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Bayerische Landeskammer der Psychologischen ... - PTK Bayern

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<strong>Bayerische</strong> <strong>Landeskammer</strong> <strong>der</strong><strong>Psychologischen</strong> Psychotherapeutenund <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und JugendlichenpsychotherapeutenBericht von <strong>der</strong> 2. Delegiertenversammlung<strong>Bayern</strong>Am 18. September fand in Münchendie 2. Delegiertenversammlung <strong>der</strong><strong>Bayerische</strong>n Psychotherapeutenkammerstatt.Bericht des VorstandesNach <strong>der</strong> Begrüßung berichtete <strong>der</strong>Präsident, Dr. Nikolaus Melcop, denDelegierten zusammengefasst überdie zurückliegenden 5 Monate Vorstandsarbeit.An den Anfang seinerAusführungen stellte er eine gesellschaftspolitischeVerortung unseresBerufes und unserer Arbeit. Er stelltedar, wie wir Psychotherapeutinnen undPsychotherapeuten im Spannungsfeldleben zwischen <strong>der</strong> zunehmenden Bedeutungpsychosozialer und psychotherapeutischerVersorgung und demfortwährenden Bemühen bestimmterLobbyisten, bei Sparmaßnahmen imGesundheits- und Sozialwesen geradein diesem Bereich beson<strong>der</strong>s starkeEinschnitte vorzunehmen.„Ohne eine schlagkräftige Vertretungunserer Interessen werden die Menschennoch schwieriger an Psychotherapeutenherankommen – und wirwerden trotz aller belegten, auch ökonomischenErfolg, unserer Arbeit inZukunft in den Bereich des Luxus-Angebotsfür zahlungskräftige Patientenabgedrängt werden. Mit <strong>der</strong> Kammerhaben wir Psychotherapeutinnen undPsychotherapeuten jetzt endlich einInstrument und eine Organisationsformbekommen, mit <strong>der</strong> wir unsGehör verschaffen können.“Im Weiteren berichtete er zuerst von<strong>der</strong> bisher geleisteten Aufbauarbeit inBezug auf die internen Kommunikationsstrukturen,die Ordnung <strong>der</strong> Finanzen<strong>der</strong> Kammer, die Weiterentwicklung<strong>der</strong> Regelwerke Berufsordnung undSatzung, die intensive Mitarbeit in denneuen bundesweiten Strukturen <strong>der</strong>Bundespsychotherapeutenkammerund natürlich den personellen undräumlichen Ausbau <strong>der</strong> Geschäftsstelle.Im zweiten Teil stellte er die Durchführung<strong>der</strong> ersten Regelaufgaben <strong>der</strong>Kammer in Bezug insbeson<strong>der</strong>e auf dieBerufsaufsicht, d.h. die Bearbeitung vonBeschwerden von Patienten und vonPsychotherapeuten, und die Bearbeitung<strong>der</strong> Ermäßigungsanträge dar.Es folgte die Vorstellung <strong>der</strong> ersten Anfänge<strong>der</strong> Arbeit im Bereich Mitglie<strong>der</strong>kommunikationund Mitglie<strong>der</strong>service,u.a. die schon durchgeführten Beratungsgesprächemit Mitglie<strong>der</strong>n undden Ausbau <strong>der</strong> Homepage. „Wir wollenuns als eine Kammer verstehen,die mit den Mitglie<strong>der</strong>n kommuniziertund für ihre Mitglie<strong>der</strong> da ist.“Danach stellte er zuerst die unterschiedlichenInhalte und Politikfel<strong>der</strong>dar, in denen sich <strong>der</strong> Vorstandzwischenzeitlich schon engagiert hat,allen voran die Gesundheitsreform (wirberichteten). Im Anschluss daran referierteer über die umfangreichen Bemühungen<strong>der</strong> jungen Kammer, sichbei den maßgeblichen politischenEntscheidungsträgern und Akteurendes Gesundheitswesens bekannt zumachen, Kooperationsbeziehungenaufzubauen und Einflussmöglichkeitenzu erarbeiten. Den Abschluss bildeteein Ausblick auf die bevorstehendenAufgaben <strong>der</strong> Kammer.