10. Pass-, Visa-, & Gesundheitsbestimmungen10.1. Der RV informiert über die obigenVorschriften, die für das jeweilige Reiselandgültig sind. Diese Informationen werdenfür deutsche Staatsbürger erteilt, beidenen keine besonderen Verhältnisse gegebensind. In der Person des Reisendenbegründete persönliche Verhältnisse (z.B.Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit,frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweisusw.) können dabei nicht berücksichtigtwerden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklichvom Reisenden mitgeteilt worden sind.10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertragsschlussüber etwaige Änderungen derin der Reiseausschreibung wiedergegebenenAllgemeinen Vorschriften informieren.10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechendden vorstehenden Bestimmungennachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieserVorschriften selbst verpflichtet, es sei denn,dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffungetwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtethat. Der RV haftet auch dann, wenn er imEinzelfall die Beschaffung übernommen hat,nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugangsolcher Unterlagen, es sei denn, dass derRV die Verzögerung zu vertreten hat.11. Informationen zur Identität ausführenderLuftfahrtunternehmen11.1. Der RV informiert den Kunden entsprechendder EU-Verordnung zur Unterrichtungvon Fluggästen über die Identität des ausführendenLuftfahrtunternehmens vor oder spätestensbei der Buchung über die Identität derausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglichsämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisezu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführendeFluggesellschaft(en) noch nicht fest,so ist der RV verpflichtet, dem Kunden dieFluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaftenzu nennen, die wahrscheinlich den Flugdurchführen wird bzw. werden. Sobald derRV weiß, welche Fluggesellschaft den Flugdurchführt, wird er den Kunden informieren.11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführendeFluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,wird der RV den Kunden unverzüglichund so rasch dies mit angemessenen Mittelnmöglich ist, über den Wechsel informieren.11.4. Die entsprechend der EG-Verordnungerstellte Liste der Fluggesellschaften, denendie Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaatenuntersagt ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in den Geschäftsräumendes RV einzusehen.12. Haftungsbeschränkung12.1. Die vertragliche Haftung des RV fürSchäden, die nicht Körperschäden sind (auchdie Haftung für die Verletzung vor-, nebenodernachvertraglicher Pflichten) ist auf dendreifachen Reisepreis beschränkt, soweita) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführtwird oderb) der RV für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich ist.12.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschädenim Zusammen hang mit Leistungen, die alsFremdleistungen lediglich vermittelt werden(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,Ausstellungen, Beförderungsleistungenvon und zum ausgeschriebenenAusgangs- und Zielort), wenn diese Leistungenin der Reiseausschreibung und derBuchungsbestätigung ausdrücklich und unterAngabe des vermittelten Vertragspartners alsFremdleistungen so gekennzeichnet werden,dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteilder Reiseleistungen des RV sind. DerRV haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderungdes Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsortder Reise zum ausgeschriebenenZielort, Zwischenbeförderungen währendder Reise und die Unterbringung währendder Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden desKunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-oder Organisationspflichten des RVsursächlich geworden ist.12.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünfte,-Mietwagen, Campmobile) ausdrücklichals vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnetsind und nach den Grundsätzendes § 651a Abs. 2 BGB nicht der Anscheinerweckt wird, dass der RV solche Leistungenin eigener Verantwortung erbringt, ist derRV nur Vermittler und haftet nur für die Verletzungvon Vermittlerpflichten, nicht jedochfür die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendesgilt, soweit der RV Pauschalreisender anderen Anbieter in diesem Katalog vermittelt.Die vorstehende Regelung gilt nachMaßgabe der Bestimmung unter Ziffer 12.2auch für vermittelte Flüge.13. Verjährung13.1. Ansprüche des Reisenden nach den§§ 651c bis f BGB aus der Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheiteinschließlich vertraglicher Ansprüche aufSchmerzensgeld, die auf einer fahrlässigenPflichtverletzung des RV oder einer vorsätzlichenoder fahrlässigen