitsdatum oder innert der angegebenenZahlungsfrist zu zahlen. Bei fehlender Angabeeiner Fälligkeit gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagenab Datum der Rechnung. Sofern bis zum Fälligkeitsterminkeine schriftlichen und begründeten Einwändeerhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt.Wird nur gegen einen Teilbetrag der Rechnung Einwanderhoben, ist der unbeanstandete Teil derRechnung dennoch geschuldet.4.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kundeautomatisch im Verzug, und die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> ist berechtigt,für den ausstehenden Betrag einen Verzugszinsvon 5% sowie Mahngebühren zu verlangen.4.5 Wiederkehrende Kosten (z.B. für Urheberrechte oderKonzessionsabgaben), welche die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zu bezahlenhat, werden dem Kunden ohne Zuschlag weiterverrechnet.4.6 Der Kunde hat die Rechnungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> auchzu bezahlen, wenn er Ansprüche, namentlich Schadenersatz,gegen die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> geltend macht. DieEinrede der Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.4.7 Hat die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässenEinhaltung der Zahlungsbedingungen,insbesondere Zweifel an der allgemeinen Zahlungsfähigkeitdes Kunden, kann sie Vorauszahlung odereine andere Sicherheitsleistung verlangen.4.8 Will der Kunde das <strong>Vertrag</strong>sverhältnis beenden, undmeldet er sich <strong>bei</strong> der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht korrekt ab, sobleibt er für die Bezahlung gemäss der Preislisteverpflichtet, auch wenn er selbst nachweislich keineDienstleistungen mehr bezogen hat.5 Sperrung der Dienstleistungen5.1 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> ist berechtigt, <strong>bei</strong> <strong>Vertrag</strong>sverletzungendurch den Kunden die Dienstleistungen ohnevorherige Ankündigung zu sperren, bis der vertragsundrechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. DieSperrung kann durch Trennung des Anschlusses,Plombierung der Anschlussdosen oder durch Einstellungder Dienstleistungen erfolgen.5.2 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> sperrt die Dienste, wenn:-- der Kunde die Pflichten aus dem Nutzungsvertrag,namentlich der vorliegenden AGB, verletzt-- der Kunde die Abonnementsgebühren und/oderNutzungs- und Dienstleistungspreise der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> nicht fristgerecht bezahlt-- der Kunde die Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>missbräuchlich benützt, benützt hat oder die Gefahrbesteht, dass er die Dienstleistungen missbräuchlichbenützen wird.Für die Wiederaufschaltung in den oben genanntenFällen ist eine Bear<strong>bei</strong>tungsgebühr zu entrichten.5.3 Der Kunde schuldet der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> auch <strong>bei</strong> erfolgterSperrung die vollen Gebühren, Mietzinsen und Entgelte.6 Haftung6.1 Eine Haftung der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> im Zusammenhang mitder Gegenstandslosigkeit einer Anmeldung ist in jedemFall ausgeschlossen.6.2 Für unsachgemässe Installation von Zugangsgerätenübernimmt die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> keine Haftung.6.3 Bei Funktionsstörungen und Unterbrüchen kannweder ein Schadenersatz noch eine Minderung derDienstleistungspreise geltend gemacht werden. Die<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> haftet insbesondere nicht für die Folgenvon Störungen und Unterbrüchen ihrer Dienstleistungen.Ausdrücklich ist die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht haftbarfür zusätzliche Aufwendungen, erlittenen Verlust o-der entgangenen Gewinn <strong>bei</strong>m Kunden.6.4 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> haftet ausschliesslich für nachgewieseneSchäden, die dem Kunden durch absichtlicheoder grobfahrlässige <strong>Vertrag</strong>sverletzung durch die<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> entstehen. Jede weitere Haftung der<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcherArt ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.6.5 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> kann nur den technischen Zugang zuden Angeboten dritter Anbieter vermitteln. Für denInhalt, die Richtigkeit und die Verfügbarkeit dieserAngebote kann die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> keine Haftung übernehmen.6.6 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> haftet nicht für das Verhalten vonKunden, für andere Anbieter, deren Kunden und anderenInternet-Benutzern.6.7 Kann die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> aufgrund höherer Gewalt, wiez.B. Naturereignisse von besonderer Intensität,Krieg, Aufruhr, Ar<strong>bei</strong>tskonflikte, Unfällen, Leistungsstörungen<strong>bei</strong> Drittlieferanten, unvorhergesehenebehördliche Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungennicht nachkommen, wird die <strong>Vertrag</strong>serfüllungsolange aufgeschoben, als das Ereignis derhöheren Gewalt andauert. Eine Haftung der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> ist in diesen Fällen ausgeschlossen.6.8 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> schliesst jede Haftung aus für