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Einwohnergemeinde - Grellingen

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><strong>Einwohnergemeinde</strong><br />

Quartierplanes, einer Überbauung nach einheitlichem<br />

Plan oder an geschützten Gebäuden.<br />

Kein Baugesuch innerhalb des Baugebietes<br />

(Zonenplan Siedlung) ist erforderlich für:<br />

Unterhaltsarbeiten an Bauten und Anlagen<br />

(ausgenommen in Kernzonen, in Quartierplanüberbauungen,<br />

Überbauungen nach einheitlichem<br />

Plan oder an geschützten Bauten)<br />

Geringfügige bauliche Änderungen im Innern<br />

von Gebäuden (ohne Aussenwirkung)<br />

Der Einbau von Haushaltapparaten und<br />

von Inneneinrichtungen nicht gewerblicher Art<br />

Sonnenkollektoren (ausgenommen in Kernzonen,<br />

in Quartierplanüberbauungen, Überbauungen<br />

nach einheitlichem Plan oder<br />

an geschützten Bauten)<br />

Stützmauern bis maximal 1.20m Höhe sowie<br />

geringfügige Terrainveränderungen im Rahmen<br />

der ortsüblichen Gartengestaltung.<br />

Liegen (bewilligungsfreie) Stützmauern an<br />

einer Strasse, ist die Zustimmung des Strasseneigentümers<br />

einzuholen.<br />

Im ortsüblichen Rahmen Anlagen der Gartenoder<br />

Aussenraumgestaltung wie Wege, Treppen,<br />

Brunnen, Teiche, offene, ungedeckte Sitzplätze,<br />

Gartencheminées, Sandkästen, Planschbecken<br />

sowie ungedeckte Autoabstellplätze etc.<br />

Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und<br />

Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen<br />

Bauvorschriften (gemäss Raumplanungs- und<br />

Baugesetz (RBG) bzw. Verordnung zum Raumplanungs-<br />

und Baugesetz (RBV). Ausserhalb der Bauzone<br />

(Zonenplan Landschaft) sind für solche Anlagen<br />

nach wie vor Baugesuche einzureichen.<br />

Gesuch für einen Vorentscheid<br />

Die Baubewilligungsbehörde kann bei grundlegenden<br />

Fragen um die Zonenkonformität eines Bauvorhabens<br />

oder die Baureife eines Grundstückes um<br />

einen Vorentscheid ersucht werden. Das Gesuch wird<br />

zwingend publiziert. Die abzuklärenden Punkte sind<br />

schriftlich zu formulieren. Für die Publikation sind<br />

dem Gesuch Angaben über Art, Zweck und Grösse<br />

des Projektes sowie der Situationsplan beizulegen.<br />

Notwendige Unterlagen<br />

Die Formulare des Kantons resp. der Gemeinde enthalten<br />

alle Angaben für die notwendigen sowie einzureichenden<br />

Unterlagen. Bei Fragen hilft Ihnen die<br />

Gemeinde oder der Bauverwalter gerne weiter. Auf<br />

jeden Fall wird jeweils ein massstäblicher, aktueller<br />

Situationsplan mit der Unterschrift des Nachführungsgeometers<br />

verlangt.<br />

Unterschriften<br />

Das Baugesuchsformular/Kerndatenblatt ist von der<br />

Bauherrschaft, den (sämtlichen) Grundeigentümer/<br />

innen (bzw. von der Baurechtsnehmerschaft) sowie<br />

den Projektverfasser/innen zu unterzeichnen. Die Pläne<br />

und alle weiteren Formulare sind dagegen lediglich<br />

von den Projektverfasser/innen zu unterzeichnen.<br />

Farbliche Darstellung der Pläne<br />

bei Um- und Anbauten<br />

bestehend = grau; neu = rot; Abbruch = gelb; Planänderungen<br />

= grün<br />

Ausnahmen<br />

Grundsätzlich hat ein Ausnahmegesuch zwingend ein<br />

öffentliches Interesse zu beinhalten und muss das private<br />

Interesse überwiegen. Sind Ausnahmen von den<br />

Zonenvorschriften nötig, so sind diese im Baugesuch<br />

mit schriftlicher Begründung auszuweisen. Ausnahmegesuche<br />

für Zonenvorschriften sind in jedem Fall<br />

dem Gemeinderat einzureichen.Bewilligungsbehörde<br />

ist aber der Kanton und nicht die Gemeinde.<br />

Diverse Verfahrensbestimmungen<br />

Gesuche werden im Amtsblatt mit Angabe der Auflagefrist<br />

veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist können<br />

Einsprachen an das Bauinspektorat Laufen eingereicht<br />

werden. Gleichzeitig wird das Gesuch auf der<br />

Gemeindeverwaltung während zehn Tagen öffentlich<br />

aufgelegt.Während der Dauer der öffentlichen Auflage<br />

müssen die Bauprofile aufgestellt sein.<br />

Angaben zu den Zonenvorschriften<br />

Das Formular ist nur auszufüllen, wenn das Bauvorhaben<br />

gemäss Zonenreglement der Gemeinde<br />

Auswirkungen auf Nutzung, Bebauung oder das Gebäudeprofil<br />

hat. Bei allen diesen Projekten ist eine<br />

Eggflue-Echo 3 2012

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