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Die kombinierte Auslagerung auf einen Pensionsfonds und ... - INOVIS

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Musterfall<strong>Die</strong> Übertragung <strong>auf</strong> <strong>einen</strong> <strong>Pensionsfonds</strong> muss dadurch nicht mehr <strong>auf</strong>der Gr<strong>und</strong>lage eines Rechnungszinses von 2,75 v.H. stattfinden. Vielmehrkann der Rechnungszins an die Entwicklung der Kapitalmärkte angelehntwerden. Das Gesetz verlangt aber weiterhin <strong>einen</strong> vorsichtig kalkuliertenRechnungszins. Bei dessen Berechnung kann <strong>auf</strong> die individuellen Verhältnissedes <strong>Pensionsfonds</strong> Rücksicht genommen werden.Rechnungszinskann an KapitalmärkteangepasstwerdenAuf Basis dieser gesetzlichen Neuregelung lassen sich in der Zukunft hochinteressante<strong>Auslagerung</strong>smodelle entwickeln, die die Liquiditätsbelastungen<strong>auf</strong> ein auch für ein mittelständisches Unternehmen akzeptables Maßreduzieren. Folgende Stellschrauben stehen dem Berater zur Verfügung,um die aktuelle Angebotslage praxisorientierter zu gestalten:a. die Erhöhung des Rechnungszinses des <strong>Pensionsfonds</strong>,b. die Anwendung der biometrischen Rechnungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong>c. die Verteilung des Einmalbeitrags <strong>auf</strong> bis zu 11 Jahre.Hinsichtlich der ausführlichen Beschreibung der möglichen Modifizierungenwird <strong>auf</strong> den Beitrag zur Übertragung einer Pensionszusage <strong>auf</strong><strong>einen</strong> <strong>Pensionsfonds</strong> in GStB 06, 315 ff. verwiesen.4. Zusammenfassung<strong>Die</strong> <strong>Auslagerung</strong> bestehender Pensionsverpflichtungen über das beschriebeneKombi-Modell stellt für GmbHs eine attraktive Gestaltungsmöglichkeitdar, um ihre Bilanz in vollem Umfang von der bestehendenGeschäftsführerversorgung zu befreien <strong>und</strong> dabei externe Versorgungsträgermit der Durchführung der Pensionszusage zu be<strong>auf</strong>tragen.<strong>Die</strong> Verknüpfung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen des <strong>Pensionsfonds</strong>zum <strong>einen</strong> <strong>und</strong> der rückgedeckten Unterstützungskasse zumanderen führt zu einem Modell, das sich optimal zur <strong>Auslagerung</strong> vonAnwartschaften noch aktiver Leistungsanwärter eignet. Dabei wird dieVergangenheit mittels eines Einmalbeitrages an den <strong>Pensionsfonds</strong> ausfinanziert.Eine Übertragung mittels eines Einmalbeitrages führt dazu,dass der der Pensionsrückstellung innewohnende Steuerst<strong>und</strong>ungseffektin <strong>einen</strong> bleibenden Steuerspareffekt transferiert wird, da die ansonstenin späteren Jahren wieder <strong>auf</strong>zulösende Pensionsrückstellung durch<strong>einen</strong> unveränderbaren Aufwand ersetzt wird. <strong>Die</strong> in der Zukunft nochzu erdienenden Anwartschaften werden periodengerecht über l<strong>auf</strong>endeZuwendungen an die Unterstützungskasse bestritten.Das zur Verfügung stehende Gestaltungspotential ist m.E. jedoch <strong>auf</strong>Gr<strong>und</strong> der noch sehr jungen <strong>Pensionsfonds</strong>-Landschaft bei weitem nochnicht ausgeschöpft. Innovativen Beratern <strong>und</strong> Produktanbietern könntees in der Zukunft gelingen, diese Form der <strong>Auslagerung</strong> von GmbH-Geschäftsführernerteilten Pensionszusagen auch dem breiten Mittelstandzugänglich zu machen <strong>und</strong> damit sowohl für <strong>einen</strong> Siegeszug des <strong>Pensionsfonds</strong>,als auch für eine Renaissance der Unterstützungskasse zusorgen.Kombi-Modell fürGmbHs attraktivBleibenderSteuerspareffektRenaissance derUnterstützungskasseGestaltende Steuerberatung 10 | 2006 354

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