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Deutscher Alpenverein Sektion Kampenwand e.V. München

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Der Organisator der Gemeinschaftstour kümmert sich in der Regel um die Rahmenbedingungen,<br />

wie Anmeldung, Organisation der Anfahrt, Übernachtungen usw. Er überprüft<br />

die Tauglichkeit der Teilnehmer und kann ggf. unbekannte oder nicht geeignete Teilnehmer<br />

zurückweisen.<br />

Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher<br />

Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Organisatoren bzw. Tourenbegleiter, andere <strong>Sektion</strong>smitglieder<br />

oder die <strong>Sektion</strong> <strong>Kampenwand</strong>, die über den Versicherungsschutz hinausgehen,<br />

der im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV, sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit besteht.<br />

Die Anmeldung zu den Touren erfolgt persönlich an den Gruppenabenden oder frühzeitig<br />

beim Organisator/Begleiter. Zusätzlich können Touren außerhalb des Programms vereinbart<br />

werden. Ansprechpartner werden an den Gruppenabenden bekannt gegeben.<br />

Auf eine funktionstüchtige und vollständige Ausrüstung ist zu achten. Für die Teilnahme an<br />

Skitouren gilt insbesondere Verschüttetensuchgerät und Schaufel.<br />

September 007<br />

Gez. Götz Mohr gez. Hermann Eiting<br />

Leiter der Ortsgruppe Schriftführer<br />

Achtung: An alle Alleinerziehenden Frauen und Männer<br />

Ab 008 starten wir, die <strong>Sektion</strong> <strong>Kampenwand</strong>,<br />

ein Pilotprojekt.<br />

Alle Alleinerziehenden zahlen statt 46,– Euro<br />

(A- Beitrag) nur noch den B- Beitrag von<br />

5,– Euro.<br />

Zusätzlich sind Kinder bis zum 18 Lebensjahr<br />

beitragsfrei.<br />

Stellungnahme des Verbandsrates:<br />

Der Verbandsrat empfiehlt die Ablehnung<br />

des Antrages der <strong>Sektion</strong> <strong>Kampenwand</strong>.<br />

Die Hauptversammlung 005 hat nach<br />

ausführlicher Diskussion und intensiver<br />

Einbeziehung aller <strong>Sektion</strong>en eine neue<br />

Beitragsstruktur beschlossen. Diese<br />

neue Beitragsstruktur tritt zum 1. Januar<br />

008 in Kraft.<br />

Diese neue Beitragsstruktur stellt Alleinerziehende<br />

gegenüber der bisherigen<br />

Struktur durchaus besser. Der Beschluss<br />

der HV 005 besagt u.a., dass bei Entrichtung<br />

eines Vollbeitrags alle eigenen<br />

Kinder bis 18 Jahre beitragsfrei sind,<br />

sofern alle Familienmitglieder die gleiche<br />

Anschrift aufweisen. Außerdem ist<br />

es auch zukünftig möglich, dass soziale<br />

17<br />

Auch sie bekommen, wie gehabt, ihren AV-<br />

Ausweis.<br />

Diese Vergünstigung bekommen natürlich<br />

nur jene, die sich beim Vorstand schriftlich<br />

anmelden. Kinder nicht vergessen!<br />

Besonderheiten auf <strong>Sektion</strong>sebene geregelt<br />

werden können.<br />

Der diesbezügliche Beschluss lautet wie<br />

folgt: „Soziale Besonderheiten (Sozial<br />

B) können auf <strong>Sektion</strong>sebene geregelt<br />

werden. Unabhängig von den in den<br />

<strong>Sektion</strong>en hierfür vorgesehenen Mitgliedsbeiträgen<br />

ist an den Hauptverein<br />

der jeweils für die Altersgruppe gültige<br />

Verbandsbeitrag zu zahlen.<br />

Unabhängig von diesen sachlichen<br />

Argumenten hält der Verbandsrat eine<br />

erneute Änderung noch vor dem Inkrafttreten<br />

der 005 beschlossenen<br />

Beitragsstruktur am 1. Januar 008 für<br />

nicht sinnvoll.

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