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Vom Althaus zum Niedrigenergiehaus - Volders

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EnergieausweisFür alle Neubauten sowie Sanierungen von größeren Gebäuden ist seit 1. Jänner2008 ein Energieausweis vorzulegen. Zur Anwendung kommt der Energieausweisauch bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen.Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit.Durch eine einheitliche Darstellung über Kennzahlen wird der Energiebedarfunabhängig vom individuellen Benutzerverhalten berechnet. Dadurch werdeneine objektive Bewertung und ein Vergleich von Gebäuden möglich.Der Energieausweisbringt mehr Transparenzfür die Verbraucher, fördertenergiesparendes Bauenund leistet damit einenwichtigen Beitrag <strong>zum</strong>Klimaschutz.Neubauten und SanierungenFür Neubauten sieht die Tiroler Bauordnung denEnergieausweis generell vor, bei Sanierungen nurdann, wenn das Gebäude mehr als 1.000 m 2 Nettogrundflächeaufweist und es sich um eine „umfassendeSanierung“ handelt. Der Energieausweis istgemeinsam mit den Berechnungsdaten den Planunterlagen<strong>zum</strong> Bauansuchen bzw. zur Bauanzeigebeizulegen und gilt beim Bauverfahren als Nachweisfür die Erfüllung der Mindestanforderungen,die in Form von Grenzwerten festgelegt sind.Umfassende SanierungenAls „umfassend“ wird eine zeitlich zusammenhängendeSanierung eines Gebäudes verstanden, derenSanierungskosten einschließlich der Planungskostenein Viertel des Bauwertes des Gebäudesübersteigen. „Umfassend“ ist eine Sanierung auch,wenn <strong>zum</strong>indest ein Viertel der Gebäudehülle bzw.drei wichtige Bauteile bzw. zwei wichtige Bauteileund die Haustechnik saniert werden. Angesprochensind damit die Erneuerung und Instandsetzung vonFensterflächen, Dach und Fassade und der Haustechnik.Verkauf, Vermietung und VerpachtungAuch bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtungvon Gebäuden bzw. Wohnungen ist vom Verkäuferbzw. Vermieter „bis spätestens zur Abgabe derVertragserklärung“ ein Ausweis vorzulegen. Füreine Wohnung reicht auch ein Ausweis über das gesamteObjekt oder über eine vergleichbare Wohnungim Objekt.Klassifizierung von A++ bis GDer Energiebedarf für die Beheizung von Gebäudenoder einer Wohnung wird mit einer Bewertungsskaladargestellt und macht eine einfacheEinordnung und einen Vergleich mit anderenWohnobjekten möglich. Die Kategorie „A++“ stehtfür einen äußerst geringen Bedarf und entsprichtdem Passivhausstandard. „G“ steht für einen sehrhohen Verbrauch wie er bei alten, unsanierten Gebäudenhäufig vorliegt.Energiekennzahlen und EnergieausweisDie Einstufung erfolgt auf Grundlage der EnergiekennzahlHeizwärmebedarf (HWB). Sie beschreibtdie erforderliche Energiemenge für die Raumheizung.Als zweite wichtige Kennzahl im Wohnbauwurde der Heizenergiebedarf (HEB) festgelegt. Sieerfasst neben der Raumwärme noch die erforderlicheEnergiemenge für das Warmwasser und denHeizungsbetrieb. Die Energiekennzahlen ermöglichendem Verbraucher eine einfache Bewertungsowie einen Vergleich der Objekte.

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