Schäden,die aus der Benützung der Dienstleistungen o-der anderer Produkte und Dienstleistungen der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> entstehen.6.9 Der Kunde haftet für alle Schäden, die der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> oder Dritten durch die Beschädigung der Zugangsgeräteoder durch widerrechtliche Benützungder Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> entstehen.6.10 Die Versicherung der Zugangsgeräte ist Sache desKunden, der für Verlust oder Beschädigung (Diebstahl,Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Kommtein oder kommen alle Zugangsgeräte durch Diebstahlabhanden, so hat der Kunde die Pflicht, denDiebstahl unverzüglich der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zu meldensowie einen entsprechenden Polizeirapport <strong>bei</strong>zubringen.6.11 Im Falle der Kündigung des Teilnahmevertragesdurch den Grundeigentümer als Vermieter wird allfälligenMietern in der angeschlossenen Liegenschaftder Zugang zum Kommunikationsnetz der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> unterbunden. Der Grundeigentümer haftet fürdie daraus entstehenden Forderungen auf Grunddes Wegfalles der verschiedenen Dienstleistungender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zugunsten der Mieter. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>behält sich das Recht vor, Regress auf den Grundeigentümerzu nehmen.Januar 2011 3/4
10 <strong>Vertrag</strong>sdauer7 Teilnichtigkeit7.1 Sollte sich ergeben, dass eine <strong>Vertrag</strong>sbestimmungwegen Unvereinbarkeit mit einer zwingendenRechtsvorschrift ungültig ist, so wird dadurch derRest der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Dieentfallene Bestimmung soll durch eine andere Bestimmungersetzt gelten, die den ursprünglich angestrebtenZweck in gesetzeskonformer Weise möglichstumfassend verwirklicht.8 Vertraulichkeit8.1 Die <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichten sich, sämtliche imZusammenhang mit diesem <strong>Vertrag</strong> ausgetauschtenInformationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflichtüberdauert die Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es.8.2 Auf Anordnung einer Behörde <strong>bei</strong> begründetemVerdacht auf eine strafrechtliche Handlung im Zusammenhangmit der Nutzung der Dienstleistungender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> ist die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> berechtigt, der Behördevollumfänglich Auskunft zu geben.9 <strong>Vertrag</strong>sänderungen9.1 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> hat jederzeit das Recht, die Preise,ihre Dienstleistungen, Geschäftsbedingungen undjedes andere <strong>Vertrag</strong>sdokument zu ändern. Übermateriell wesentliche Änderungen der AGB wird derKunde in geeigneter Form informiert.9.2 Im Falle von Änderungen eines <strong>Vertrag</strong>sbestandteileszum Nachteil des Kunden ist der Kunde berechtigt,den Teilnahmevertrag ausserordentlich auf dasDatum des Wirksamwerdens der neuen <strong>Vertrag</strong>sbedingungenschriftlich zu kündigen. Ohne Kündigunggelten die neuen Bedingungen ohne weiteres als akzeptiert.Nicht zum Nachteil des Kunden gilt eine<strong>Vertrag</strong>sänderung, die aufgrund neuer gesetzlicherBestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicherAnordnungen durch die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> vorgenommenwerden muss. Diese tritt sofort in Kraft.10.1 Der <strong>Vertrag</strong> tritt in Kraft, sobald die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> dieAnmeldung des Kunden akzeptiert hat, in jedem Fallaber mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungendurch den Kunden.10.2 Die Mindestvertragsdauer beträgt vorbehältlichanders lautender Vereinbarung 6 Monate. Nach Ablaufder Mindestvertragsdauer ist eine schriftlicheKündigung jeweils per Ende des Folgemonats möglich.10.3 Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestvertragsdauer,so muss er das bis zum Ende der Mindestlaufzeitgeschuldete Entgelt bezahlen, selbst wenn erdie Dienstleistungen nicht mehr nutzt.10.4 Bei missbräuchlicher Benützung der Dienstleistungenoder Missachtung der vertraglichen Bestimmungendurch den Kunden kann die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> denTeilnahmevertrag fristlos kündigen und dem Kundenallfällige Aufwendungen belasten.10.5 Nach Ablauf des <strong>Vertrag</strong>es ist der Kunde verantwortlich,dass die Zugangsgeräte in ordnungsgemässemZustand der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> innerhalb von 14 Tagen zurückgebrachtwerden. Ist dies nicht der Fall, hat die<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> das Recht, die Kosten der Zugangsgeräteund Umtriebe in Rechnung zu stellen.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand11.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kundenund der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> unterstehen schweizerischemRecht.11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrenist der Sitz der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> in <strong>Maur</strong>. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> istaber berechtigt, ihre Ansprüche auch am Wohnsitzoder Geschäftssitz des Kunden geltend zu machen.Januar 2011 4/4