„Wir wollen unseren Beruf nicht nurüber die Berufsordnung son<strong>der</strong>n auchin diesem Zusammenhang über dieAusgestaltung <strong>der</strong> Bereiche Aus-, FortundWeiterbildung und Qualitätssicherungden neuen Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong>Zeit anpassen. Die nächste Gesundheitsreformist schon in Vorbereitung– und wir müssen gerüstet sein.“Entschädigungsordnung, Beitragsordnung,Haushalte 2003 und2004Beim folgenden Tagesordnungspunktwurde nach ausführlicher und intensiver,teils auch kontroverser Diskussiondie neue Entschädigungs- und Reisekostenordnungverabschiedet. Anschließendwurden die neue Beitragsordnungund die Haushalte 2003 und2004 (vgl. geson<strong>der</strong>te Berichte) verabschiedet.Damit hat die Delegiertenversammlungnun die erste Ordnung<strong>der</strong> materiellen Grundlagen <strong>der</strong> Kammerdurchgeführt und die Basis für dasweitere Wirtschaften gelegt.Bildung von AusschüssenDen dritten großen Block des Tages stelltedie Bildung von Ausschüssen dar. FolgendeAusschüsse wurden zusätzlich zudem schon bestehenden Finanzausschusskonstituiert und gewählt:308Psychotherapeutenjournal


<strong>Bayern</strong>Ausschuss Aus-, Fort- und WeiterbildungKlemens FunkCurd-Michael HockelProf. Dr. Siegfried HöflingDr. Burkhart PeterDr. Andreas RoseAlbrecht StadlerThomas StadlerDr. Bruno WaldvogelAusschuss Kin<strong>der</strong>- und JugendlichenpsychotherapieMichael BastianBertold GüntherBrigitte KissingerGerhard KronesGabriele MelcopDr. Sabine Schlippe-WeinbergerThomas StadlerAusschuss BerufsordnungEllen Bruckmayer (Ausschussvorsitzende)Prof. Dr. Klaus HeinerthHelge HalbensteinerPeter LehndorferDr. Anke PielstickerAlbrecht StadlerAusschuss Psychotherapie in Institutionendurch Angestellte und BeamteDr. Wolfgang DornetteWilli DrachGerhard KronesDieter MeierKlaus StöhrAusschuss QualitätssicherungSusanne DittrichProf. Dr. Toni ForsterBrigitte Morgenstern-JuniorBarbara SacherBenedikt WaldherrSatzungsausschussDr. Heiner Vogel (Ausschussvorsitzen<strong>der</strong>)Rudi MerodElke TittelbachDr. Herbert ÜhleinBenedikt Waldherr<strong>Bayern</strong>Delegiertenversammlung beschließt neue Beitragsordnung ab 2004Mit 36 ja-Stimmen, 2 Enthaltungenund 1 nein-Stimme hat die Delegiertenversammlungam 18.9.2003 dieneue Beitragsordnung verabschiedet.Sie wurde inzwischen von <strong>der</strong> Aufsichtsbehördegenehmigt und am24.10.2003 im <strong>Bayerische</strong>n Staatsanzeigerveröffentlicht (Sie wird nach diesemBericht wie<strong>der</strong>gegeben). Dieneue Beitragsordnung tritt am 1.1.2004in Kraft und löst die vorläufige Beitragsordnungvom 22.4.2002 ab.Die Erstellung einer Beitragsordnungist deshalb ein schwieriges Unterfangen,da einerseits die zur Durchführung<strong>der</strong> vielfältigen Aufgaben <strong>der</strong>Kammer erfor<strong>der</strong>lichen Beiträge festgelegtwerden und an<strong>der</strong>erseits größtmöglicheBeitragsgerechtigkeit hergestelltwerden soll.Zur Berechnung <strong>der</strong> durchschnittlichenEinkommen <strong>der</strong> Psychotherapeutenwurde einerseits die Studie zur Finanzlage<strong>der</strong> Psychotherapeuten des Zentralinstitutsfür die kassenärztliche Versorgung1999 (download unter http://www.zi-koeln.de/) und an<strong>der</strong>erseits<strong>der</strong> BAT herangezogen. Es wurden nurgeringe systematische Unterschiedezwischen den Gruppen <strong>der</strong> in eigenerPraxis nie<strong>der</strong>gelassenen und <strong>der</strong> inInstitutionen tätigen Psychotherapeutenfestgestellt. Signifikante Unterschiedebeim Einkommen waren naturgemäßfeststellbar je nach Auslastung<strong>der</strong> Praxen bzw. <strong>der</strong> wöchentlichenArbeitszeit.Die Neuerungen im Überblick:■ Stichtag zur Festsetzung <strong>der</strong> Beitragspflicht:1. Februar des jeweiligenJahres (in Absprache mit allenan<strong>der</strong>en <strong>Landeskammer</strong>n)■ Gestaffelte Beitragshöhe fürSelbständige und Angestellte■ Regelung für berufsfremd Tätige■ Teilzeittätigkeit als Grund für eineBeitragsermäßigung■ Erlass des Jahresbeitrags im Fall beson<strong>der</strong>sschwerwiegen<strong>der</strong> wirtschaftlich-sozialerNotlage.Es wurde im Vorstand auch eine einkommensorientierteBeitragsordnungdiskutiert und entworfen. Die Delegiertenwaren sich jedoch einig, diesesProjekt zunächst nicht weiter verfolgenzu wollen, da <strong>der</strong> Verwaltungsaufwandzur Umsetzung einer nach Einkommenausdifferenzierten Beitragsordnungenorm hoch gewesen wäre. Je<strong>der</strong>Psychotherapeut und jede Psychotherapeutinwäre bei einer solchenBeitragsordnung verpflichtet, seine beitragsrelevanteEinkommenssituationüberprüfungsfähig offen zu legen.Auch die nun beschlossene Beitragsordnungwird nicht alle Wünsche erfüllenkönnen und nicht frei von Kritikbleiben. Es ist nach unserer Auffassungaber jetzt gelungen, den geeignetenKompromiss zwischen Einzelfallgerechtigkeitund wirtschaftlicher Umsetzbarkeitmit dem angestrebten Zieleiner bestmöglichen Beitragsgerechtigkeitzu finden. Wir haben aus <strong>der</strong>Umsetzung <strong>der</strong> vorläufigen Beitragsordnungin den letzten beiden Jahrengelernt.Einen sparsamen und effektiven Einsatz<strong>der</strong> Mittel betrachten wir alsselbstverständlich. Unsere wesentlicheAufgabe ist es, uns für unsere Mitglie<strong>der</strong>bzw. die verschiedenen Gruppenunter unseren Mitglie<strong>der</strong>n mit dem Ziel<strong>der</strong> weiteren Absicherung <strong>der</strong> Berufsausübungeinzusetzen. Dies werdenwir mit aller Kraft versuchen!4/2003309


Mitteilungen <strong>der</strong> PsychotherapeutenkammerDoppelhaushalt 2003/2004 verabschiedetZwar nicht für die politische Ausrichtung,aber immerhin für die Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Kammer und ihre wirtschaftlicheAbsicherung und rechtsmäßigeFunktionsweise waren auchdie Beschlüsse zu den Haushaltsplänen2003 und 2004.Die beschlossenen Haushaltspläneumfassen ein Volumen von jeweils 1,4Mio Euro; sie sind angesichts <strong>der</strong> Rücklagenaus 2002 und <strong>der</strong> erwartetenEinnahmen aus Mitgliedsbeiträgen(s.o.) gedeckt. Die Ausgaben verteilensich zu jeweils etwa 10% für dieBundeskammer (30 € pro Kammer-mitglied), Personalausgaben (2003:12%, 2004: 20%), Sachkosten undMieten (22%), Reisekosten und Aufwandsentschädigungenfür Delegierte,Ausschuss- und Vorstandsmitglie<strong>der</strong>(38%) sowie für 2003 12% fürInvestitionen (insb. Geschäftsstellenauf-und -ausbau).Geschäftsstellenumzug geschafft<strong>Bayern</strong>Der Umzug <strong>der</strong> Geschäftsstelle in dieSt-Paul-Straße 9 konnte Ende September,wie bereits angekündigt, mitgutem Ergebnis abgeschlossen werden.Trotz noch unvollständiger Einrichtunglässt es sich in den neuenRäumen gleich viel besser arbeiten.Verständlich, denn von 2 Räumen(zus. ca. 60 qm) mit Teeküchen-/WC-Mitbenutzung haben wir uns auf einesachgerechte Größe <strong>der</strong> Geschäftsstellemit 12 Räumen bei 360 qm vergrößert.Hier findet sich nun hinreichendPlatz, damit