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Die kombinierte Auslagerung auf einen Pensionsfonds und ... - INOVIS

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Musterfall2. LösungZunächst ist klarzustellen, dass die Versorgungsverpflichtung problemlosauch <strong>auf</strong> mehrere externe Versorgungsträger übertragen werdenkann. Doch die Berater müssen einigen anderen Fragen <strong>auf</strong> den Gr<strong>und</strong>gehen:2.1 Kann der <strong>Pensionsfonds</strong> mit der Unterstützungskasse kombiniert werden?<strong>Pensionsfonds</strong> <strong>und</strong> Unterstützungskasse bilden geradezu ein idealesPaar, um bestehende Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer aus derBilanz der GmbH auszulagern. Wie in GStB 06, 315 ff. bereits ausführlicherläutert wurde, ist eine lohnsteuerfreie Übertragung <strong>auf</strong> <strong>einen</strong> <strong>Pensionsfonds</strong>nur insoweit durch die Spezial-Regelung des § 4e Abs. 3 EStGgedeckt, als bereits erdiente Anwartschaften (sog. Past Service) übertragenwerden. Der für die Übertragung der noch zu erdienenden Anwartschaften(sog. Future Service) <strong>auf</strong> <strong>einen</strong> <strong>Pensionsfonds</strong> zur Verfügung stehendeDotierungsrahmen des § 3 Nr. 63 EStG von r<strong>und</strong> 2.500 EUR jährlich wirdin der Regel bei weitem nicht ausreichen, um bestehende Pensionszusagenan GmbH-Geschäftsführer auch insoweit <strong>auf</strong> <strong>einen</strong> <strong>Pensionsfonds</strong>zu übertragen. Somit muss für den Future Service <strong>auf</strong> die hierfür bessergeeignete rückgedeckte Unterstützungskasse zurückgegriffen werden.<strong>Die</strong> Verknüpfung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen führt zueinem Kombi-Modell, das mittlerweile auch in der Literatur eindeutigbevorzugt wird, wenn die bilanzbereinigende <strong>Auslagerung</strong> <strong>auf</strong> externeVersorgungsträger beschrieben wird. <strong>Die</strong> Komponenten des Kombi-Modellslauten wie folgt:<strong>Pensionsfonds</strong> nurfür bereits erdienteAnwartschaftengeeignetKombi-Modell alsideales Mittel zurBilanzbereinigungPast Service:Übertragung <strong>auf</strong> <strong>einen</strong> <strong>Pensionsfonds</strong>Future Service:Übertragung <strong>auf</strong> eine rückgedeckteU-Kassemittels Einmalprämiemittels l<strong>auf</strong>ender Zuwendungen2.2 Welche Folgen ergeben sich im Betriebsvermögen der GmbH?<strong>Die</strong> Kombination der <strong>Auslagerung</strong> der bereits von BB erdienten Anwartschaften<strong>auf</strong> <strong>einen</strong> <strong>Pensionsfonds</strong> mit der <strong>Auslagerung</strong> des Future Services<strong>auf</strong> eine Unterstützungskasse führt dazu, dass die B. Consulting GmbHin der Steuerbilanz die bisher gebildete Pensionsrückstellung insgesamtgewinnerhöhend <strong>auf</strong>lösen muss. <strong>Die</strong> an den <strong>Pensionsfonds</strong> geleisteteEinmalprämie kann im Wirtschaftsjahr der Übertragung der insoweit<strong>auf</strong>zulösenden Pensionsrückstellung als betrieblicher Aufwand gegenübergestelltwerden. Der darüber hinausgehende Teil der Einmalprämieist gleichmäßig <strong>auf</strong> die folgenden 10 Wirtschaftsjahre zu verteilen.EinmalprämieneutralisiertAuflösungsgewinnDa die bisherige Rückdeckungsversicherung auch in diesem Fall nicht<strong>auf</strong> den <strong>Pensionsfonds</strong> übertragen werden kann, muss sie ebenfalls verwertetwerden (siehe hierzu schon GStB 06, 277 ff.). Der Erlös kann zurFinanzierung des Einmalbeitrages eingesetzt werden.Gestaltende Steuerberatung 10 | 2006 350

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