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Vertrag für GGAtvmobile - bei GGA Maur

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10 <strong>Vertrag</strong>sdauer7 Teilnichtigkeit7.1 Sollte sich ergeben, dass eine <strong>Vertrag</strong>sbestimmungwegen Unvereinbarkeit mit einer zwingendenRechtsvorschrift ungültig ist, so wird dadurch derRest der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Dieentfallene Bestimmung soll durch eine andere Bestimmungersetzt gelten, die den ursprünglich angestrebtenZweck in gesetzeskonformer Weise möglichstumfassend verwirklicht.8 Vertraulichkeit8.1 Die <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichten sich, sämtliche imZusammenhang mit diesem <strong>Vertrag</strong> ausgetauschtenInformationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflichtüberdauert die Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es.8.2 Auf Anordnung einer Behörde <strong>bei</strong> begründetemVerdacht auf eine strafrechtliche Handlung im Zusammenhangmit der Nutzung der Dienstleistungender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> ist die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> berechtigt, der Behördevollumfänglich Auskunft zu geben.9 <strong>Vertrag</strong>sänderungen9.1 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> hat jederzeit das Recht, die Preise,ihre Dienstleistungen, Geschäftsbedingungen undjedes andere <strong>Vertrag</strong>sdokument zu ändern. Übermateriell wesentliche Änderungen der AGB wird derKunde in geeigneter Form informiert.9.2 Im Falle von Änderungen eines <strong>Vertrag</strong>sbestandteileszum Nachteil des Kunden ist der Kunde berechtigt,den Teilnahmevertrag ausserordentlich auf dasDatum des Wirksamwerdens der neuen <strong>Vertrag</strong>sbedingungenschriftlich zu kündigen. Ohne Kündigunggelten die neuen Bedingungen ohne weiteres als akzeptiert.Nicht zum Nachteil des Kunden gilt eine<strong>Vertrag</strong>sänderung, die aufgrund neuer gesetzlicherBestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicherAnordnungen durch die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> vorgenommenwerden muss. Diese tritt sofort in Kraft.10.1 Der <strong>Vertrag</strong> tritt in Kraft, sobald die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> dieAnmeldung des Kunden akzeptiert hat, in jedem Fallaber mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungendurch den Kunden.10.2 Die Mindestvertragsdauer beträgt vorbehältlichanders lautender Vereinbarung 6 Monate. Nach Ablaufder Mindestvertragsdauer ist eine schriftlicheKündigung jeweils per Ende des Folgemonats möglich.10.3 Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestvertragsdauer,so muss er das bis zum Ende der Mindestlaufzeitgeschuldete Entgelt bezahlen, selbst wenn erdie Dienstleistungen nicht mehr nutzt.10.4 Bei missbräuchlicher Benützung der Dienstleistungenoder Missachtung der vertraglichen Bestimmungendurch den Kunden kann die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> denTeilnahmevertrag fristlos kündigen und dem Kundenallfällige Aufwendungen belasten.10.5 Nach Ablauf des <strong>Vertrag</strong>es ist der Kunde verantwortlich,dass die Zugangsgeräte in ordnungsgemässemZustand der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> innerhalb von 14 Tagen zurückgebrachtwerden. Ist dies nicht der Fall, hat die<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> das Recht, die Kosten der Zugangsgeräteund Umtriebe in Rechnung zu stellen.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand11.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kundenund der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> unterstehen schweizerischemRecht.11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrenist der Sitz der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> in <strong>Maur</strong>. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> istaber berechtigt, ihre Ansprüche auch am Wohnsitzoder Geschäftssitz des Kunden geltend zu machen.Januar 2011 4/4

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