Sausewind - Familienfüchse
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Taschengeld, na (alles) klar?<br />
Ratgeber<br />
Wann? Wieviel? Wofür? Tipps für den richtigen Einstieg<br />
Irgendwann stehen wohl alle Eltern vor der Frage, ob sie ihrem<br />
Kind Taschengeld geben und, wenn ja, ab wann und in<br />
welcher Höhe? Es gibt viele unterschiedliche Meinungen zu<br />
diesem Thema, die ausführlich diskutiert werden.<br />
Was sagt der Gesetzgeber dazu? Einen Rechtsanspruch von<br />
Kindern und Jugendlichen auf Taschengeld gibt es nicht. § 110<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der sog. Taschengeldparagraf,<br />
besagt lediglich, dass Eltern entscheiden können, ob sie<br />
oder Dritte den Kindern Geld zur Verfügung stellen und ob Kinder<br />
es frei verwenden können oder ob es bei der Verwendung<br />
Einschränkungen gibt. Zunächst sollten sich Eltern erst einmal<br />
darüber klar sein, was mit der Taschengeldzahlung erreicht werden<br />
soll. Taschengeld kann die unterschiedlichsten Funktionen<br />
haben: vom Spaßgeld, das zur freien Verfügung gezahlt wird,<br />
um dem Kind überhaupt ein Gefühl für Geld zu vermitteln, bis hin<br />
zum Wirtschaftsgeld, dessen Auszahlung mit festen Zahlungsverpfl<br />
ichtungen für das Kind verbunden ist, wenn es z.B. das<br />
Futter für das Haustier vom Taschengeld mit beschaffen muss.<br />
In der Regel ist es Eltern wichtig, dass ihr Kind frühzeitig den<br />
sinnvollen Umgang mit Geld erlernt. Nicht immer einfach, denn<br />
es ist halt eine Übungs- und Lernphase, wo auch einmal etwas<br />
schiefgehen kann. Nach zwei Tagen pleite und trotzdem noch<br />
Wünsche? - Das müssen Eltern dann aushalten.<br />
Taschengeldzahlungen sind empfehlenswert, wenn das Kind<br />
sich für Geld interessiert und auch über ein erstes Zahlenverständnis<br />
verfügt. Wenn Mädchen und Jungen in die Vor- bzw.<br />
Grundschule kommen, also im Alter zwischen fünf bis sieben<br />
Jahren, können sie meist schon bis zehn oder weiter zählen.<br />
Sie lernen Rechnen und haben dadurch eine gewisse Vorstellung<br />
von Zahlen. Langsam lernen sie dann durch ein Taschengeld<br />
den Wert des Geldes kennen. Eine kleine Summe, die dem<br />
Kind zur völlig freien Verfügung überlassen wird, kann ein erster<br />
Einstieg sein. Hier erlebt das Kind, dass es sich mit Geld etwas<br />
kaufen und Wünsche erfüllen kann, dass die Möglichkeiten im<br />
Verhältnis zum Angebot jedoch begrenzt sind. Wichtig ist in dieser<br />
ersten Phase, dass das Kind Geld regelmäßig, an fest vereinbarten<br />
Zahltagen, in für sich überschaubaren Zeitabständen<br />
erhält. Wöchentliche Zahlungen kleiner Beträge sind besser zu<br />
handhaben als 14-tägige oder monatliche Zahlungen. Zusätzlich<br />
sollte das Geld in kleinen Münzen gezahlt werden. Mehrere kleine<br />
Münzen sind für das Kind eine vorstellbarere Menge als z.B.<br />
eine 50 - Cent- Münze. Eltern und Großeltern sollten es dann<br />
auch zulassen, dass die Kinder einmal die Erfahrung machen,<br />
pleite zu sein und bis zum nächsten Zahltag warten zu müssen,<br />
ehe sie sich einen kleinen Wunsch erfüllen können. Hier sollten<br />
innerhalb der ganzen Familie klare Absprachen getroffen werden.<br />
