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Betriebsanweisungen und Unterweisungen nach ... - BuFaTa Chemie

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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<strong>Betriebsanweisungen</strong>Sprache der Beschäftigten abzufassen <strong>und</strong> an geeigneter Stelle in der Arbeitsstättebekannt zu machen. In der Betriebsanweisung sind auch Anweisungenüber das Verhalten im Gefahrfall <strong>und</strong> über die Erste Hilfe zu treffen.“Was hiermit bezweckt wird, entspricht dem ges<strong>und</strong>en Menschenverstand:Wer mit einem gefährlichen Stoff umgeht, soll wissen, wie er dastun muss, ohne sich selbst oder anderen dabei Schaden zuzufügen. Nachder TRGS 555 sollen die <strong>Betriebsanweisungen</strong> möglichst standardisiert<strong>nach</strong> folgender Gliederung erstellt werden:1. Arbeitsbereich, Tätigkeit2. Gefahrstoffbezeichnung3. Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt4. Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln5. Verhalten im Gefahrfall6. Erste Hilfe7. Sachgerechte EntsorgungBei dieser Gliederung handelt es sich um Mindestanforderungen. DasResultat einer gemäß TRGS 555 erstellten Betriebsanweisung ist die bekannteDIN-A4-Seite, in der mit plakativen Symbolen <strong>und</strong> in textlichknapper Form auf die Gefährdungen eines Einzelstoffes hingewiesen wird.Solche <strong>Betriebsanweisungen</strong> entsprechen den Anforderungen industrieller<strong>und</strong> gewerblicher Produktionsbereiche, in denen die Zahl der Gefahrstoffein einem Arbeitsbereich überschaubar ist. Mit Recht hat man inden universitären Forschungslaboren eingewandt, dass dieses Konzeptder Einzelbetriebsanweisungen wegen der Vielzahl der dort zudem häufigwechselnden Chemikalien nicht anwendbar ist. Es ist durchaus möglich<strong>und</strong> zulässig, hier vom Wortlaut der TRGS 555 abzuweichen, sofernnur das Schutzziel dadurch nicht beeinträchtigt wird (siehe auch „RechtlicheGr<strong>und</strong>lagen des Arbeitsschutzes“, S. 115 ff.).Viel vernünftiger erscheint es, für solche Bereiche die <strong>Betriebsanweisungen</strong>so weit als irgend möglich zu systematisieren. So ist z. B. dieFeuergefährlichkeit des Ethanols nicht anders zu beurteilen als die desAcetons, weshalb es sinnvoll ist, entsprechende stoffklassenbezogene<strong>Betriebsanweisungen</strong> zu erstellen. Nach der TRGS 451 war dies zwar auchschon möglich, allerdings unter großen Vorbehalten <strong>und</strong> damit sozusagenauf eigene Verantwortung. Kein W<strong>und</strong>er also, dass die Angst verbreitetwar – <strong>und</strong> ist –, bei solch generalisierenden Anweisungen könne ja imEinzelfall irgendein Detail unberücksichtigt bleiben, weshalb man „zurSicherheit“ – <strong>und</strong> das meint vor allem: „zur eigenen Absicherung“ –dann doch lieber den Einzelanweisungen den Vorzug gegeben hat.5143

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