das Sekretariatfunktioniert, wenn gleichzeitig eineVorstandssitzung o<strong>der</strong> Ähnlichesstattfindet, hier finden sich genügendStauraum für Lager und Archiv sowiePlatz für die vorgesehenen weiterenMitarbeiter/innen/stellen.Und so kann auch die notwendige Aufstockungdes Mitarbeiterstammesweitergehen. Nach <strong>der</strong> Einstellung vonHerrn Hillers als Geschäftsführer werdenin den nächsten Wochen nochVerwaltungskräfte für die BereicheBuchhaltung, Sachbearbeitung undMitglie<strong>der</strong>verwaltung eingestellt.Ehrenamtliche Berufsrichterinnen und Berufsrichter <strong>der</strong> Kammer ernanntAn<strong>der</strong>s als in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n enthältdas bayerische Heilberufekammergesetzbereits umfängliche Regelungenüber die Berufsaufsicht und die Berufsgerichtsbarkeit.Obwohl also noch keineausdrückliche Berufsordnung verabschiedetwurde, ist die Kammerbereits von Beginn an zuständig, wennes um Streitfälle zwischen Kolleginnenund Kollegen o<strong>der</strong> zwischen Patienten/Patientinnenund Kollegen/Kolleginnengeht, die die psychotherapeutischeArbeit betreffen. Nachfolgenddiese Regelungen in Kurzfassung: ImBedarfsfalle hat <strong>der</strong> Vorstand zunächsteine/n Vermittler/in zu bestellen, <strong>der</strong>– allerdings nur im Einvernehmen mitbeiden Seiten – zur Klärung und Beilegungentsprechen<strong>der</strong> Konflikte beitragensoll. Der Vorstand kann schließlich,wenn Berufspflichten verletzt sind,(im Falle geringer Schuld) eine Rügeaussprechen o<strong>der</strong> er kann ein berufsgerichtlichesVerfahren einleiten.Berufsgerichtliche Verfahren werdenbei den Berufsgerichten für die Heilberufe,d.h. in <strong>der</strong> ersten Instanz beiden Oberlandesgerichten Müncheno<strong>der</strong> Nürnberg, und für die zweite Instanzbeim Landesberufsgericht für dieHeilberufe, d.h. beim <strong>Bayerische</strong>nObersten Landesgericht in München,verhandelt. Die Berufsgerichte könnenerkennen auf Verweis, Geldbuße bis50.000 Euro und/o<strong>der</strong> Entziehung vonDelegiertenstatus o<strong>der</strong> eines Kammeramtesbzw. <strong>der</strong> Wählbarkeit in ein Amt(Mitgliedschaft in einem Organ <strong>der</strong>Kammer). Die Berufsgerichte verhandelnin <strong>der</strong> Besetzung mit einem/einervorsitzenden Berufsrichter/in, zweiweiteren Berufsrichter/inne/n undzwei ehrenamtlichen Richter/inne/n.Die ehrenamtlichen Richter/innen fürBerufsgerichtsverfahren im BereichPsychotherapeuten sind von <strong>der</strong> Kammervorzuschlagen. Die Vorschläge <strong>der</strong>Delegierten wurden vom Vorstand zwischenzeitlichan die genannten Gerichteweitergeleitet, die Ernennungensind bereits weitgehend erfolgt. Zwarhoffen wir, dass es wenige Verfahrengeben wird, sollte es aber doch dazukommen, sollen alle Beteiligten einesorgfältige und unvoreingenommeneVerfahrensführung erhalten.Der Vorstand <strong>der</strong> Kammer:Nikolaus Melcop, Gerda B. Gradl, PeterLehndorfer, Ellen Bruckmayer, RainerKnappe, Karin Tritt, Heiner VogelGeschäftsstelle:St.-Paul-Str. 9, 80336 München(Post: Postfach 151506, 80049München)Tel: 089-515555-0Fax: 089-515555-25Montag bis Freitag von 9.00 – 13.00UhrInternet:www.psychotherapeutenkammerbayern.dee-mail:info@psychotherapeutenkammerbayern.de310Psychotherapeutenjournal