Pflichtverletzungeines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfendes RV beruhen, verjähren in zweiJahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf denErsatz sonstiger Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder aufeiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung eines gesetzlichen Vertretersoder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt,an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungenenden sollte. Fällt der letzte Tag derFrist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsortstaatlich anerkannten allgemeinen Feiert ag odereinen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchenTages der nächste Werktag.13.4. Schweben zwischen dem Reisendenund dem RV Verhandlungen über denAnspruch oder die den Anspruch begründendenUmstände, so ist die Verjährunggehemmt, bis der Reisende oder der RV dieFortsetzung der Verhandlungen verweigert.Die Verjährung tritt frühestens drei Monatenach dem Ende der Hemmung ein.14. Gerichtsstand, Rechtswahl14.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörigeeines Mitgliedstaats der EuropäischenUnion oder Schweizer Staatsbürgersind, wird für das gesamte Rechts- undVertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem RV die ausschließlicheGeltung des deutschen Rechts vereinbart.Solche Kunden/Reisende können den RVausschließlich an dessen Sitz verklagen.14.2 Für Klagen des RV gegen Kunden, bzw.Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,juristische Personen des öffentlichen oderprivaten Rechts oder Personen sind, die IhrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortim Ausland haben, oder deren Wohnsitzoder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit-punkt derKlageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstandder Sitz des RV vereinbart.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt.RA Rainer Noll, Stuttgart 2002-2013Weltweit sicher unterwegsBest of-schutz füR Reisen Bis 45 tage123Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)❍ Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises 1)Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)❍ zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch (vorzeitige oderverspätete Rückreise) 1)Reise-KrankenversicherungBei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für:❍ ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente❍ stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen❍ medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge)❍ kein SelbstbehaltBest of-Rundum-schutzpRämienReisepreisbis EUReinzel -personEURfamilie2 )EUR1.000,– 54,– –1.500,– 64,– 85,–2.500,– 99,– 129,–3.000,– 125,– 157,–3.750,– 149,– 179,–5.000,– 189,– 215,–7.500,– 268,– 298,–10.000,– 362,– 390,–20.000,–5,2 % vomReisepreis5,9 % vomReisepreis1 2 3 4 5 6 7Reise-Rücktrittsversicherung– solo1einzel -personEUR1.000,– 24,–1.500,– 28,–2.500,– 44,–3.000,– 62,–3.750,– 79,–5.000,– 94,–7.500,– 144,–10.000,– 195,–20.000,–3,0 % vomReisepreis45Notfall-Versicherung❍ Notruf-Service, weltweit – rund um die UhrReisegepäck-Versicherung❍ Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person/4.000,– EUR je Familie 2)❍ kein selbstbehalt6 Reise-Unfallversicherung❍ Versicherungssumme:im Todesfall 3) 20.000,– EUR je versicherte Personim Invaliditätsfall bis zu 40.000,– EUR je versicherte Person7 Reise-Haftpflichtversicherung❍ Versicherungssumme pauschal bis zu 1 Mio. EUR bei Perso nenundSachschäden je versicherte Personergänzungsschutz Jahresschutz platinpRämienReisedauerbiseinzel -personEUR31 tage 47,–45 tage 73,–60 tage 96,–90 tage 125,–120 tage 155,–3 4 5 6 7pRämienpRämienReisepreisbis EURReisepreisbis EURfamilie 4)bis zum 65.geburstagEURfamilie 4)ab zum 65.geburstagEUR2.000,– 139,– 175,–4000,– 209,– 295,–6.000,– 269,– 339,–10.000,– 389,– 459,–1 2 3 4 54) Zwei Erwachsene ohne Kinder, die inhäuslicher Gemeinschaft leben, könnenden Familientarif abschließen.Weitere Versicherungspaketeerhalten Sie auf Anfrage!ausgezeichneteLeistungenAZ 359 09.12Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reise buchung undReiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sieim Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de, Unterpunkt Service, abrufen. Maßge -bend für den Versicherungsschutz sind die aktuellen Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AGVB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) .1) Kein selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.2) Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und mindestens ein minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis)– insgesamt bis zu fünf Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie in der Ausbildung sind.3) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 5.000,– EUR.AZ 359_0912_Best of.indd 1 10.09.12 13:45
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