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Prof. Dr. Helmut Hanisch

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16nicht auf einzelne schulpädagogische Maßnahmen eingehe, die derweiteren Ausführungen bedürften:1. Die Stifterkirchen lassen sich von dem eben skizziertenBildungsauftrag leiten und setzen sich in den Kirchenleitungenund Synoden für dessen Realisierung in evangelischen Schulenvorbehaltlos ein. Über die Finanzhilfe des Landes hinaus stellensie die entsprechenden materiellen Ressourcen zur Verfügung,die notwendig sind, um optimale Bildungsarbeit zu ermöglichen.2. Die Kollegien der evangelischen Schulen orientieren sich beiihrer täglichen Schularbeit an den Leitbegriffen, die sich ausdem kirchlichen Bildungsauftrag ergeben. Vor diesemHintergrund bemühen sie sich, um entsprechendeschulpädagogische Konkretisierungen. Dabei erleben sie, dassihre tägliche Schularbeit höchste Anerkennung undWertschätzung in der Öffentlichkeit der Kirchen erfährt.3. Begleitung und Unterstützung erhalten die evangelischenSchulen durch die örtlichen Kirchengemeinden, die dieevangelischen Schulen als „ihre“ Schulen schätzen und als einewichtige und wertvolle Bereicherung der kirchengemeindlichenBildungsarbeit anerkennen. Besondere Beachtung findet dabeidie Zusammenarbeit von evangelischen Kindergärten undevangelischen Grundschulen.4. Die evangelischen Schulen verstehen sich als Brückenbauerzwischen der Kirchengemeinde und der Schule. Sie unterstützendie gemeindepädagogischen Bemühungen in allen Belangen undtragen zu einer lebendigen Entfaltung des Gemeindelebens bei.5. Die Eltern wissen um die Bildungsverantwortung, die ihnen undder Kirche aufgetragen ist. Sie erleben sich als willkommene undmitverantwortliche Partner innerhalb der kirchlichenGemeinschaft, und sind gern bereit, sich innerhalb dieserGemeinschaft zu engagieren und sich für das Wohl von Kinderneinzusetzen.

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