<strong>Bayern</strong>Die 2. Delegiertenversammlung <strong>der</strong> <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landeskammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Psychologischen</strong> Psychotherapeuten und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeutenhat am 18. September 2003 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Sie wurde vom <strong>Bayerische</strong>n<strong>Bayerische</strong>n Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 6. Oktober 2003, Aktenzeichen3.2/8538/104/03, genehmigt, vom Präsidenten am 14. Oktober 2003 ordnungsgemäß ausgefertigt und am 24. Oktober 2003 im<strong>Bayerische</strong>n Staatsanzeiger veröffentlicht (Nr. 43, 58. Jg.).Beitragsordnung <strong>der</strong> <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landeskammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Psychologischen</strong> Psychotherapeuten und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- undJugendlichenpsychotherapeuten (BeiO)vom 18. September 2003§ 1 Beitragspflicht(1) Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Landeskammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Psychologischen</strong>Psychotherapeuten und <strong>der</strong>Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeutenerhebt zur Erfüllung ihrer gesetzlichenAufgaben Beiträge von ihren Mitglie<strong>der</strong>n.(2) Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Beitragsjahrist das Kalen<strong>der</strong>jahr.(3) Beitragspflichtig sind alle Personen, dieam 1. Februar o<strong>der</strong> zu einem späteren Zeitpunktdes Beitragsjahres Pflichtmitglied <strong>der</strong>Kammer sind o<strong>der</strong> werden.(4) Ist das Mitglied für das Beitragsjahr von<strong>der</strong> Berufsvertretung <strong>der</strong> <strong>Psychologischen</strong>Psychotherapeuten und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- undJugendlichenpsychotherapeuten eines an<strong>der</strong>enLandes <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschlandzum Beitrag veranlagt worden o<strong>der</strong> hates den Beitrag bereits dort entrichtet, entfälltdie Beitragspflicht.(5) Im Fall <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Berufszulassungentsteht die Beitragspflicht am Erstendes darauf folgenden Monats. Sie endetim Fall des vollziehbaren Ruhens o<strong>der</strong><strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Berufszulassung, mitdem Tod o<strong>der</strong> im Fall des Art. 4 Abs. 4 inVerbindung mit Art. 65 HKaG mit Ablaufdes Monats, in dem das jeweilige Ereigniseintritt.§ 2 Beitragsfestsetzung und Fälligkeit(1) Die Beitragsfestsetzung erfolgt durchBeitragsbescheid.(2) Der Beitrag beträgt für Mitglie<strong>der</strong>,a) die selbständig tätig sind, 300,- € (BeitragsgruppeA)b) die sich in einem Beschäftigungs- o<strong>der</strong>Dienstverhältnis befinden, 276,- €(Beitragsgruppe B)c) die sowohl selbständig als auch in einemBeschäftigungs- o<strong>der</strong> Dienstverhältnistätig sind, 288,- € (BeitragsgruppeC).(3) Mitglie<strong>der</strong>, die berufsfremd tätig o<strong>der</strong>nicht berufstätig sind, entrichten einen Mindestbeitragvon 60,- €.(4) Ist für die Beitragsfestsetzung eine Erklärungdes Mitglieds zur Einstufung in dieBeitragsgruppe gemäß Absatz 2 o<strong>der</strong> Absatz3 erfor<strong>der</strong>lich und kommt das Mitgliedinnerhalb von 4 Wochen dieser Auffor<strong>der</strong>ungzur Erklärung nicht nach, erfolgt dieEinstufung in die Beitragsgruppe A.(5) Der Beitrag wird einen Monat nach Zugangdes Beitragsbescheides zur Zahlungfällig.§ 3 Stundung, Ermäßigung und Erlass(1) Auf schriftlichen Antrag kann <strong>der</strong> festgesetzteBeitrag zur Vermeidung unzumutbarerHärten gestundet o<strong>der</strong> ermäßigt werden.