den. Wird immer wieder „nachgebuttert“, hat das Kind kaum eine<br />
Chance zu erfahren, dass Geld begrenzt ist und Zahlungen überüberlegt getätigt werden sollten.<br />
Kinder im Alter um um zehn Jahre können können ihr Taschengeld Taschengeld alle alle zwei<br />
Wochen, später auch monatlich bekommen. Und mit dem Alter<br />
kann auch die Eigenverantwortung des Kindes steigen. Wird das<br />
erste erste Geld Geld ohne ohne Verpfl ichtungen ichtungen gezahlt, kann kann mit mit der Entwicklung<br />
des Kindes das Taschengeld erhöht, Verantwortung übertragen<br />
und und eine angemessene Zahlungsverpfl ichtung besprochen<br />
besprochen<br />
werden. Es Es empfi ehlt sich, einen Sockelbetrag Sockelbetrag weiter zur zur freien<br />
Verfügung und eine eine feste feste Summe als erstes Wirtschaftsgeld zu<br />
zahlen. Vielen Kindern und Eltern hilft es, wenn diese Abspra- Abspra-<br />
20 - <strong>Familienfüchse</strong> Ausgabe 7 / Winter 2011-2012<br />
chen, z.B. die Knabbersnacks für das Meerschweinchen zu<br />
kaufen, schriftlich als Vertrag vereinbart werden. Von allen unterschrieben,<br />
kann er gut sichtbar etwa in der Küche aufgehängt<br />
werden, um an die getroffenen Vereinbarungen zu erinnern. Vielfach<br />
werden für neue Vereinbarungen „Probezeiten“ festgelegt,<br />
um zu schauen, ob es klappt. So können Kinder Schritt für Schritt<br />
den sinnvollen Umgang mit Geld erlernen und erleben, dass sie<br />
sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Familienhaushaltskosten<br />
beteiligen. Vorschusszahlungen sollten weitestgehend<br />
vermieden werden, wobei Ausnahmen in besonderen Situationen<br />
möglich sind. Ziel ist, dass Kinder lernen, sich trotz eines<br />
nahezu unerschöpfl ichen Konsumangebotes ihr Geld bis zum<br />
nächsten Taschengeldtag einzuteilen.<br />
Wichtig erscheint uns auch, dass Kinder erfahren, woher das<br />
Taschengeld kommt, das Eltern ihnen zahlen. Ist das Geld verbraucht,<br />
lässt sich halt nicht einfach aus dem Bankautomaten<br />
neues holen. In manchen Familien wird das Taschengeld dem<br />
Einkommen der Familie angepasst, ggf. also auch gekürzt. Immer<br />
wieder ist nachzulesen, dass Kinder nicht für gute Zensuren<br />
bezahlt werden sollten. So absolut möchten wir diese Aussage<br />
nicht unterstützen. Wenn ein fester Sockelbetrag an Taschengeld<br />
bleibt, das Kind also eine verlässliche Summe im Monat zur<br />
Verfügung hat, unabhängig von Verhalten und Leistung, dann ist<br />
es durchaus möglich, dem Kind zusätzliche „Einkommensquellen“,<br />
z. B. über eine leistungsorientierte Zahlung, zu ermöglichen.<br />
Letztlich werden sie so auch auf ein Leistungssystem vorbereitet.<br />
Für Fragen stehen wir allen Interessent/innen gern zur Verfügung:<br />
unter 0381/ 20 19 377 oder in Veranstaltungen zum Thema<br />
„Taschengeld“. Termine können Sie unserer Internetseite www.<br />
schuldenpraevention-mv.de entnehmen.<br />
eibe e.V.<br />
Doberaner Straße 43c, 18057 Rostock,<br />
Tel.: 0381/ 20 19 377, Fax: 0381/ 20 19 388<br />
e-Mail: info@eibe-ev.de<br />
www.schuldenpraevention-mv.de<br />
Foto: ©Viktor Mildenberger/ pixelio<br />
Foto: © S. Hofschlaeger / pixelio