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Timelkamer Gemeindenachrichten NOV. 2013.indd

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November 2013 I <strong>Gemeindenachrichten</strong>MARKTGEMEINDE TIMELKAMwww.timelkam.atNeueMitarbeiterInnenStellenausschreibungenBauhofGemeindeamtBauhofFrau Melanie Hattinger,wohnhaft inTimelkam, hat am4. November dieRaumpflegearbeitenvon Frau MartinaResch übernommen.SeniorenheimEssen auf RädernFrau Irmgard Keck,wohnhaft in Lenzing,arbeitet seit 15.Oktober als vollbeschäftigeFachsozialbetreuerinAltenarbeit.Sie bringt eine über12-jährige Berufserfahrungmit.Frau Sabine Sperr hat ihre Tätigkeit mitEnde September beendet, wofür wiruns auf diesem Weg bedanken möchten.Seit 1. Novemberunterstützt nundieses Team HerrAlfred Reichbaueraus Timelkam.Aufgrund des Beschlusses des Gemeindevorstandesvom 07. Oktober2013 wird gemäß § 8 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes2001, LGBl.Nr. 48/2001, in Verbindung mit § 22des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994i.d.g.F., der Dienstposteneiner/eines vollbeschäftigtenMitarbeiterin/Mitarbeiters fürden Gemeindebauhofzur Besetzung öffentlich ausgeschrieben.Die Entlohnung erfolgt nach dem Oö.Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz2002 in Verbindung mit der Oö.Gemeinde-Einreihungsverordnung(Oö. GEV) nach Funktionslaufbahn GD19 + 75 %.Für die Aufnahme in den Dienst derMarktgemeinde Timelkam sind vorallem die im §§ 8 und 9 des Gemeindebedienstetengesetzes2002 i.d.g.F.angeführten Voraussetzungen entscheidend.Voraussetzung ist eine abgeschlossenehandwerkliche Berufsausbildung(bevorzugt Installateur, KFZ- oderLandmaschinenmechaniker, Schlosser,Elektriker oder Holzfachberufe)und eine mehrjährige Berufserfahrungsowie Führerschein der Klassen C/E.Gewünscht wäre die Mitgliedschaftzur Freiwilligen Feuerwehr Timelkamoder die Bereitschaft zur Mitarbeit beider Freiwilligen Feuerwehr.Aufgrund des Beschlusses des Gemeindevorstandesvom 7. Oktober2013 wird gemäß § 8 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes2001, LGBl.Nr. 48/2001, in Verbindung mit § 22des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994i.d.g.F., der Dienstposteneiner/eines vollbeschäftigtenSachbearbeiterin/-bearbeitersfür die Allgemeine Verwaltungzur Besetzung öffentlich ausgeschrieben.Die Entlohnung erfolgt nach dem Oö.Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz2002 in Verbindung mitder Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung(Oö. GEV) nach FunktionslaufbahnGD 20.Für die Aufnahme in den Dienst derMarktgemeinde Timelkam sind vorallem die im §§ 8 u. 9 des Gemeindebedienstetengesetzes2002 i.d.g.F. angeführtenVoraussetzungen entscheidend.Die Bewerbungen sind schriftlich mitNachweis der für die Dienstposten erforderlichenAufnahmevoraussetzungenbeim Marktgemeindeamt Timelkambis 13.12.2013 einzubringen.Nähere Auskünfte erteilt IhnenHerr Amtsleiter Wiesauer MBA (Tel.07672/95105-30).Die Marktgemeinde Timelkamwünscht den neuen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern viel Erfolg und Freude beider Ausübung ihrer Tätigkeit.www.timelkam.at5

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