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Prof. Dr. Helmut Hanisch

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10Ein polemischer Kommentar zu diesem Gesetz weist darauf hin,welche Rolle der Staat der schulischen Mitverantwortung der Kirchezuwies. Geradezu zynisch heißt es dazu:„Kirche und Staat wurden getrennt, das heißt, die religiöseUnterweisung und Erziehung der Kinder wurde aus demSchulunterricht herausgelöst und ausschließlich denReligionsgemeinschaften überlassen. Diese Regelung sicherte dieFreiheit des Glaubensbekenntnisses. Aber sie verhinderte gleichzeitig,dass reaktionäre Kreise konfessionelle Streitigkeiten in dasSchulwesen hineintrugen, die antifaschistisch-demokratischen Kräftegefährdeten und von der Hauptaufgabe der Erziehung, dem Kampfgegen den deutschen Imperialismus, ablenkten. Gegen diekonsequente Trennung von Schule und Kirche hetzten ... Handlangerdes Monopolkapitals, die in der Führung der CDU in der sowjetischenBesatzungszone zu dieser Zeit eine wesentliche Rolle spielten, sowieeinige Wortführer des katholischen Klerus. Aber diese Wühltätigkeitfand bei der Bevölkerung kaum Widerhall. Auch in dieser Frageunterstützten die Volksmassen die antifaschistisch-demokratischeSchulreform.“ 12Die Tatsache der Trennung von Staat und Kirche im Bildungsbereichmüssen wir im Hinterkopf behalten, wenn es heute darum geht, überden Bildungsauftrag der Kirche in schulischer Hinsicht nachzudenken.Sicherlich ist es so, dass die Propaganda in der DDR, wie sie uns indem eben vorgetragenen Zitat begegnet, nicht ohne Folgen gebliebenist. Schule wird teilweise bis heute in der Öffentlichkeit als eineausschließliche Angelegenheit des Staates verstanden. Für viele ist esnicht nachvollziehbar, von einem kirchlichen Bildungsauftrag imschulischen Bereich auszugehen. Und dies ist sowohl bei denenfestzustellen, die der Kirche nahe stehen, als auch bei denen, diegegenüber der Kirche eine prinzipiell ablehnende Haltung einnehmen.Daraus ergibt sich eine Reihe von Vorurteilen, wenn es um den Sinnund die Bedeutung von evangelischen Schulen geht.Dies nötigt uns, nach unseren Überlegungen zu der reformatorischenBegründung von christlichen Schulen gleichsam in einem zweiten12K.-H. Günther & G. Uhlig: Geschichte der Schule in der Deutschen Demokratischen Republik 1945 – 1971,Berlin 1974, S. 47

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