(2) Der Beitrag kann gestundet o<strong>der</strong>höchstens bis zur Höhe des Mindestbeitrags(60,- €) ermäßigt werden bei:a) vorübergehen<strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong>Berufstätigkeit von mindestens dreiMonaten z.B. wegen Arbeitslosigkeit,Mutterschutz o<strong>der</strong> Elternzeit und aus gesundheitlichenGründen,b) Vorliegen beson<strong>der</strong>er wirtschaftlicherNotlage,c) Teilzeittätigkeit,d) Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsvertretungeines an<strong>der</strong>en freien Berufs.(3) Im Fall des Absatzes 2 Buchst. d) genügtfür darauf folgende Beitragsjahre eineinmaliger Nachweis.(4) Im Fall beson<strong>der</strong>s schwerwiegen<strong>der</strong>wirtschaftlich-sozialer Notlage kann <strong>der</strong>Beitrag erlassen werden.§ 4 Erklärungs- und Nachweispflicht(1) Alle für die Beitragsfestsetzung bzw.Bearbeitung von Wi<strong>der</strong>sprüchen o<strong>der</strong> Anträgenauf Stundung, Ermäßigung o<strong>der</strong> Erlassdes Beitrags erfor<strong>der</strong>lichen Angabensind vom Mitglied wahrheitsgemäß zu machen.(2) In den Fällen des § 3 sind die erfor<strong>der</strong>lichenNachweise (z.B. Steuerbescheid, Bescheinigungeines Steuerberaters, Nachweisdes Arbeitgebers) dem Antrag beizufügen.(3) Kommt das Mitglied seiner ErklärungsundNachweispflicht nicht nach o<strong>der</strong> liegenGründe für die Annahme vor, dass dieAngaben unrichtig sind, wird <strong>der</strong> Beitrag gemäߧ 2 Abs. 4 festgesetzt.§ 5 Rechtsbehelf(1) Gegen den Beitragsbescheid kann dasMitglied Wi<strong>der</strong>spruch innerhalb eines Monatsnach Zugang schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schriftbei <strong>der</strong> <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landeskammer</strong><strong>der</strong> <strong>Psychologischen</strong> Psychotherapeutenund <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuteneinlegen.(2) Gegen den Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid istKlage innerhalb eines Monats nach Zustellungdes Bescheides beim zuständigenVerwaltungsgericht zulässig.(3) Wi<strong>der</strong>spruch und Klage haben keineaufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1VwGO).§ 6 Beitreibung(1) Rückständige Beiträge werden zweimalmit monatlicher Zahlungsfrist angemahnt.(2) Die zweite Mahnung erfolgt frühestens5 Wochen nach Absendung <strong>der</strong> erstenMahnung und wird zugestellt. Für die zweiteMahnung wird eine Gebühr von 20,- € festgesetzt.(3) Kommt das Mitglied nach <strong>der</strong> zweitenMahnung innerhalb eines Monats (Abs. 1)seiner Zahlungspflicht nicht o<strong>der</strong> nicht vollständignach, wird <strong>der</strong> Beitrag zusammenmit den hierdurch entstehenden Auslagennach Art. 40 HKaG beigetrieben.§ 7 Zuständigkeit(1) Der Vollzug <strong>der</strong> Beitragsordnung obliegt<strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bayerische</strong>n<strong>Landeskammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Psychologischen</strong> Psychotherapeutenund <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten.(2) Über Wi<strong>der</strong>sprüche und Anträge aufStundung, Ermäßigung, o<strong>der</strong> Erlass entscheidet<strong>der</strong> Vorstand. Die Entscheidungergeht schriftlich und ist zu begründen.§ 8 SchlussbestimmungenDiese Beitragsordnung tritt nach Bekanntmachungim <strong>Bayerische</strong>n Staatsanzeigeram 1. Januar 2004 in Kraft.<strong>Bayern</strong>4/2003311

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