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Sausewind - Familienfüchse

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Taschengeld, na (alles) klar?<br />

Ratgeber<br />

Wann? Wieviel? Wofür? Tipps für den richtigen Einstieg<br />

Irgendwann stehen wohl alle Eltern vor der Frage, ob sie ihrem<br />

Kind Taschengeld geben und, wenn ja, ab wann und in<br />

welcher Höhe? Es gibt viele unterschiedliche Meinungen zu<br />

diesem Thema, die ausführlich diskutiert werden.<br />

Was sagt der Gesetzgeber dazu? Einen Rechtsanspruch von<br />

Kindern und Jugendlichen auf Taschengeld gibt es nicht. § 110<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der sog. Taschengeldparagraf,<br />

besagt lediglich, dass Eltern entscheiden können, ob sie<br />

oder Dritte den Kindern Geld zur Verfügung stellen und ob Kinder<br />

es frei verwenden können oder ob es bei der Verwendung<br />

Einschränkungen gibt. Zunächst sollten sich Eltern erst einmal<br />

darüber klar sein, was mit der Taschengeldzahlung erreicht werden<br />

soll. Taschengeld kann die unterschiedlichsten Funktionen<br />

haben: vom Spaßgeld, das zur freien Verfügung gezahlt wird,<br />

um dem Kind überhaupt ein Gefühl für Geld zu vermitteln, bis hin<br />

zum Wirtschaftsgeld, dessen Auszahlung mit festen Zahlungsverpfl<br />

ichtungen für das Kind verbunden ist, wenn es z.B. das<br />

Futter für das Haustier vom Taschengeld mit beschaffen muss.<br />

In der Regel ist es Eltern wichtig, dass ihr Kind frühzeitig den<br />

sinnvollen Umgang mit Geld erlernt. Nicht immer einfach, denn<br />

es ist halt eine Übungs- und Lernphase, wo auch einmal etwas<br />

schiefgehen kann. Nach zwei Tagen pleite und trotzdem noch<br />

Wünsche? - Das müssen Eltern dann aushalten.<br />

Taschengeldzahlungen sind empfehlenswert, wenn das Kind<br />

sich für Geld interessiert und auch über ein erstes Zahlenverständnis<br />

verfügt. Wenn Mädchen und Jungen in die Vor- bzw.<br />

Grundschule kommen, also im Alter zwischen fünf bis sieben<br />

Jahren, können sie meist schon bis zehn oder weiter zählen.<br />

Sie lernen Rechnen und haben dadurch eine gewisse Vorstellung<br />

von Zahlen. Langsam lernen sie dann durch ein Taschengeld<br />

den Wert des Geldes kennen. Eine kleine Summe, die dem<br />

Kind zur völlig freien Verfügung überlassen wird, kann ein erster<br />

Einstieg sein. Hier erlebt das Kind, dass es sich mit Geld etwas<br />

kaufen und Wünsche erfüllen kann, dass die Möglichkeiten im<br />

Verhältnis zum Angebot jedoch begrenzt sind. Wichtig ist in dieser<br />

ersten Phase, dass das Kind Geld regelmäßig, an fest vereinbarten<br />

Zahltagen, in für sich überschaubaren Zeitabständen<br />

erhält. Wöchentliche Zahlungen kleiner Beträge sind besser zu<br />

handhaben als 14-tägige oder monatliche Zahlungen. Zusätzlich<br />

sollte das Geld in kleinen Münzen gezahlt werden. Mehrere kleine<br />

Münzen sind für das Kind eine vorstellbarere Menge als z.B.<br />

eine 50 - Cent- Münze. Eltern und Großeltern sollten es dann<br />

auch zulassen, dass die Kinder einmal die Erfahrung machen,<br />

pleite zu sein und bis zum nächsten Zahltag warten zu müssen,<br />

ehe sie sich einen kleinen Wunsch erfüllen können. Hier sollten<br />

innerhalb der ganzen Familie klare Absprachen getroffen werden.<br />

den. Wird immer wieder „nachgebuttert“, hat das Kind kaum eine<br />

Chance zu erfahren, dass Geld begrenzt ist und Zahlungen überüberlegt getätigt werden sollten.<br />

Kinder im Alter um um zehn Jahre können können ihr Taschengeld Taschengeld alle alle zwei<br />

Wochen, später auch monatlich bekommen. Und mit dem Alter<br />

kann auch die Eigenverantwortung des Kindes steigen. Wird das<br />

erste erste Geld Geld ohne ohne Verpfl ichtungen ichtungen gezahlt, kann kann mit mit der Entwicklung<br />

des Kindes das Taschengeld erhöht, Verantwortung übertragen<br />

und und eine angemessene Zahlungsverpfl ichtung besprochen<br />

besprochen<br />

werden. Es Es empfi ehlt sich, einen Sockelbetrag Sockelbetrag weiter zur zur freien<br />

Verfügung und eine eine feste feste Summe als erstes Wirtschaftsgeld zu<br />

zahlen. Vielen Kindern und Eltern hilft es, wenn diese Abspra- Abspra-<br />

20 - <strong>Familienfüchse</strong> Ausgabe 7 / Winter 2011-2012<br />

chen, z.B. die Knabbersnacks für das Meerschweinchen zu<br />

kaufen, schriftlich als Vertrag vereinbart werden. Von allen unterschrieben,<br />

kann er gut sichtbar etwa in der Küche aufgehängt<br />

werden, um an die getroffenen Vereinbarungen zu erinnern. Vielfach<br />

werden für neue Vereinbarungen „Probezeiten“ festgelegt,<br />

um zu schauen, ob es klappt. So können Kinder Schritt für Schritt<br />

den sinnvollen Umgang mit Geld erlernen und erleben, dass sie<br />

sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Familienhaushaltskosten<br />

beteiligen. Vorschusszahlungen sollten weitestgehend<br />

vermieden werden, wobei Ausnahmen in besonderen Situationen<br />

möglich sind. Ziel ist, dass Kinder lernen, sich trotz eines<br />

nahezu unerschöpfl ichen Konsumangebotes ihr Geld bis zum<br />

nächsten Taschengeldtag einzuteilen.<br />

Wichtig erscheint uns auch, dass Kinder erfahren, woher das<br />

Taschengeld kommt, das Eltern ihnen zahlen. Ist das Geld verbraucht,<br />

lässt sich halt nicht einfach aus dem Bankautomaten<br />

neues holen. In manchen Familien wird das Taschengeld dem<br />

Einkommen der Familie angepasst, ggf. also auch gekürzt. Immer<br />

wieder ist nachzulesen, dass Kinder nicht für gute Zensuren<br />

bezahlt werden sollten. So absolut möchten wir diese Aussage<br />

nicht unterstützen. Wenn ein fester Sockelbetrag an Taschengeld<br />

bleibt, das Kind also eine verlässliche Summe im Monat zur<br />

Verfügung hat, unabhängig von Verhalten und Leistung, dann ist<br />

es durchaus möglich, dem Kind zusätzliche „Einkommensquellen“,<br />

z. B. über eine leistungsorientierte Zahlung, zu ermöglichen.<br />

Letztlich werden sie so auch auf ein Leistungssystem vorbereitet.<br />

Für Fragen stehen wir allen Interessent/innen gern zur Verfügung:<br />

unter 0381/ 20 19 377 oder in Veranstaltungen zum Thema<br />

„Taschengeld“. Termine können Sie unserer Internetseite www.<br />

schuldenpraevention-mv.de entnehmen.<br />

eibe e.V.<br />

Doberaner Straße 43c, 18057 Rostock,<br />

Tel.: 0381/ 20 19 377, Fax: 0381/ 20 19 388<br />

e-Mail: info@eibe-ev.de<br />

www.schuldenpraevention-mv.de<br />

Foto: ©Viktor Mildenberger/ pixelio<br />

Foto: © S. Hofschlaeger / pixelio

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